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Acceptée Vaud Économie, travail et fiscalité 12 février 2017

Waadtländer Gesetz über die Erhaltung und Förderung des Mietwohnungsbestands (LPPPL)

Am 12. Februar 2017 nimmt der Kanton Waadt das Gesetz über die Erhaltung und Förderung des Mietwohnungsbestands (LPPPL) mit 55,5 % Ja an (108 040 gegen 86 635 Stimmen), bei einer Beteiligung von 48,3 %. Das von den Immobilienkreisen ergriffene…

Oui — 55.5% Non — 44.5%
Participation : 48.3%
L'enjeu de l'époque

Am 12. Februar 2017 nimmt der Kanton Waadt das Gesetz über die Erhaltung und Förderung des Mietwohnungsbestands (LPPPL) mit 55,5 % Ja an (108 040 gegen 86 635 Stimmen), bei einer Beteiligung von 48,3 %. Das von den Immobilienkreisen ergriffene Referendum scheitert; der Entscheid beendet rund fünfzehn Jahre Debatten über die Wohnungsnot im Kanton.

Die LPPPL bündelt mehrere Instrumente: eine Kontrolle von Umbauten, Abbrüchen und Renovationen von Mietshäusern, die Schaffung einer Kategorie « bezahlbarer Mietwohnungen » (LLA) ohne öffentliche Subvention und vor allem ein Vorkaufsrecht, das es den Gemeinden erlaubt, ein zum Verkauf stehendes Grundstück in der Bauzone vorrangig zu erwerben, um dort gemeinnützigen Wohnraum zu fördern.

Mehr als acht Jahre nach der Annahme — und nach Inkrafttreten des Vorkaufsrechts am 1. Januar 2020 — stellt dieses Factsheet die Versprechen und Befürchtungen beider Lager den seither beobachteten Fakten gegenüber.

Methodischer Hinweis: Dieses Factsheet behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Bewertungen beziehen sich ausschliesslich auf überprüfbare Abstimmungsargumente — also auf solche, die sich an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten messen lassen — und nicht auf das Abstimmungsergebnis selbst.
▲ Gesamtergebnis
Gesetz mit 55,5 % Ja angenommen (108 040 gegen 86 635 Stimmen). Beteiligung: 48,3 %. Das von den Immobilienkreisen ergriffene Referendum wird verworfen.
▼ Abstimmungskarte
Das Ja setzt sich kantonsweit durch, getragen namentlich von den von der Wohnungsnot betroffenen städtischen Zentren. Die Aufschlüsselung nach Bezirken wird hier nicht wiedergegeben.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Waadtländer Staatsrat (Träger des Gesetzes)
Mehrheit des Grossen Rats (Kompromiss von Mai 2016)
Sozialdemokraten und Grüne
ASLOCA Waadt (Mieterverband)
CVP und Vaud Libre (Mitte)
▼ Nein-Lager
Waadtländer Immobilienkammer / USPI Waadt (Urheberin des Referendums)
Arbeitgeber- und Investorenkreise
SVP Waadt
Ein Teil der FDP
Komitee « Nein zu einer per Gesetz geplanten Wohnungsnot »

