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Acceptée Fédéral Sécurité sociale, santé et prévoyance 25 juin 1995

10. AHV-Revision

Am 25. Juni 1995 nimmt das Schweizer Stimmvolk die 10. AHV-Revision mit 60,71 % der Stimmen an — und zwar in einem Referendum, das sich gegen sie richtete. Bei einer Beteiligung von nur 40,42 % nimmt die Reform die Urnenhürde,…

Oui — 60.71% Non — 39.3%
Participation : 40.42%
L'enjeu de l'époque

Am 25. Juni 1995 nimmt das Schweizer Stimmvolk die 10. AHV-Revision mit 60,71 % der Stimmen an — und zwar in einem Referendum, das sich gegen sie richtete. Bei einer Beteiligung von nur 40,42 % nimmt die Reform die Urnenhürde, spaltet aber die Linke tief.

Das Paket ist ein typisch schweizerischer Kompromiss. Einerseits bringt es grosse Fortschritte für Frauen: individuelle Renten für alle, Splitting (hälftige Teilung der während der Ehe erzielten Einkommen) sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Andererseits hebt es das Rentenalter der Frauen schrittweise von 62 auf 64 Jahre an — die verlangte finanzielle Gegenleistung.

Genau diese Anhebung löst das Referendum aus, eingereicht vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, dem Christlichnationalen Gewerkschaftsbund sowie Frauen- und Rentnerorganisationen mit über 141 000 Unterschriften. Die sozialdemokratische Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des Innendepartements, verteidigt die Reform als klaren Fortschritt für die Frauen — trotz der bitteren Pille des Alters.

Die politische Konstellation ist ungewöhnlich: Fast alle Parteien — FDP, CVP, SVP, aber auch SP und Grüne — empfehlen ein Ja, während sich nur die Gewerkschaften, die Partei der Arbeit und die Lega dagegenstellen. In Kraft seit dem 1. Januar 1997 für Splitting und Gutschriften, hebt die Reform das Frauenrentenalter 2001 auf 63 und 2005 auf 64 Jahre an.

Methodischer Hinweis: Dieser Beitrag behandelt die Abstimmung faktisch und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf solche, die sich an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten messen lassen — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Aargau, Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Genf, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Uri, Waadt, Zug, Zürich (21 Kantone)
▼ Ablehnende Kantone
Freiburg, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis (5 Kantone)

