Am 12. Februar 2017 lehnte das Schweizer Stimmvolk die dritte Unternehmenssteuerreform (USR III) mit 59,1 % Nein ab. Nur vier Kantone nahmen sie an. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 46,8 %.
Die Reform wollte die — von OECD und EU beanstandeten — Steuerprivilegien von Holding- und gemischten Gesellschaften abschaffen und zugleich neue Instrumente (Patentbox, Forschungsabzüge, fiktive Zinsen) sowie finanzielle Ausgleiche an die Kantone einführen.
Die Linke unter Führung der SP, der Grünen und der Gewerkschaften ergriff das Referendum und prangerte massive Steuerausfälle und ein « Geschenk » an die Aktionäre an. Zwei Jahre später wurde eine korrigierte Fassung — die STAF — mit 66,4 % angenommen.
Dieses Factsheet misst die Kampagnenargumente an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten.
▲ Annehmende Kantone Waadt, Nidwalden, Zug und Tessin (4 Kantone). | ▼ Ablehnende Kantone Die übrigen 22 Kantone, mit der deutlichsten Ablehnung in Bern (68,4 %), im Jura (66,9 %), in Solothurn (65,9 %) und in Freiburg (63,2 %). |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Bundesrat und Bundesverwaltung • FDP, SVP, Mitte, BDP die bürgerliche Mehrheit • economiesuisse und die Wirtschaftskreise | ▼ Nein-Lager • SP Urheberin des Referendums • Die Grünen und die Linke • SGB, Unia und Gewerkschaften Gewerkschaftsfront |
Argumente und Verdikte
▲ Argumente DAFÜR (2) Ohne Reform wandern die Unternehmen ab und Rechtsunsicherheit entsteht « Es besteht die reale Gefahr, dass sich Gesellschaften nicht mehr ansiedeln oder sogar wegziehen. » — Ueli Maurer, Finanzminister, 2017 ✗~ Teilweise widerlegt Die Reform war zwar nötig, doch das Katastrophenszenario trat nicht ein: Bereits im Mai 2019 wurde eine korrigierte Fassung (STAF) angenommen, die Privilegien wurden per 1. Januar 2020 abgeschafft und der Wirtschaftsstandort blieb attraktiv. Quelle: admin.ch / EFD, STAF-Abstimmung 2019. Die Steuerprivilegien müssen abgeschafft werden « Die Schweiz hat sich gegenüber der OECD verpflichtet, diese umstrittenen Regimes aufzuheben. » — Bundesrat, 2017 ✓ Argument bestätigt Die Privilegien von Holdings, Domizil- und gemischten Gesellschaften wurden mit dem Inkrafttreten der STAF am 1. Januar 2020 tatsächlich abgeschafft. Quelle: EFD / Kantone, Umsetzung STAF. | ▼ Argumente DAGEGEN (2) Die Vorlage ist unausgewogen und kostet Milliarden « Die Ausfälle erreichten allein beim Bund mindestens 1,3 Milliarden pro Jahr, bezahlt von den Bürgern. » — Referendumskomitee (SP/SGB), 2017 ✓~ Teilweise bestätigt Die Vorlage galt als überrissen und wurde durch die ausgewogenere STAF ersetzt: gedeckelte Abzüge und ein sozialer Ausgleich über eine AHV-Zusatzfinanzierung von rund 2 Milliarden pro Jahr. Quelle: admin.ch, Botschaft STAF 2018. Eine bessere Reform ist möglich, wenn man diese ablehnt « Ein Nein verhindert keine ausgewogene und mehrheitsfähige Reform. » — SP, 2017 ✓ Argument bestätigt Die STAF, im Mai 2019 mit 66,4 % angenommen, brachte eine korrigierte und mit der AHV-Finanzierung verknüpfte Fassung — und bestätigte die Referendumsstrategie von 2017. Quelle: admin.ch, Abstimmung vom 19. Mai 2019. |
Faktische Bilanz
2 Bestätigt | 1 Teilw. bestätigt | 1 Teilw. widerlegt | 0 Widerlegt |
| ✓ | Zwei Jahre später wurde eine korrigierte Reform angenommen Das Nein von 2017 blockierte die Reform nicht: Die am 19. Mai 2019 mit 66,4 % angenommene STAF schaffte die Privilegien ab und fügte einen Sozialteil (AHV-Finanzierung) hinzu. Die Referendumsstrategie ging auf. Quelle: admin.ch, STAF-Abstimmung 2019. |
| ~ | Das Katastrophenszenario trat nicht ein Trotz der Warnung des Finanzministers folgte auf die Abschaffung der Privilegien (2020) kein dokumentierter Firmenexodus. Die zweijährige Verzögerung verlängerte jedoch eine Phase der Unsicherheit für die Kantone. Quelle: EFD / Kantone. |
Das Nein zur USR III war ein symbolträchtiger Sieg der Linken, die ein zu unternehmensfreundliches und für die Gemeinwesen teures Projekt anprangerte. Das Urteil der Fakten gab ihr weitgehend recht.
Die Notwendigkeit einer Reform war unbestritten: Die Steuerprivilegien mussten unter dem Druck der OECD verschwinden, was geschah. Doch das Nein-Lager hatte im Kern recht: Eine ausgewogenere Reform war möglich. Die 2019 mit 66,4 % angenommene STAF bewies es.
Die Warnung des Bundesrats vor einem Firmenexodus und dauerhafter Rechtsunsicherheit bestätigte sich hingegen nicht. Das rasche Finden einer neuen Fassung begrenzte den Schaden, auch wenn die Kantone zwei Jahre Unsicherheit erlebten.
Letztlich tötete das Nein von 2017 die Reform nicht: Es lenkte sie um und fügte einen sozialen Ausgleich hinzu, der die Folgefassung deutlich mehrheitsfähig machte.