Die 1874 angenommene Bundesverfassung wurde in einem Jahrhundert über 140-mal revidiert. Der Text wurde zum Flickwerk: veraltete Sprache, überholte Bestimmungen — etwa das Absinthverbot — und vor allem zahlreiche Grundrechte, die nur in der Rechtsprechung des Bundesgerichts existierten, ohne je schriftlich festgehalten zu sein.
Ab den 1960er-Jahren reift die Idee einer «Nachführung». Nach langer Arbeit (1987-1998) verabschiedet das Parlament im Dezember 1998 den Bundesbeschluss über eine Nachführung der Bundesverfassung. Die Absicht ist klar und wird wiederholt: geltendes Recht kodifizieren, den Text modernisieren und strukturieren, ohne materielle Änderungen einzuführen.
Der Abstimmungskampf ist unauffällig: Die Stimmbeteiligung wird 35,9 Prozent nicht übersteigen. Der Bundesrat und nahezu alle Parteien unterstützen die Revision. Der Widerstand kommt von zwei entgegengesetzten Seiten: einer nationalen Rechten, die heimlich eingeschleuste Änderungen fürchtet, und einem Teil der Linken, dem die Reform zu zaghaft ist.
Am 18. April 1999 wird der Text vom Volk (59,2 Prozent Ja) und von den Ständen (doppeltes Mehr, 13 zu 10) angenommen. Die neue Bundesverfassung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft und ersetzt jene von 1874.
▲ Annehmende Kantone Zürich, Bern, Luzern, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Graubünden, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura | ▼ Ablehnende Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Aargau, St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Thurgau, Wallis |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Bundesrat (befürwortend) • CVP, FDP, SP, GPS, LPS, EVP, EDU, LdU, Lega (Ja-Parolen) • SVP (nationale Ja-Parole trotz abweichender Sektionen) • Wirtschaft (economiesuisse, SGV, Schweizerischer Bauernverband) • Gewerkschaften (SGB, Travail.Suisse) | ▼ Nein-Lager • Freiheits-Partei (FPS) • Katholisch-Konservative Partei (KVP) • Partei der Arbeit (PdA) (Revision als zu zaghaft) • Schweizer Demokraten • Abweichende Sektionen von SVP und EDU (SVP BS, LU, SG, SO, SZ, UR, ZG, ZH) |
Argumente und Verdikte
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Eine moderne und lesbare Verfassung « Der Text von 1874 ist unleserlich geworden und voller überholter Bestimmungen; er muss nachgeführt werden. » — Ja-Lager (Bundesrat), 1999 ✓ Argument bestätigt Die Verfassung von 2000 hat die überholten Artikel gestrichen, die Sprache modernisiert und die Struktur geklärt. Sie gilt einhellig als lesbarer und systematischer als der Text von 1874. Quelle : Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101) Die Grundrechte schriftlich verankern « Die nur in der Rechtsprechung anerkannten Rechte müssen schwarz auf weiss in der Verfassung stehen. » — Ja-Lager, 1999 ✓ Argument bestätigt Die neue Verfassung kodifizierte einen eigentlichen Grundrechtskatalog (Art. 7-36), der bislang in der Rechtsprechung verstreut war, und verankerte Garantien wie das Streikrecht (Art. 28) ausdrücklich. Quelle : Art. 7-36 und 28 BV | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Eine Nachführung, die Änderungen heimlich einschleust « Unter dem Deckmantel der Bereinigung werden Neuerungen eingeführt und traditionelle Grundlagen bedroht. » — Nationale Rechte (FPS, Schweizer Demokraten), 1999 ✗~ Teilweise widerlegt Die Revision blieb im Wesentlichen eine formelle Nachführung: Kein grösserer materieller Umsturz folgte daraus. Einzelne echte Neuerungen wie die Kodifizierung des Streikrechts geben den Kritikern jedoch teilweise recht. Quelle : Verfassungslehre; Botschaft des Bundesrats Eine zu zaghafte Revision, verpasste Chance « Man begnügt sich mit einer Entstaubung, statt die wirklich nötigen Reformen anzugehen. » — Linke Linke (Partei der Arbeit), 1999 ✓~ Teilweise bestätigt Die Kritik trifft teilweise zu: Die Nachführung war bewusst minimal. Die inhaltlichen Reformen — Volksrechte, Justizreform — kamen später separat, und die Verfassung wurde seither Dutzende Male geändert. Quelle : Verfassungsreformen ab 2000 |
Affiches de campagne (2)
Faktische Bilanz
2 Bestätigt | 1 Teilw. bestätigt | 1 Teilw. widerlegt | 0 Widerlegt |
| ✓ | Eine in Kraft getretene und weiterhin gültige Verfassung Der Text trat am 1. Januar 2000 in Kraft, ersetzte die Verfassung von 1874 und ist bis heute das Grundgesetz der Schweiz. Quelle : Bundesverfassung (SR 101) |
| ✓ | Die Grundrechte nun schriftlich Der Grundrechtskatalog und Garantien wie das Streikrecht stehen nun ausdrücklich im Text und dienen den Gerichten als Referenz. Quelle : Art. 7-36 BV |
| ~ | Ein lebendiger, stetig geänderter Text Seit 2000 wurde die Verfassung Dutzende Male per Volksinitiative geändert (Minarette, Ausschaffung krimineller Ausländer, Zuwanderung…), was zugleich ihre Vitalität und den nur anfänglichen Charakter der Nachführung von 1999 bestätigt. Quelle : Bundeskanzlei, Verfassungsrevisionen |
Die Nachführung von 1999 hielt ihr Hauptversprechen: die Verfassung zu modernisieren und zu klären, ohne ihre Substanz umzustürzen. Der unleserlich gewordene Text von 1874 wich einem strukturierten Grundgesetz, von Schlacken befreit und ein Vierteljahrhundert später noch in Kraft.
Ihr nachhaltigster Beitrag ist zweifellos die Kodifizierung der Grundrechte: bislang nur in der Rechtsprechung anerkannte Garantien wurden zu geschriebenem Recht und bieten Bürgern wie Gerichten eine klare Referenz.
Die beiden Oppositionen haben sich weitgehend abgenutzt. Die Furcht der Rechten — heimlich eingeführte Änderungen — bewahrheitete sich nicht, abgesehen von einzelnen Neuerungen. Die Kritik der Linken — eine zu zaghafte Revision — war hingegen begründet: Die grossen Reformen kamen später und in kleinen Schritten.
Fünfundzwanzig Jahre später erscheint die Verfassung von 2000 weniger als Bruch denn als gelockertes Fundament, gemacht um zu dauern und zugleich von der direkten Demokratie fortwährend ergänzt.