Anfang der 1990er-Jahre wandelt sich Europa. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereitet ihren grossen Binnenmarkt für 1993 vor und verhandelt mit den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) — darunter die Schweiz — über ein Abkommen, das ihnen den Zugang eröffnen soll, ohne dass sie der EWG selbst beitreten: Das ist der Europäische Wirtschaftsraum, unterzeichnet am 2. Mai 1992 in Porto.
Für den Bundesrat ist der EWR ein idealer Kompromiss: am europäischen Markt teilnehmen (freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen), ohne die politische Souveränität aufzugeben. Parallel dazu reicht er sogar ein EWG-Beitrittsgesuch ein — eine Geste, die von den Gegnern als Beweis gewertet wird, dass der EWR nur ein trojanisches Pferd Richtung Brüssel sei.
Die Schweiz durchlebt eine schwierige wirtschaftliche Phase: starker Franken, Platzen der Immobilienblase, erste Folgen der Globalisierung. Die Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Mehrheit der Parteien (FDP, CVP, SP, Liberale) und der gesamte Bundesrat befürworten das Ja. Eine Umfrage ein Jahr vor der Abstimmung weist 80 % Befürworter aus.
Doch der Abstimmungskampf verschärft sich. Christoph Blocher, Zürcher Nationalrat, setzt sein persönliches Vermögen ein, um über die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) eine massive Plakatkampagne zu finanzieren. Das Thema: Souveränitätsverlust, «fremde Richter», Ende der direkten Demokratie.
Die Westschweizer Bundesräte Jean-Pascal Delamuraz (Wirtschaft) und René Felber (Auswärtige Angelegenheiten) engagieren sich persönlich. Am 6. Dezember 1992 erreicht die Stimmbeteiligung 78,73 % — absoluter Rekord für eine eidgenössische Abstimmung. Bei 3'549'580 Stimmenden beträgt der Abstand 23'836 Stimmen. Sechs Westschweizer Kantone sowie Basel-Stadt und Basel-Landschaft nehmen an; vierzehn Kantone und vier Halbkantone lehnen ab. Der «Röstigraben» tritt offen zutage, verdoppelt durch einen Graben zwischen Stadt und Land.
▲ Annehmende Kantone Waadt · Genf · Freiburg · Neuenburg · Jura · Wallis · Basel-Stadt · Basel-Landschaft | ▼ Ablehnende Kantone Die gesamte Deutschschweiz ausser Basel, dazu das Tessin (14 Kantone + 4 Halbkantone) |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Bundesrat (Gesamtkollegium) • Jean-Pascal Delamuraz (FDP, Wirtschaft) • René Felber (SP, Auswärtige Angelegenheiten) • Adolf Ogi (SVP, Bundesrat) — im Namen der Kollegialität • Regierungsparteien: FDP, CVP, SP, Liberale Partei • Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) • Wirtschaftsdachverbände (Vorort, später economiesuisse) • Neue Europäische Bewegung Schweiz (NEBS) | ▼ Nein-Lager • Christoph Blocher (SVP Zürich) • Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) • Konservativer Flügel der SVP • Schweizer Demokraten (SD) • Lega dei Ticinesi • Waadtländer Liga (Ligue vaudoise) |
Argumente und Urteile — 34 Jahre danach
▲ Argumente DAFÜR (Bundesrat / Parlament / Parteien) Der EWR ist für die Schweizer Wirtschaft und die Beschäftigung unverzichtbar: ohne Zugang zum Binnenmarkt verliert das Land Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze. «Es ist ein schwarzer Sonntag.» — Jean-Pascal Delamuraz, FDP-Bundesrat, am Abend der Abstimmung ✗~ Teilweise widerlegt Die 1990er-Jahre waren die schlechteste Wirtschaftsphase der Schweizer Nachkriegszeit: Wachstum 1 bis 2 Punkte unter dem EU-Durchschnitt, Arbeitslosigkeit 1997 auf 5,7 % verdreifacht. Doch der direkte ursächliche Zusammenhang mit dem EWR-Nein ist umstritten: Die Bilateralen I (2002) brachten den Grossteil der Marktzugangsvorteile. Die Schweiz hat ohne EWR überlebt — nur langsamer und schmerzhafter. Quelle: SECO / BFS, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 1992-2000 Der EWR erlaubt es, die politische Souveränität zu wahren: keine