Am 29. November 2020 stimmten Volk und Stände über die Volksinitiative « Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt », die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative, ab. Getragen von einer breiten Koalition aus NGO, Kirchen und Entwicklungsorganisationen, wollte sie Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zu einer Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und Umwelt verpflichten, samt zivilrechtlicher Haftung für im Ausland verursachte Schäden.
Die 2015 lancierte Initiative entstand aus Skandalen um Rohstoffe und Tochtergesellschaften Schweizer Konzerne in Ländern des Südens. Das Parlament stellte ihr einen bescheideneren indirekten Gegenvorschlag gegenüber – beschränkt auf gezielte Transparenz- und Sorgfaltspflichten –, der bei Ablehnung der Initiative in Kraft treten würde.
Bundesrat und bürgerliche Mehrheit empfahlen das Nein, da sie die Initiative als überrissen und rechtlich riskant für den Wirtschaftsstandort Schweiz erachteten. Der Abstimmungskampf war einer der intensivsten und teuersten des Jahrzehnts, geprägt vom Engagement der Kirchen und den allgegenwärtigen orangen Fahnen.
Das Ergebnis war historisch: 50,7 % Ja im Volk – aber nur 8 1/2 von 23 Ständen. Mangels doppelter Mehrheit scheiterte die Initiative, bei einer Beteiligung von rund 47 %.
▲ Annehmende Kantone Jura (68,7 %), Neuenburg (64,6 %), Genf (64,2 %), Basel-Stadt (61,9 %), Waadt (59,8 %), Freiburg (56,6 %), Bern (54,6 %), Tessin (54,2 %) und Zürich (52,8 %) – also 8 1/2 Stände. | ▼ Ablehnende Kantone Alle übrigen Kantone, darunter das Wallis und die gesamte Zentral- und Ostschweiz. Das Volks-Ja (50,7 %) genügte nicht gegen eine Mehrheit ablehnender Stände. |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Koalition für Konzernverantwortung (~130 NGO) • Dick Marty (ehem. FDP-Ständerat, Aushängeschild des Komitees) • Public Eye, Amnesty, Brot für alle • Kirchen, SP, Grüne und Teile der GLP | ▼ Nein-Lager • Bundesrat (Karin Keller-Sutter, EJPD) • economiesuisse und Arbeitgeberkreise • SVP, FDP und Mehrheit der CVP • Befürworter des indirekten Gegenvorschlags |
Argumente und Verdikte
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Verbindliche Regeln sind nötig; Freiwilligkeit genügt nicht « Unternehmen müssen für die Schäden geradestehen, die sie Mensch und Umwelt zufügen. » — Dick Marty, Präsident des Initiativkomitees (2020) ✓~ Teilweise bestätigt Die Folgezeit stützte dieses Argument: Die EU verabschiedete am 24. Mai 2024 die Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) samt Sanktionen, und der Bundesrat beschloss am 3. September 2025, einen neuen, an der EU ausgerichteten Gegenvorschlag vorzubereiten. Die Idee, die Schweiz müsse strenger legiferieren, setzte sich durch. Source : Bundesrat (2025); EU, CSDDD-Richtlinie Der Gegenvorschlag ist zahnlos « Der Gegenvorschlag beschränkt sich auf einen Bericht, ohne Haftung oder wirksamen Sanktionsmechanismus. » — Koalition für Konzernverantwortung, 2020 ✓~ Teilweise bestätigt Mehrere spätere Analysen stellen eine begrenzte Umsetzung fest: Das Dispositiv beruht im Wesentlichen auf einer nichtfinanziellen Berichtspflicht, ohne zivilrechtliche Haftung oder unabhängige Kontrolle. Die Kritik eines wenig bissigen Textes bestätigte sich weitgehend. Source : humanrights.ch, Umsetzungsmonitoring | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Der indirekte Gegenvorschlag genügt und vermeidet Exzesse « Pragmatisch bietet er eine wirksame Lösung, ohne unsere Unternehmen rechtlichen Risiken auszusetzen. » — economiesuisse, Kampagne 2020 ✗~ Teilweise widerlegt Der Gegenvorschlag trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Doch das Argument des « Genügens » wurde durch die Fakten geschwächt: Bereits 2024-2025 leitete der Bundesrat angesichts der EU-Richtlinie selbst eine Revision ein, um die Schweiz an die EU anzugleichen – ein implizites Eingeständnis der Grenzen des Dispositivs von 2022. Source : Bundesrat (3. September 2025) Die Initiative würde die Schweiz isolieren und ihrer Wettbewerbsfähigkeit schaden « Allein weiter zu gehen als andere würde unsere Unternehmen benachteiligen. » — Bundesrat und Arbeitgeberkreise, 2020 ✗~ Teilweise widerlegt Die Entwicklung kehrte das Risiko um: Mit der 2024 verabschiedeten CSDDD ging die EU weiter und versetzte die Schweiz in eine Aufholposition. Das Argument der Isolation « durch Übereifer » verkehrte sich in ein Risiko der Isolation « durch Verspätung ». Source : EU, CSDDD-Richtlinie (2024); RTS |
Faktische Bilanz
0 Bestätigt | 2 Teilw. bestätigt | 2 Teilw. widerlegt | 0 Widerlegt |
| ~ | Der Gegenvorschlag trat in Kraft Ab dem 1. Januar 2022 unterliegen grosse Unternehmen (Bilanz > 20 Mio., Umsatz > 40 Mio., 500+ Beschäftigte) einer nichtfinanziellen Berichtspflicht und einer auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien beschränkten Sorgfaltspflicht. Source : Bundesamt für Justiz; Bilan |
| ~ | Europa ging weiter Am 24. Mai 2024 verabschiedete die EU die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD) mit erweiterter Sorgfalt und Sanktionen – also mehr, als die abgelehnte Schweizer Initiative vorsah. Source : EU; RTS |
| ~ | Die Schweiz öffnet das Dossier wieder Am 3. September 2025 beschloss der Bundesrat, einer im Januar 2025 lancierten neuen Initiative einen neuen, an der EU ausgerichteten indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Das 2020 geschlossene Dossier wurde somit keine fünf Jahre später wieder geöffnet. Source : admin.ch; amnesty.ch |
Selten gewinnt das unterlegene Lager das Volk: Mit 50,7 % Ja scheiterte die Konzernverantwortungsinitiative allein am Ständemehr. Dieses Ergebnis nährte eine dauerhafte Debatte über die doppelte Mehrheit und das Gewicht der ländlichen Kantone.
Inhaltlich haben die späteren Fakten eher die Initianten bestätigt. Der Gegenvorschlag trat zwar in Kraft, doch seine begrenzte Reichweite – ein Bericht ohne zivilrechtliche Haftung – bestätigte sich in der Praxis. Vor allem wurde das Nein-Argument, dieses Dispositiv genüge und ein Weitergehen würde die Schweiz isolieren, geschwächt: Die EU legiferierte strenger, und der Bundesrat öffnete das Dossier bereits 2025 wieder.
Die Abstimmung zeigt damit eine klassische Verschiebung zwischen politischer und juristischer Zeit: ein knapp abgelehnter Text, dessen Kernanliegen wenige Jahre später über den europäischen Weg zurückkehrt – in anderer Form und auf Betreiben genau jener, die ihn bekämpft hatten.