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Acceptée Fédéral Sécurité sociale, santé et prévoyance Société, famille et égalité 26 septembre 2004

Mutterschaftsversicherung — bezahlter Mutterschaftsurlaub

Am 26. September 2004 nimmt das Schweizer Volk endlich die Einführung einer eidgenössischen Mutterschaftsversicherung an. Das Ergebnis — 55,4 % Ja — beendet eine der längsten Sagen der schweizerischen Sozialpolitik: Ein 1945 angenommener Verfassungsauftrag war fast sechzig Jahre lang toter…

Oui — 55.4% Non — 44.6%
Participation : 53.82%
L'enjeu de l'époque

Am 26. September 2004 nimmt das Schweizer Volk endlich die Einführung einer eidgenössischen Mutterschaftsversicherung an. Das Ergebnis — 55,4 % Ja — beendet eine der längsten Sagen der schweizerischen Sozialpolitik: Ein 1945 angenommener Verfassungsauftrag war fast sechzig Jahre lang toter Buchstabe geblieben.

Die Vorlage war eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes (EOG). Sie sah vierzehn Wochen bezahlten Urlaub zu 80 % des (gedeckelten) Lohns vor, finanziert über die bestehende Erwerbsersatzordnung (EO) statt über eine neue Versicherung. Diese bescheidene, pragmatische Konstruktion war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Frauen- und Wirtschaftskreisen.

Der Weg war von Niederlagen gesäumt: Die Projekte von 1984, 1987 und insbesondere jenes von 1999 (mit über 60 % abgelehnt) waren allesamt gescheitert, oft als zu ehrgeizig oder zu teuer beurteilt. Die Schweiz blieb, von wenigen Ausnahmen abgesehen, das letzte westliche Land ohne nationalen bezahlten Mutterschaftsurlaub.

Es stand zweierlei auf dem Spiel: Für das Ja-Lager ging es darum, eine Anomalie zu beenden und junge erwerbstätige Mütter abzusichern; für das Nein-Lager darum, eine als überflüssig erachtete neue Soziallast und eine schleichende Verstaatlichung der Familie zu vermeiden.

Methodischer Hinweis : Diese Fiche behandelt die Abstimmung faktisch und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Wahlkampfargumente — also auf jene, die mit den seit der Abstimmung beobachteten Fakten abgeglichen werden können — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Die Revision wurde von einer Mehrheit der Kantone angenommen, namentlich von allen Westschweizer Kantonen (Waadt, Genf, Neuenburg, Freiburg, Jura, Wallis) und dem Tessin sowie von den grossen städtischen Deutschschweizer Kantonen (Zürich, Basel-Stadt, Bern).
▼ Ablehnende Kantone
Das Nein obsiegte in mehreren konservativen Kantonen der Zentral- und Ostschweiz (namentlich in der Innerschweiz und in Appenzell). Da es sich um ein Bundesgesetz handelte, war nur das Volksmehr erforderlich: Die Ablehnung dieser Kantone genügte nicht, um die Vorlage zu blockieren.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Bundesrat und Parlamentsmehrheit (EOG-Revisionsvorlage)
SP, Grüne, CVP, gemässigte FDP breite überparteiliche Unterstützung
Gewerkschaften und Frauenorganisationen (Travail.Suisse, SGB, alliance F)
Ein Teil der Wirtschaftskreise zum EO-Kompromiss übergelaufen
▼ Nein-Lager
Schweizerische Volkspartei (SVP) wichtigste Opposition
Liberal-konservativer und fiskalischer Flügel gegen eine neue Last
Teile der Arbeitgeberverbände Sorge um Mehrkosten für KMU
Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) grundsätzliche Opposition
Bemerkenswert : Nach den wiederholten Niederlagen grosszügigerer Projekte (1987, 1999) war es gerade die Bescheidenheit der Vorlage — über die bestehende EO finanziert, ohne neue Steuer —, die 2004 eine Mehrheit ermöglichte.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Endlich einen Verfassungsauftrag von 1945 umsetzen
« Es ist Zeit, eine seit fast sechzig Jahren in der Verfassung verankerte Pflicht zu verwirklichen und einen untragbaren Rückstand aufzuholen. »
— Ja-Lager (SP, Gewerkschaften, Frauenorganisationen), 2004
✓ Argument bestätigt
Die Mutterschaftsentschädigung trat am 1. Juli 2005 in Kraft und beendete jahrzehntelange Blockaden. Seither werden allen Arbeitnehmerinnen, die die AHV-Bedingungen erfüllen, vierzehn Wochen zu 80 % des Lohns ausgerichtet.
Quelle : BSV / Swissinfo — « Die Mutterschaftsversicherung wird Realität »
Eine kontrollierte Finanzierung, ohne neue Steuer
« Über die bestehende EO bleibt das System günstig und bürdet keine unverhältnismässige neue Last auf. »
— Ja-Lager, Kompromisskreise, 2004
✓ Argument bestätigt
Die Finanzierung über die EO erwies sich als tragbar. 2024 erreichte der EO-Fonds fast 2 Milliarden Franken und blieb im Plus, wobei der Mutterschaftsurlaub rund die Hälfte der Ausgaben ausmachte.
Quelle : CHSS — « 20 Jahre Mutterschaftsentschädigung »
Mütter besser im Erwerbsleben halten
« Ein bezahlter Urlaub erlaubt jungen Müttern, die Bindung an den Arbeitgeber und ihr Einkommen zu wahren. »
— Ja-Lager, Gewerkschaften, 2004
✓~ Teilweise bestätigt
Wirtschaftsstudien zeigen einen moderat positiven Effekt: bessere Beschäftigungskontinuität beim Arbeitgeber vor der Geburt und höhere Einkommen für manche Frauen. Diese Effekte bleiben jedoch begrenzt und verschwinden innert fünf Jahren.
Quelle : Studie « Mothers at Work » (Labour Economics / IZA), 2023
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Eine untragbare finanzielle Last für die Wirtschaft
« Diese neue Leistung verteuert die Kosten für die Unternehmen, besonders die KMU, und belastet die Wettbewerbsfähigkeit. »
— Nein-Lager (SVP, Arbeitgeberkreise), 2004
✗ Argument widerlegt
Keine wesentliche Mehrbelastung trat ein. Über einen bescheidenen EO-Beitrag finanziert, verursachte die Entschädigung kein Defizit; der EO-Fonds wuchs sogar weiter auf fast 2 Milliarden im Jahr 2024.
Quelle : CHSS / BSV — EO-Finanzen
Erster Schritt zu einer teuren Ausweitung der Urlaube
« Diesen Urlaub anzunehmen heisse, die Tür zu immer längeren und teureren Elternurlauben zu öffnen. »
— Nein-Lager, 2004
✗~ Teilweise widerlegt
Die späteren Ausweitungen blieben bescheiden: ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub, 2020 angenommen und ebenfalls über die EO finanziert. Kein grosszügiger Elternurlaub wurde eingeführt, und die Schweiz bleibt am Ende der OECD-Rangliste.
Quelle : OECD / Abstimmung vom 27. September 2020 (Vaterschaftsurlaub)