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Bundesrat (Ja-Parole)
Ruth Dreifuss (SP), Bundesrätin, Vorsteherin des EDI — Trägerin der Reform
FDP, CVP, SVP, SP, Grüne fast das gesamte Parteienspektrum
Wirtschaftsverbände Vorort, Arbeitgeberverband, Bauernverband, Gewerbeverband
Frauenorganisationen zugunsten von Splitting und Gutschriften
▼ Nein-Lager
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) Initiant des Referendums
Christlichnationaler Gewerkschaftsbund späterer Travail.Suisse
Partei der Arbeit (PdA)
Lega dei Ticinesi
Abweichende linke Sektionen SP Genf, SP Jura, Grüne Graubünden
Bemerkenswert : Bemerkenswert: SP und Grüne unterstützten eine Reform, welche die Gewerkschaften bekämpften — Splitting und Gutschriften wogen in ihren Augen schwerer als die Anhebung des Frauenrentenalters.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Splitting und Gutschriften: ein Gleichstellungsfortschritt für Frauen
« Die Anhebung des Frauenrentenalters ist die notwendige Gegenleistung für eine deutliche Verbesserung ihrer Stellung in der AHV. »
— Ruth Dreifuss, Bundesrätin (SP), 1995
✓ Argument bestätigt
In Kraft seit dem 1. Januar 1997, sind die individuelle Rente, das Einkommenssplitting und die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zu dauerhaften Pfeilern der AHV geworden. Sie haben die Renten zahlreicher Frauen — insbesondere geschiedener und verwitweter — spürbar verbessert und gelten weiterhin als Gleichstellungsfortschritt.
Quelle : BSV, «Geschichte der AHV 1948-2023»
Eine tragbare und umsetzbare Erhöhung des Rentenalters
« Der schrittweise Übergang auf 64 Jahre ist zur Sicherung der AHV-Finanzierung notwendig. »
— Ja-Lager (Bundesrat, bürgerliche Parteien), 1995
✓ Argument bestätigt
Das Referenzalter der Frauen wurde 2001 auf 63 und 2005 auf 64 Jahre angehoben, genau nach dem angekündigten Fahrplan. Die Reform wurde ohne die von den Gegnern vorhergesagte soziale Erschütterung umgesetzt und trug in dieser Zeit zur Stabilisierung der AHV-Rechnung bei.
Quelle : BSV; BFS, AHV-Statistik
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Den Frauen die AHV-Rechnung aufbürden
« Man verlangt von den Frauen, eine bittere Pille zu schlucken: zwei Jahre länger arbeiten, um die AHV auszugleichen. »
— Gewerkschaftliches Referendumskomitee, 1995
✗~ Teilweise widerlegt
Das Rentenalter wurde tatsächlich angehoben, und die Frauen arbeiteten effektiv zwei Jahre länger. Doch dieselbe Reform hob dank Splitting und Gutschriften auch zahlreiche Frauenrenten an: Der angekündigte «Rückschritt» wurde für einen erheblichen Teil der Frauen durch konkrete Gewinne ausgeglichen. Die Bilanz fällt somit zwiespältig aus.
Quelle : BSV; VOX-Analysen 1995
Ein erster Schritt zu 65 Jahren und darüber hinaus
« Diese Anhebung auf 64 Jahre ist nur eine Etappe: Die Tür zu 65 Jahren für Frauen steht nun offen. »
— Gewerkschaftliche Reformgegner, 1995
✓ Argument bestätigt
Die Warnung hat sich bestätigt. Die am 25. September 2022 angenommene Reform AHV 21 hob das Referenzalter der Frauen auf 65 Jahre an, und die Debatten über eine allgemeine Anhebung auf 66 oder 67 Jahre dauern an. Die 1995 angekündigte Logik des «nächsten Schritts» hat sich 27 Jahre später verwirklicht.
Quelle : BFS, Abstimmung AHV 21 vom 25.09.2022

Affiches de campagne (13)

Faktische Bilanz

3
Bestätigt
0
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
0
Widerlegt
Ein Gleichstellungsfortschritt, der Bestand hatte
Splitting, individuelle Rente und Erziehungsgutschriften traten 1997 in Kraft und wurden nie in Frage gestellt. Sie zählen zu den dauerhaftesten Sozialreformen des Jahrzehnts.
Quelle : BSV
Das Rentenalter angehoben, wie angekündigt
Der versprochene Fahrplan wurde eingehalten: 63 Jahre 2001, 64 Jahre 2005. Die Umsetzung erfolgte ohne grössere Verwerfungen.
Quelle : BSV
~
Die Prognose des «nächsten Schritts» bestätigt
Die Gewerkschaften sagten voraus, 64 Jahre seien nur eine Etappe. AHV 21 hob das Frauenalter 2022 auf 65 Jahre an: Der befürchtete Mechanismus setzte sich in Gang.
Quelle : BFS
Analyse éditoriale
Conclusion

Die 10. AHV-Revision verkörpert die schweizerische Kunst des Kompromisses: ein Paket, in dem jede Seite zugleich einen Sieg und ein Zugeständnis findet. Die Frauen gewannen die Individualisierung ihrer Ansprüche — Splitting, eigene Rente, Gutschriften — zum Preis von zwei zusätzlichen Arbeitsjahren.

Bei den überprüfbaren Versprechen hielt das Ja-Lager Wort: Die Gleichstellungsfortschritte traten in Kraft und kamen zahlreichen Versicherten zugute, während die Anhebung des Rentenalters nach dem angekündigten Fahrplan und ohne das befürchtete soziale Beben verlief.

Die Gegner irrten sich im Ausmass des «Rückschritts» — weitgehend abgefedert durch die neuen Ansprüche —, behielten aber bei der Stossrichtung recht: Die 64 Jahre waren nur eine Zwischenstation vor den 65 Jahren von AHV 21. Ein Vierteljahrhundert genügte, um ihnen teilweise recht zu geben.