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Acceptée Fédéral Sécurité sociale, santé et prévoyance 04 décembre 1994

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Am 4. Dezember 1994 nimmt das Schweizer Volk das neue Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) knapp an, mit 51,80 % Ja und einer Stimmbeteiligung von 43,98 %. Die Vorlage, Ergebnis einer Totalrevision des Systems, wird mit einem Referendum bekämpft.Das Projekt…

Oui — 51.8% Non — 48.2%
Participation : 43.98%
L'enjeu de l'époque

Am 4. Dezember 1994 nimmt das Schweizer Volk das neue Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) knapp an, mit 51,80 % Ja und einer Stimmbeteiligung von 43,98 %. Die Vorlage, Ergebnis einer Totalrevision des Systems, wird mit einem Referendum bekämpft.

Das Projekt wird von der sozialdemokratischen Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des Innendepartements, und einer breiten Mitte-links-Koalition getragen. Es will die eklatanten Mängel des früheren Systems beheben: keine allgemeine Versicherungspflicht, nach Geschlecht und Alter diskriminierende Prämien, ungleicher Zugang zur Versorgung.

Der Einsatz ist beträchtlich: Es geht darum, die Grundlagen des Schweizer Gesundheitssystems für die kommenden Jahrzehnte zu legen. Am selben Tag lehnt das Volk eine konkurrierende Initiative « für eine gesunde Krankenversicherung », die ein anderes Modell verteidigte, deutlich ab (76,6 % Nein).

Das KVG tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Knapp angenommen, spaltet es das Land geografisch: Die Westschweizer Kantone, das Tessin und mehrere städtische Kantone nehmen es an, während ein grosser Teil der Zentral- und Ostschweiz es ablehnt.

Methodischer Hinweis : Dieses Dossier behandelt die Abstimmung faktisch und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf jene, die sich mit den seit der Abstimmung beobachteten Fakten abgleichen lassen — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Tessin, Uri, Waadt, Wallis.
▼ Ablehnende Kantone
Aargau, Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Zug, Zürich.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Bundesrat (Träger der Vorlage)
Ruth Dreifuss (Bundesrätin SP, Inneres, Architektin des KVG)
SP, CVP (Ja-Parolen)
Gewerkschaften und Patientenorganisationen
Kreise des öffentlichen Gesundheitswesens
▼ Nein-Lager
Freiheits-Partei (frühere Autopartei)
Lega dei Ticinesi
Liberale Kreise und einzelne Versicherer (Gesetz als zu interventionistisch erachtet)
Befürworter der konkurrierenden Initiative (« für eine gesunde Krankenversicherung »)
Bemerkenswert : Das KVG wurde am selben Tag angenommen, an dem eine Initiative mit einem alternativen Modell deutlich verworfen wurde: Das Volk wählte klar den vom Bundesrat vorgeschlagenen Revisionsweg statt einer liberaleren Neugestaltung.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Eine obligatorische Versicherung und das Ende der Diskriminierung
« Jede und jeder wird frei und zu gleichen Bedingungen versichert — Schluss mit Prämien nach Geschlecht oder Alter. »
— Ja-Lager, 1994
✓ Argument bestätigt
Versprechen gehalten: Das KVG führte die allgemeine Versicherungspflicht ein (Abdeckung von nahezu 100 % der Bevölkerung), die freie Kassenwahl und nicht nach Geschlecht differenzierte Prämien. Das ist die solideste Errungenschaft der Reform.
Quelle : KVG, in Kraft seit 1996 ; BAG
Solidarität durch Prämienverbilligungen stärken
« Haushalte mit bescheidenem Einkommen werden durch gezielte Beiträge unterstützt. »
— Befürworter des Gesetzes, 1994
✓~ Teilweise bestätigt
Das Instrument der individuellen Prämienverbilligung besteht zwar, doch seine Wirksamkeit hat nachgelassen: Mehrere Kantone kürzten ihren Beitrag, und die Prämienlast auf bescheidenen Budgets wurde zu einem grossen politischen Problem — bis hin zu einer Initiative 2024.
Quelle : BFS/BAG ; Debatten über Prämienverbilligungen
Die Gesundheitskosten beherrschen
« Das neue System wird endlich erlauben, den Kostenanstieg einzudämmen. »
— Ja-Lager, 1994
✗ Argument widerlegt
Versprechen nicht gehalten. Die Durchschnittsprämie stieg von rund 138,70 Franken pro Monat 1997 auf 359,50 Franken 2024, also um rund 160 %. Die angekündigte Kostenbeherrschung trat nie ein.
Quelle : BAG, Durchschnittsprämien 1997-2024
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Die Prämien werden explodieren
« Dieses Gesetz wird die Rechnung nur erhöhen: Die Prämien werden in die Höhe schnellen. »
— Nein-Lager, 1994
✓ Argument bestätigt
Die Befürchtung bestätigte sich weitgehend. Zwischen 1997 und 2024 stieg die Durchschnittsprämie um rund 160 % (von 138,70 auf 359,50 Franken pro Monat). Der Anstieg wurde zum herbstlichen Ritual und zu einer der grössten Sorgen der Bevölkerung.
Quelle : BAG, Prämienstatistik
Zu viel Staat, zu wenig Wettbewerb
« Man baut einen staatlichen Wasserkopf auf Kosten der Wahlfreiheit. »
— Liberale Gegner, 1994
✗~ Teilweise widerlegt
Teilweise widerlegt: Das System blieb weitgehend wettbewerblich, mit freier Wahl unter Dutzenden privater Kassen. Die Initiativen für eine öffentliche Einheitskasse wurden 2007 und 2014 abgelehnt. Die Furcht vor einer Verstaatlichung trat nicht ein, auch wenn die Regulierung zunahm.
Quelle : Abstimmungen Einheitskasse 2007 und 2014 ; KVG-Marktstruktur
Das Gesetz löst das Kostenproblem nicht
« Diese Vorlage packt die wahren Ursachen der Kostenexplosion nicht an. »
— Nein-Lager, 1994
✓~ Teilweise bestätigt
Teilweise bestätigt: Die Kostendämpfungsmechanismen erwiesen sich als unzureichend. Es folgten dreissig Jahre Reformen und Initiativen, bis hin zu den Abstimmungen vom 9. Juni 2024 über die Kostenbremse und die Prämienentlastung. Der Zweifel der Gegner an der Kostenwirkung war begründet.
Quelle : Eidg. Abstimmungen vom 9. Juni 2024