Affiches de campagne (4)

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
1
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
1
Widerlegt
Ein Verfassungsauftrag nach sechzig Jahren endlich umgesetzt
Mit Inkrafttreten am 1. Juli 2005 verwirklichte die Mutterschaftsentschädigung eine bereits 1945 verankerte Pflicht. Alle Arbeitnehmerinnen, die die Bedingungen erfüllen, erhalten vierzehn Wochen zu 80 % des Lohns.
Quelle : BSV — Mutterschaftsentschädigung
Eine gesunde und nachhaltige EO-Finanzierung
Der Entscheid, über die EO statt über eine neue Versicherung zu finanzieren, erwies sich als robust: Der Fonds blieb deutlich im Plus und widerlegte die Befürchtungen eines finanziellen Absturzes.
Quelle : CHSS — EO-Finanzen
~
Eine bescheiden gebliebene Leistung, die Schweiz am OECD-Ende
Mit nur vierzehn Wochen und ohne echten Elternurlaub steht die Schweiz weiterhin am Ende der OECD-Rangliste. Der Vaterschaftsurlaub von 2020 hat nur einen Teil der Lücken geschlossen.
Quelle : OECD / REISO — Bilanz der Mutterschaftsentschädigung
Analyse éditoriale
Conclusion

Die Abstimmung vom 26. September 2004 schloss eine sechzigjährige Klammer. Mit der Annahme einer bewusst bescheidenen Vorlage gelang dem Volk, was ehrgeizigere Projekte nie geschafft hatten: die Schweiz mit einem national bezahlten Mutterschaftsurlaub auszustatten.

Der Rückblick über zwanzig Jahre bestätigt den Kern der Argumentation des Ja-Lagers. Die Finanzierung über die EO, präsentiert als Schlussstein des Kompromisses, hielt ihre Versprechen: Der Fonds blieb im Plus, ohne die von den Gegnern angekündigte « untragbare Last ».

Die Befürchtungen des Nein-Lagers verpufften weitgehend. Weder massive Mehrkosten noch ein Abgleiten in masslose Urlaube: Die späteren Ausweitungen wie der Vaterschaftsurlaub von 2020 blieben begrenzt und gleich finanziert.

Der wichtigste Vorbehalt ergibt sich paradoxerweise aus dem Erfolg der helvetischen Vorsicht selbst: Die Leistung bleibt eine der kargsten der OECD. Was die einen als verantwortungsvolle Verwaltung darstellen, lesen andere als anhaltenden Rückstand in der Familienpolitik.