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Acceptée Genève Institutions et démocratie 14 octobre 2012

Neue Verfassung der Republik und des Kantons Genf

Am 14. Oktober 2012 nahm die Genfer Stimmbevölkerung mit 54,1 % Ja eine neue Kantonsverfassung an, die den 165 Jahre alten Text von 1847 ersetzte. Die Beteiligung blieb mit 31,9 % tief, und mehrere grosse Gemeinden — Stadt Genf, Carouge,…

Oui — 54.1% Non — 45.9%
Participation : 31.9% · Assemblée constituante (majorité), Parti socialiste, partis bourgeois (Oui) — SolidaritéS et associations de gauche (Non)
L'enjeu de l'époque

Am 14. Oktober 2012 nahm die Genfer Stimmbevölkerung mit 54,1 % Ja eine neue Kantonsverfassung an, die den 165 Jahre alten Text von 1847 ersetzte. Die Beteiligung blieb mit 31,9 % tief, und mehrere grosse Gemeinden — Stadt Genf, Carouge, Onex, Meyrin — lehnten den Text ab, den der Kanton annahm.

Der Entwurf war von einem Verfassungsrat mit 80 Mitgliedern erarbeitet worden, 2008 gewählt und in elf Gruppen gegliedert (sechs bürgerliche, fünf linke). Er verabschiedete seinen Text am 31. Mai 2012 (57 zu 15 Stimmen, 5 Enthaltungen), nachdem er die heikelsten Themen ausgeklammert hatte, um eine Mehrheit zu finden. Die neue Verfassung trat am 1. Juni 2013 in Kraft.

Fast vierzehn Jahre später strukturiert der Text die kantonale Rechtsordnung — und eine seiner Schöpfungen, das Verfassungsgericht, ist zu einem zentralen Akteur des Genfer Politiklebens geworden.

Methodischer Hinweis: Dieses Factsheet behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Urteile betreffen ausschliesslich die Überprüfung der Wahlkampfargumente — nicht die Beurteilung des Abstimmungsergebnisses selbst.
▲ Zustimmende Gemeinden
Die Mehrheit der Vorort- und Randgemeinden, genug, um das kantonale Ja auf 54,1 % zu tragen.
▼ Ablehnende Gemeinden
Stadt Genf, Carouge, Onex und Meyrin — eher linke urbane Zentren, wo der Widerstand von SolidaritéS verfing.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Verfassungsrat (Mehrheit)
Sozialdemokratische Partei
FDP, CVP und Grüne (mehrheitlich)
Institutionelle und juristische Kreise
▼ Nein-Lager
SolidaritéS (Linke der Linken)
Einzelne Vereine des Rechtsschutzes
Gegner eines als « ungenügend » beurteilten Textes
Anmerkung — Artikel 3 und die Laizität: Die Verfassung von 2012 verankert in ihrem Artikel 3 die Laizität des Genfer Staates. Dieser Artikel ist die direkte Grundlage des Laizitätsgesetzes (LLE), 2018 vom Grossen Rat verabschiedet und im Februar 2019 in der Abstimmung angenommen — eine konkrete Verlängerung des 2012 beschlossenen Textes. (Zur Einordnung: « SolidaritéS » ist die Genfer Linksaussen-Bewegung.)

