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Acceptée Fédéral Migration et asile 28 novembre 2010

Initiative «Ausschaffung krimineller Ausländer» (SVP)

Am 28. November 2010 hat das Schweizer Stimmvolk die SVP-Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» mit 52,9 % angenommen. Der direkte Gegenvorschlag des Parlaments wurde mit 54,2 % der Stimmen abgelehnt. Das doppelte Mehr wurde erreicht: 15 1/2 Kantone…

Oui — 52.9% Non — 47.1%
Participation : 53%
L'enjeu de l'époque

Am 28. November 2010 hat das Schweizer Stimmvolk die SVP-Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» mit 52,9 % angenommen. Der direkte Gegenvorschlag des Parlaments wurde mit 54,2 % der Stimmen abgelehnt. Das doppelte Mehr wurde erreicht: 15 1/2 Kantone nahmen die Initiative an und verankerten sie in der Bundesverfassung (neue Artikel 121 Abs. 3-6).

Die Initiative forderte die automatische Ausschaffung jedes Ausländers, der wegen einer Liste schwerer Delikte verurteilt wurde (vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel, Einbruchdiebstahl, schwerer Sozialversicherungsbetrug). Sie sah den automatischen Verlust des Aufenthaltsrechts und ein Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren vor.

Der Bundesgesetzgeber benötigte fünf Jahre, um das Umsetzungsgesetz auszuarbeiten, das am 1. Oktober 2016 in Kraft trat (Änderung des Strafgesetzbuchs). Eine «Härtefallklausel» erlaubt den Richtern, ausnahmsweise auf die Ausschaffung zu verzichten, insbesondere für in der Schweiz geborene oder aufgewachsene Ausländer. Diese Faktenkarte konfrontiert die Hauptargumente der Kampagne 2010 mit den seit der Umsetzung dokumentierten Tatsachen.

