Am 18. Juni 2023 nahm die Waadtländer Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Für den Schutz des Klimas» der Grünen und Jungen Grünen mit 62,72 % Ja (117 178 zu 65 354 Stimmen) an. Der Text verpflichtet Kanton und Gemeinden in der Kantonsverfassung, die Klimawirkung jeder ihrer Politiken deutlich zu verringern, mit dem Horizont der Klimaneutralität bis 2050.
Staatsrat und Grosser Rat empfahlen das Ja. Ein Gegenvorschlag war im Grossen Rat verworfen worden (77 Nein, 52 Ja). Die FDP gab keine Parole heraus; die SVP war die einzige Regierungspartei, die die Initiative frontal bekämpfte. Die Beteiligung lag bei 41,68 %.
Fast drei Jahre später verlagerte sich die Debatte vom Verfassungsgrundsatz auf seine konkrete Umsetzung: ein Klimaplan der zweiten Generation und ein Vorentwurf für ein Rahmengesetz über Nachhaltigkeit und Klima.
▲ Gesamtergebnis Ja : 62,72 % (117 178) Nein : 37,28 % (65 354) Beteiligung : 41,68 % | ▼ Abstimmungskarte Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Bezirken wurde nicht breit publiziert; kantonal setzt sich das Ja klar durch, getragen von den urbanen Zentren und dem Genferseebogen. |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Grüne und Junge Grüne Waadt (Initianten) • SP Waadt • Staatsrat (Empfehlung) • Mehrheit des Grossen Rates | ▼ Nein-Lager • SVP Waadt und ihr Präsident Kevin Grangier • Teile der Wirtschaftskreise • FDP — Stimmfreigabe, keine Parole |
Argumente und Urteile — fast 3 Jahre danach
▲ Argumente DAFÜR Die Verankerung des Klimas in der Verfassung schafft eine solide Grundlage für eine ehrgeizige Kantonspolitik. « Ein wichtiges grünes Licht für eine ehrgeizigere Klimapolitik in unserem Kanton. » — Grüne Waadt, am Abstimmungsabend ✓ Bestätigt Der neue Artikel diente direkt als Grundlage für den Waadtländer Klimaplan der 2. Generation (PCV2), den der Staatsrat im Januar 2025 verabschiedete, sowie für den Vorentwurf eines Rahmengesetzes über Nachhaltigkeit und Klima (LCDC). Die Verfassungsgrundlage wurde tatsächlich aktiviert. Quelle: RTS Waadt, 18.06.2023; Kanton Waadt, PCV2, 01.2025 Die Klimaneutralität bis 2050 wird im kantonalen Recht verankert. ~ Teilweise bestätigt Das Ziel steht in der Verfassung, doch seine gesetzliche Umsetzung ist nicht abgeschlossen: Das Rahmengesetz LCDC, das die Etappen festlegen soll (−50 % Emissionen bis 2030, −70 % bis 2040), befand sich Mitte 2026 noch in der Vernehmlassung. Die grundsätzliche Verankerung ist erreicht; die verbindlichen Pflichten müssen noch beschlossen werden. Quelle: Kanton Waadt, Vernehmlassung LCDC, 2026 | ▼ Argumente DAGEGEN Die Kantonalbank (BCV) dürfe einem KMU mit ölbeheizten Räumen kein Darlehen mehr gewähren. « Darf sie noch einem Waadtländer KMU Geld leihen, dessen Räume mit Heizöl beheizt werden? » — SVP Waadt, Kampagne 2023 ✗~ Teilweise widerlegt Fast drei Jahre nach der Abstimmung hat keine Bestimmung die Kreditvergabe der BCV nach diesem Kriterium eingeschränkt. Der Verfassungsartikel ist programmatisch; er betrifft das Handeln von Staat und Gemeinden, nicht die Kreditbedingungen der Institute. Die Befürchtung hat sich nicht bewahrheitet — da das Ausführungsgesetz aber noch nicht abgeschlossen ist, bleibt das Dossier offen. Quelle: BCV, Geschäftsberichte 2023-2025 |
Faktische Bilanz · 2026
1 Bestätigt | 2 Teilweise | 0 Widerlegt | 1 Zu früh |
Waadtländer Klimaplan 2. Generation: über 80 Massnahmen | Staatsrat VD, Januar 2025 |
| ✓ | Der PCV2 übersetzt das Verfassungsziel in über 80 Impulsmassnahmen mit Zwischenzielen von −50 % Emissionen bis 2030 und −70 % bis 2040. Das Versprechen einer «ehrgeizigeren» Politik wurde zu einem bezifferten Fahrplan. Quelle: RTS Waadt, 2025; Kanton Waadt |
Rahmengesetz über Nachhaltigkeit und Klima (LCDC) in Vernehmlassung | Kanton Waadt, 2026 |
| ~ | Der Vorentwurf, der den Zielen Verbindlichkeit verleihen soll, befand sich Mitte 2026 noch in der Vernehmlassung. Die rechtliche Architektur entsteht, doch der gesetzliche Riegel ist noch nicht geschoben. Quelle: Kanton Waadt, Mitteilung LCDC |
Auswirkung auf die Kaufkraft: bislang kein messbarer Effekt | Bilanz 2023-2026 |
| ~ | Die SVP befürchtete eine Belastung der Haushaltskaufkraft. Drei Jahre danach ist kein bezifferter Effekt dem Verfassungsartikel selbst zuzuschreiben, da keine steuerlichen Massnahmen ausgelöst wurden. Das endgültige Urteil hängt vom Inhalt des künftigen Gesetzes ab. Quelle: Beobachtung AfterVote |
Drei Jahre nach der Abstimmung fällt das faktische Urteil differenziert aus. Die Initianten erreichten, was sie suchten: einen verfassungsmässigen Ansatzpunkt, der tatsächlich einen ausgebauten Klimaplan und ein Gesetzgebungsvorhaben auslöste. Auf diesem Feld hat sich ihre Wette bestätigt.
Die Gegner wiederum prophezeiten unmittelbare konkrete Folgen — für die BCV, für die Kaufkraft. Diese Befürchtungen traten im beobachteten Zeitraum nicht ein, waren aber nicht abwegig: Ein Grundsatzartikel mündet stets in Massnahmen, und genau das bereitet das Rahmengesetz vor. Ihr Prozess war eher verfrüht als unbegründet.
Bleibt das Wesentliche: Eine Verfassung steckt einen Kurs ab, kein Budget. Der eigentliche Test des Ja von 2023 hat noch nicht stattgefunden — er kommt an dem Tag, an dem der Grosse Rat den Ehrgeiz in bezifferte und bezahlbare Pflichten übersetzen muss.