Argumente und Urteile — fast 14 Jahre danach

▲ Argumente DAFÜR
Eine Verfassung von 1847 durch einen modernen Text ersetzen — eine nötige Erneuerung des Gesellschaftsvertrags.
« Eine nötige Erneuerung des Gesellschaftsvertrags. »
— SP, am Abstimmungsabend
✓ Bestätigt
Der Text trat am 1. Juni 2013 in Kraft und blieb seither Teil der kantonalen Rechtsordnung. Er modernisierte die institutionelle Architektur (Gewaltenordnung, Gerichtsbarkeit) und einen Grundrechtskatalog, den eine Charta von 1847 nicht kannte.
Quelle: Staatskanzlei GE; Cst-GE, RS A 2 00
Die Grundrechte stärken und ihre Justiziabilität durch neue Garantien erleichtern.
✓ Bestätigt
Die neue Verfassung schuf das Verfassungsgericht am Gerichtshof — die erste Instanz dieser Art in Genf, zuständig für die Überprüfung kantonaler Gesetze. Es hat diese abstrakte Kontrolle seither ausgeübt — namentlich 2019 am Laizitätsgesetz. Der Text verankert auch ausgebaute Sozialrechte (Art. 38, Recht auf Wohnen).
Quelle: Justiz GE, Verfassungsgericht
▼ Argumente DAGEGEN
Die proklamierten Rechte blieben theoretisch, mangels echter Justiziabilität.
« Rechte, die man vor keinem Richter geltend machen kann. »
— SolidaritéS und Vereine, Kampagne 2012
✗~ Teilweise widerlegt
Die Befürchtung bestätigte sich im Wesentlichen nicht: Gerade das Verfassungsgericht ermöglichte eine richterliche Kontrolle kantonaler Akte, und mehrere Rechte (Wohnen, Laizität) zeitigten konkrete Wirkungen. Der Text blieb kein toter Buchstabe.
Quelle: humanrights.ch; BGE 148 I 160 (2021)
Der Entwurf umgeht die echten Debatten: Wählbarkeit von Ausländern, Gemeindesteuern, Gebietsorganisation.
✓ Bestätigt
Dieser Vorwurf erwies sich als zutreffend: Diese drei Themen wurden bewusst aus dem Text ausgeklammert, um im Verfassungsrat eine Mehrheit zu finden. Sie blieben offen und nährten in den Folgejahren separate Debatten.
Quelle: RTS, 14.10.2012; Arbeiten des Verfassungsrats

Faktische Bilanz · 2026

3
Bestätigt
1
Teilweise
0
Widerlegt
0
Gegenstandslos
Ein Verfassungsgericht — die erste Instanz dieser Art in Genf
Justiz GE
Vom neuen Text geschaffen, prüft das Verfassungsgericht des Gerichtshofs die Vereinbarkeit kantonaler Gesetze, das Abstimmungskontentious und die Gültigkeit von Initiativen. Es wurde zu einem zentralen Rädchen — es prüfte 2019 das Laizitätsgesetz vor dem Bundesgericht.
Quelle: justice.ge.ch
Eine weiterhin geltende Verfassung als Basis der kantonalen Rechtsordnung
In Kraft seit 01.06.2013
Vierzehn Jahre nach der Abstimmung bleibt der Text von 2012 das Grundgesetz des Kantons, in Teilen revidiert, aber im Grundsatz nie in Frage gestellt.
Quelle: Cst-GE, fedlex RS 131.234
Drei heikle Themen in der Schwebe gelassen
Bilanz 2012-2026
~
Wählbarkeit von Ausländern, Gemeindesteuern und Gebietsorganisation, aus dem Text ausgeklammert, fanden keine umfassende verfassungsmässige Regelung und beschäftigten die Genfer Debatte weiter.
Quelle: Beobachtung AfterVote
Analyse éditoriale
Conclusion

Fast vierzehn Jahre danach neigt das faktische Urteil zu den Befürwortern, ohne den Gegnern ganz unrecht zu geben. Die Wette auf eine Modernisierung ging auf: Der Text von 1847 wich tatsächlich, und die neue Charta gab Genf Instrumente, die ihm fehlten — allen voran eine echte Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die linken Gegner fürchteten eine Hülse wirkungsloser Rechte. Hier gab ihnen die Geschichte vor allem unrecht: Das Verfassungsgericht funktionierte, und Rechte wie Wohnen oder Laizität fanden konkrete Umsetzungen. Doch ihr zweiter Vorwurf — der Text weiche den heiklen Fragen aus — traf zu. Die Wählbarkeit von Ausländern und die Gemeindesteuern wurden sorgfältig umgangen, um das Gebäude nicht einstürzen zu lassen.

Das ist vielleicht die Genfer Lehre: Eine Kompromissverfassung kommt voran, indem sie beiseitelässt, worüber sich niemand einig ist. So gewinnt sie ihre Mehrheit — und verschiebt die echten Schlachten auf später.