Methodischer Hinweis : Diese Faktenkarte behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf Aussagen, die mit den seit der Abstimmung beobachteten Fakten konfrontiert werden können — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Wallis
▼ Ablehnende Kantone
Freiburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
SVP (Initiantenpartei, Hauptträger der Kampagne)
Christoph Blocher, Toni Brunner (politische Führung der SVP für das Ja)
Marco Chiesa, Yvan Perrin (kantonale Figuren des Ja (TI, NE))
Teile von FDP und Mitte in der Deutschschweiz (Minderheitsunterstützung)
Lega dei Ticinesi, MCG (regionale Unterstützung)
Migrationsgegnerische Kreise (Vereine wie Pro Tell, konservative Milieus)
▼ Nein-Lager
Bundesrat (Verteidigung durch Eveline Widmer-Schlumpf (EJPD))
Parlament (Mehrheit) (Träger des direkten Gegenvorschlags)
SP, Grüne, GLP, EVP (Opposition zur Initiative)
SGB und Gewerkschaften (Verteidigung der Rechte ausländischer Arbeitnehmer)
Kirchen, NGO (Caritas, HEKS, Amnesty) (humanitäre Opposition)
economiesuisse, sgv (vorsichtige Neutralität, Furcht vor Spannungen mit der EU)
Bemerkenswert : Die Abstimmung warf erstmals scharf die Frage der Vereinbarkeit einer Volksinitiative mit den Grundrechten und dem FZA auf. Der Bundesrat erklärte die Initiative nicht für ungültig, betonte aber in seiner Botschaft, dass sie mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip und dem Freizügigkeitsabkommen in Konflikt geriet — und nahm so die später tatsächlich eingetretenen Umsetzungsschwierigkeiten vorweg.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (SVP und Unterstützer)
Automatische Ausschaffung verurteilter krimineller Ausländer
« Ein Ausländer, der ein schweres Verbrechen begeht, muss sein Aufenthaltsrecht verlieren und ausgeschafft werden — ohne mögliche Ausnahmen. »
— SVP, Kampagne 2010
✗~ ✗~ Teilweise widerlegt
Das am 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz sieht zwar die obligatorische Ausschaffung für die genannte Deliktliste vor, doch das Parlament hat eine «Härtefallklausel» eingeführt — gemäss ersten Auswertungen in mehr als der Hälfte der Fälle von den Staatsanwaltschaften angerufen. Presseangaben zufolge werden etwa 60 % der verurteilten kriminellen Ausländer effektiv ausgeschafft (nicht 100 %), mit grossen kantonalen Unterschieden (Romandie 33-45 % in NE/JU/VD/GE, Deutschschweiz oft über 80 %). Der versprochene Automatismus wurde nicht eingehalten, auch wenn das Regime wesentlich strenger als zuvor ist.
Source : BJ, Mitteilungen 2016-2017; kantonale Umsetzungsberichte; 24 heures, Justizdaten 2024
Verstärkte Abschreckung gegen Ausländerkriminalität
« Die automatische Ausschaffung wird eine starke abschreckende Wirkung haben und die durch Ausländer begangene Delinquenz zurückdrängen. »
— SVP, Kampagne 2010
✗~ ✗~ Teilweise widerlegt
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt keinen klaren Rückgang, der dem Inkrafttreten vom Oktober 2016 zugeordnet werden könnte. Der Ausländeranteil bleibt in bestimmten Deliktkategorien hoch, und 2024 verzeichnete sogar einen Anstieg der StGB-Delikte um +7,9 %. Die spezifische abschreckende Wirkung der Initiative liess sich empirisch bisher nicht isolieren.
Source : BFS, Polizeiliche Kriminalstatistik 2017-2024; KKPKS-Berichte
Umsetzung des Volkswillens
« Das Volk will, dass kriminelle Ausländer ausgeschafft werden — das ist eine demokratische Forderung, der sich die Behörden zu unterwerfen haben. »
— SVP, Kampagnenrede 2010
✓ ✓ Argument bestätigt
Der 2010 zum Ausdruck gebrachte Volkswille hat Parlament, Bundesrat, Justiz und kantonale Verwaltungen tatsächlich gezwungen, das Ausschaffungsregime zu verschärfen. Das neue Recht ersetzte ein administratives Ausschaffungssystem (basierend auf dem Ausländerrecht) durch eine automatische strafrechtliche Ausschaffung. Auf dieser institutionellen Ebene hat die Initiative den Rechtsrahmen grundlegend transformiert.
Source : Änderung StGB vom 20. März 2015; Botschaften des Bundesrats; Parlamentsdebatten 2012-2015
▼ Argumente DAGEGEN (Bundesrat, Linke, Kirchen, NGO)
Konflikt mit dem Völkerrecht (EGMR, FZA)
« Die Initiative ist unvereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie ist nicht anwendbar. »
— Bundesrat, Botschaft 2010
✓~ ✓~ Teilweise bestätigt
Bundesgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte haben die Anwendung der Ausschaffung tatsächlich regelmässig moduliert, um das Verhältnismässigkeitsprinzip und den Schutz des Familienlebens (Art. 8 EMRK) zu wahren. Die Härtefallklausel wurde vom Parlament gerade zur Lösung dieses Konflikts integriert. Für EU-Angehörige rahmt das FZA die Ausschaffung weiterhin ein. Der angekündigte Konflikt existiert und hat juristische Kompromisse erzwungen, ohne das Gesetz völlig unanwendbar zu machen.
Source : Bundesgericht, Urteile 2017-2024; EGMR, Rechtsprechung zu Art. 8; BGE 6B zur Härtefallklausel
Verletzung der Verhältnismässigkeit und der Einzelfallprüfung
« Die automatische Ausschaffung ohne Einzelfallprüfung verletzt ein grundlegendes Verfassungsprinzip. Ein in der Schweiz geborener Jugendlicher könnte wegen eines mit 18 begangenen Delikts ausgeschafft werden. »
— SP, Grüne, Bundesrat, Kampagne 2010
✓ ✓ Argument bestätigt
Die Härtefallklausel wurde 2015 vom Parlament gerade zur Beantwortung dieser Kritik eingeführt. Die Richter wenden sie in über der Hälfte der geprüften Fälle an (gemäss ersten Auswertungen über 50 % Berufungen durch Staatsanwälte), mit kantonal ungleicher Umsetzung. Ohne dieses Ventil hätte die Initiative zu von den Gerichten als unverhältnismässig erachteten Situationen geführt. Der Bedarf an Einzelfallprüfung musste also bewahrt werden.
Source : StGB Art. 66a Abs. 2 (Härtefallklausel); kantonale Umsetzungsberichte; Rechtsprechung des Bundesgerichts
Gefährdung der Abkommen mit der EU
« Die automatische Ausschaffung von EU-Angehörigen verletzt das FZA frontal und gefährdet den bilateralen Weg. »
— Nein-Lager, Kampagne 2010
✗~ ✗~ Teilweise widerlegt
Die Anwendung des Gesetzes gegenüber EU/EFTA-Angehörigen wurde so kalibriert, dass das FZA gewahrt blieb: Härtefallklausel und Bundesgerichts-Rechtsprechung haben eine diplomatische Krise verhindert. Die Bilateralen wurden infolge der Umsetzung nicht gekündigt. Das Argument antizipierte jedoch korrekt den Bedarf an Kompromissmechanismen zur Bewahrung der Abkommen.
Source : EDA; Rechtsprechung des Bundesgerichts; SECO-Berichte zu den Schweiz-EU-Beziehungen