Affiches de campagne (15)

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
2
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
1
Widerlegt
Die universelle Versicherung, ein gehaltenes Versprechen
Das KVG erreichte sein zentrales Ziel: obligatorische Abdeckung der gesamten Bevölkerung, freie Kassenwahl, nicht nach Geschlecht diskriminierende Prämien. Beim Zugang zur Versorgung ist die Errungenschaft solide und dauerhaft.
Quelle : BAG ; KVG in Kraft seit 1996
!
Die Prämien, eine angekündigte und bestätigte Explosion
Die Durchschnittsprämie stieg von rund 138,70 Franken (1997) auf 359,50 Franken (2024), ein Plus von rund 160 %. Die zentrale Befürchtung des Nein-Lagers traf ein und machte die Prämien zum Dauerthema.
Quelle : BAG, Durchschnittsprämien 1997-2024
~
Die Kostenbeherrschung, das geteilte Scheitern
Weder das Beherrschungsversprechen des Ja noch die Lösungen des Nein bremsten den Anstieg. Dreissig Jahre Reformen und Abstimmungen — bis zum Doppelurnengang vom Juni 2024 — zeugen von einem nie gelösten Strukturproblem.
Quelle : Abstimmungen vom 9. Juni 2024
Analyse éditoriale
Conclusion

Das KVG zählt zu den prägendsten Sozialreformen der jüngeren Schweiz, und seine Bilanz ist doppelt deutlich: ein unbestrittener Erfolg beim Zugang zur Versorgung, ein anhaltendes Scheitern bei der Kostenbeherrschung. Dreissig Jahre später können beide Lager beanspruchen, recht gehabt zu haben — in unterschiedlichen Punkten.

Das Ja-Lager hielt sein Gründungsversprechen: Die allgemeine Versicherungspflicht und das Ende der Prämiendiskriminierung machten die Gesundheitsabdeckung zu einem nahezu universellen Recht. Eine Errungenschaft, die heute niemand ernsthaft in Frage stellt.

Doch das von den Befürwortern hochgehaltene Versprechen der Kostenbeherrschung trat nie ein: Der anhaltende Prämienanstieg gab in diesem Punkt den Gegnern von 1994 recht. Die Furcht vor einer Verstaatlichung bewahrheitete sich hingegen nicht — der Markt blieb wettbewerblich, wie die Ablehnung der Einheitskassen-Initiativen bestätigte.

Die eigentliche Verliererin ist die Kostenbeherrschung selbst: Weder das angenommene Modell noch die Gegenentwürfe vermochten sie zu sichern. Der Doppelurnengang vom Juni 2024 zur Kostenbremse und zur Prämienentlastung zeigt, dass die zentrale Frage drei Jahrzehnte später offen bleibt.