Argumente und Bewertungen

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Eine seit zwanzig Jahren andauernde Wohnungsnot beenden
« Das Gesetz soll dem Kanton erlauben, aus einer untragbaren, seit fast zwanzig Jahren andauernden Wohnungsnot herauszukommen. »
✓~ Teilweise bestätigt
Die neuen Instrumente (LLA, Vorkaufsrecht) wurden nach 2017 tatsächlich aktiviert. Die Knappheit verschwand jedoch nicht: Laut Statistik Waadt blieb die Leerwohnungsquote in den Folgejahren dauerhaft unter der Mangelschwelle von 1,5 %.
Quelle: Statistik Waadt; Kanton Waadt
Ein Gesetz, das Renovationen nicht verbietet
« Renovationen bleiben jederzeit möglich: Die LPPPL erlaubt Umbauten und Sanierungen und vereinfacht die Verfahren. »
✓ Bestätigt
Das Gesetz erhielt die Möglichkeit, Mietshäuser umzubauen und zu sanieren, unter Bewilligungspflicht. Ein der LPPPL eigener Renovationsstopp ist nicht dokumentiert.
Quelle: Kanton Waadt; Le Temps
Ein tatsächlich nutzbares Vorkaufsrecht
« Das Vorkaufsrecht wird es den Gemeinden erlauben, Grundstücke für gemeinnützigen Wohnraum zu erwerben. »
✓ Bestätigt
Seit 1. Januar 2020 in Kraft, wurde das Vorkaufsrecht erstmals 2022 von Lausanne ausgeübt und danach rund ein Dutzend Mal genutzt. Das Bundesgericht erklärte das Instrument für verfassungskonform.
Quelle: 24 heures; ASLOCA Waadt; Bundesgericht
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Ein Eingriff in die Eigentumsgarantie
« Diese Massnahmen erlauben dem Gemeinwesen, das Eigentumsrecht umzustossen, ohne den Bau einer einzigen zusätzlichen Wohnung zu garantieren. »
✗~ Teilweise widerlegt
Das Bundesgericht bestätigte, dass das Vorkaufsrecht — obschon schwerer Eingriff in die Eigentumsgarantie — die Voraussetzungen der Verfassung erfüllt. Das Eigentum wurde nicht abgeschafft, sondern eingehegt; gemeinnütziger Wohnraum wurde tatsächlich erworben.
Quelle: Bundesgericht; Verfassungsgericht VD
Das Vorkaufsrecht schreckt Bauträger ab
« Das Vorkaufsrecht wird die Bauträger abschrecken, die fürchten, im letzten Moment um das Geschäft gebracht zu werden. »
✗~ Teilweise widerlegt
Der Wohnungsbau ging nach dem Inkrafttreten weiter, ein Einbruch der Immobilientätigkeit ist nicht dokumentiert. Das Argument war indes nicht grundlos: aufsehenerregende Streitfälle (in Prilly ein Grundstück für 62 Millionen vor Bundesgericht) nährten ein Gefühl der Rechtsunsicherheit.
Quelle: 24 heures; Le Temps
Ein « bürokratisches Monster »
« Das Gesetz wird ein bürokratisches Monster schaffen und Investoren wie Bauträgern ihre unternehmerische Freiheit nehmen. »
✗~ Teilweise widerlegt
Die Umsetzung erzeugte wiederkehrende Verfahren und Rechtsstreitigkeiten, aber nicht die angekündigte allgemeine Blockade: Das Gesetz wird angewendet und der Waadtländer Immobilienmarkt blieb aktiv.
Quelle: Kantonale Medienberichterstattung

Faktische Bilanz

3
Bestätigt
2
Teilweise bestätigt
0
Teilweise widerlegt
0
Widerlegt
Das Vorkaufsrecht ist in Kraft und wird genutzt
Aktiv seit 1. Januar 2020; Lausanne übte es ab 2022 aus, danach rund ein Dutzend Mal für gemeinnützigen Wohnraum.
Die Justiz hat das Instrument bestätigt
Das Bundesgericht erklärte das Vorkaufsrecht trotz Eingriff in die Eigentumsgarantie für verfassungskonform.
Die LLA-Kategorie wurde geschaffen
« Bezahlbare Mietwohnungen » (gedeckelte Mieten, ohne öffentliche Subvention) sind ins kantonale Recht eingegangen.
~
Die Wohnungsnot wurde nicht behoben
Die Leerwohnungsquote blieb in den Jahren nach der Abstimmung unter der Mangelschwelle.
~
Rechtsstreitigkeiten dauern an
Streitfälle um das Vorkaufsrecht (Prilly) vor Bundesgericht; wiederholte Klärungen der Gemeindekompetenzen.
Zu beachten: die LPPPL hat den politisch-juristischen Streit nicht beendet. Im November 2024 hob das Waadtländer Verfassungsgericht einen Versuch des Staatsrats auf, das Vorkaufsrecht der Gemeinden einzuschränken — ein Zeichen, dass das Instrument fast acht Jahre nach der Abstimmung weiter umstritten ist.
Analyse éditoriale
Conclusion

Acht Jahre später hat die LPPPL ihr zentrales Versprechen gehalten: dem Kanton konkrete Instrumente gegen die Wohnungsnot zu geben. Das Vorkaufsrecht, im Wahlkampf das umstrittenste Stück, trat in Kraft, wurde von den Gemeinden genutzt und bis vor Bundesgericht bestätigt. Die Kategorie der bezahlbaren Mietwohnung existiert nun im Waadtländer Recht.

Die Befürchtungen des Nein-Lagers haben sich weitgehend verflüchtigt: Weder die angekündigte Abschaffung des Eigentums noch der Zusammenbruch der Immobilienbranche traten ein. Der Markt blieb aktiv, und Renovationen gingen weiter.

Grundlos waren sie deshalb nicht. Das Vorkaufsrecht nährte eine reale Rechtsunsicherheit, mit aufsehenerregenden Streitfällen und einer Folge von Beschwerden, die bis 2024 noch Gemeinden, Eigentümer und Staatsrat gegeneinander stellten. Vor allem blieb das implizite Versprechen, der Knappheit zu entkommen, uneingelöst: Die Waadtländer Leerwohnungsquote verharrte am Boden — ein Hinweis darauf, dass ein Gesetz über den Mietwohnungsbestand allein noch nie Wohnungen gebaut hat.