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
2
Teilw. bestätigt
2
Teilw. widerlegt
0
Widerlegt
Institutionelle Transformation: ein neues Recht ist entstanden
Die Initiative hat tatsächlich einen tiefgreifenden Regimewechsel begründet: Übergang von einer administrativen Ausschaffung zu einer automatischen strafrechtlichen Ausschaffung, am 1. Oktober 2016 ins StGB aufgenommen. Auf rein institutioneller Ebene hat das Volk erhalten, was es verlangt hat.
Source : StGB Art. 66a-66d; BJ-Mitteilungen 2016; Parlamentsdebatten 2012-2015
~
Anwendung: ein durch die Härtefallklausel abgeschwächter Automatismus
Die von der SVP versprochene totale Automatik ist nicht eingetreten: Die 2015 vom Parlament beschlossene Härtefallklausel zur Wahrung der Konformität mit Grundrechten und FZA wird von den Staatsanwaltschaften in über der Hälfte der Fälle angerufen. Die effektiven Ausschaffungsquoten variieren stark zwischen den Kantonen (33-45 % in der Romandie, höher in der Deutschschweiz).
Source : BJ; kantonale Erhebungen 2017-2024; 24 heures, Justizdaten
~
Abschreckende Wirkung: statistisch nicht nachgewiesen
Keine Studie konnte einen klaren abschreckenden Effekt der neuen Gesetzgebung auf die von Ausländern begangene Kriminalität isolieren. Die Polizeiliche Kriminalstatistik hat sich weiterhin zyklisch entwickelt, mit einem deutlichen Anstieg insbesondere 2024.
Source : BFS, Polizeiliche Kriminalstatistik 2017-2024; KKPKS
Europäischer Rechtsrahmen: durch Kompromisse bewahrt
Die extremsten Befürchtungen — Kündigung der Bilateralen, systematische EMRK-Verletzung — sind nicht eingetreten. Der bilaterale Weg hat gehalten, dank der Kombination Härtefallklausel + Rechtsprechung von Bundesgericht und EGMR. Die von der SVP angeprangerten Kompromisse sind genau das, was die Anwendung ermöglicht hat.
Source : EDA; Bundesgericht, Rechtsprechung 2017-2024; EGMR, Urteile zur Schweiz
Analyse éditoriale
Conclusion

Die Initiative vom 28. November 2010 markierte eine Zäsur: Erstmals hat eine Volksinitiative das schweizerische Ausländerstrafrecht tiefgreifend transformiert. Das Volk erhielt einen Regimewechsel — die automatische strafrechtliche Ausschaffung ersetzte die administrative Ausschaffung — doch dieser Wandel hatte nicht die von den Initianten angekündigte radikale Reinheit.

Der 2015 beschlossene juristische Kompromiss, mit seiner in einer Mehrheit der Fälle angerufenen Härtefallklausel, illustriert eine wesentliche Realität der Schweizer Demokratie: Eine mit übergeordneten internationalen Verpflichtungen (FZA, EMRK) unvereinbare Initiative kann nicht buchstabengetreu angewendet werden, ohne das gesamte diplomatische und justizielle Gefüge zu gefährden. Das Versprechen der Automatik wurde also teilweise eingehalten, teilweise widerlegt.

Der erhoffte abschreckende Effekt auf die Ausländerkriminalität ist bisher statistisch nicht nachgewiesen. Hingegen hat der durch die Abstimmung erzeugte politische Druck einen Zyklus späterer Initiativen genährt (Durchsetzungsinitiative im Februar 2016 abgelehnt) und die Stellung des Ausländerstrafrechts im Schweizer System strukturell verändert.