Kompetenz wird nach Brüssel übertragen. «Der EWR ist nicht das Vorzimmer der EU.» — Bundesrat, Botschaft vom 18.05.1992 ✓ Argument bestätigt Rein institutionell betrachtet ist der EWR kein zwingendes Vorzimmer zur EU. Norwegen, Island und Liechtenstein sind seit 1994 EWR-Mitglieder, ohne der EU beigetreten zu sein. Quelle: EDA, EWR-Status Norwegen/Island/Liechtenstein 1994-2024 Ohne EWR drohen diplomatische Isolation und langwierige Verhandlungen. «Die Schweiz wird um sektorielle Abkommen betteln müssen.» — René Felber, SP-Bundesrat, Auswärtige Angelegenheiten ✓~ Teilweise bestätigt Richtig bezüglich der Dauer: sieben Jahre bis zu den Bilateralen I, dann dreiunddreissig Jahre bis zu den Bilateralen III, unterzeichnet am 2. März 2026. Richtig auch hinsichtlich der prekären Natur der Verhandlungen (Scheitern des Rahmenabkommens 2021). Falsch in Bezug auf vollständige Isolation: Die Schweiz erhielt letztlich einen vergleichbaren Zugang zum Binnenmarkt. Quelle: EDA, Chronologie Schweiz-EU 1992-2026 Der EWR wird die Modernisierung des Verkehrs und des alpenquerenden Transits erleichtern. «Ohne Abkommen keine europäische Kohärenz.» — Adolf Ogi, SVP-Bundesrat, Verkehr ✗~ Teilweise widerlegt Das Landverkehrsabkommen wurde in den Bilateralen I (2002) abgeschlossen, mit dem freien Verkehr für Lastwagen im Gegenzug zur LSVA. Die NEAT (Lötschberg 2007, Gotthard 2016) haben den Alpentransit verändert — ohne EWR. Die vorgesehene Modernisierung fand statt, ohne dass es den EWR brauchte. Quelle: BAV, Inbetriebnahme NEAT 2007/2016 | ▼ Argumente DAGEGEN (AUNS / SVP Zürich / Blocher) Der EWR bedroht die Souveränität und die direkte Demokratie: automatische Übernahme des Gemeinschaftsrechts ohne Mitentscheidung. «Eine schwache Regierung schlägt uns einen Souveränitätsverlust vor.» — Christoph Blocher, SVP-Nationalrat, Gründer der AUNS ✓~ Teilweise bestätigt Das Argument war für den EWR technisch zutreffend: die EFTA-Mitgliedstaaten übernehmen den Besitzstand des Binnenmarkts ohne Mitentscheidung. Das blieb ein heikler Punkt. Die Bilateralen III (2026) enthalten gerade die «dynamische Rechtsübernahme» und einen Schiedsmechanismus mit einer Rolle des EuGH — genau das, was Blocher schon 1992 bekämpfte. Diagnose über 30 Jahre bestätigt, über ein anderes Vehikel. Quelle: EDA, Botschaft Bilaterale III 13.03.2026 «Fremde Richter» werden anstelle des Volkes entscheiden. «Nie wieder fremde Richter.» — Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) ✓~ Teilweise bestätigt Die Befürchtung wurde später Realität: 2014 wurde die Umsetzung der Initiative «gegen Masseneinwanderung» durch das Freizügigkeitsabkommen eingeschränkt. Die Rolle des EuGH bei der Streitbeilegung gehört zu den umstrittensten Punkten der Bilateralen III. Es bleibt eine Verkürzung: Der EFTA-Gerichtshof besteht aus Richtern der EFTA-Staaten selbst. Quelle: EDA / EFTA-Gerichtshof, Zusammensetzung 1994-2026 Der EWR wird die Grenzen öffnen und die Löhne senken. «Unkontrollierter Druck auf die Schweizer Arbeitsplätze.» — Christoph Blocher / AUNS, Wahlkampfflugblatt November 1992 ✗ Argument widerlegt Die Personenfreizügigkeit kam 2002 über die Bilateralen I — das EWR-Nein hat sie nicht verhindert. Die Schweizer Bevölkerung wuchs von 6,9 Millionen (1992) auf rund 9 Millionen (2025). Die flankierenden Massnahmen (2004) haben das Lohndumping eingedämmt. Der Druck auf den Wohnungsmarkt besteht, doch der angekündigte Lohnzerfall blieb aus. Quelle: BFS / SECO, Bevölkerungs- und Lohnstatistik 1992-2025 Unverhältnismässige wirtschaftliche Kosten und Verlust der geldpolitischen Autonomie. «Der EWR wird die Schweiz Milliarden kosten.» — SVP Zürich, November 1992 ✗ Argument widerlegt Die Schweiz hat schliesslich über den «Erweiterungsbeitrag» beigetragen (1,3 Milliarden CHF zwischen 2007 und 2017, dann 1,3 Milliarden von 2019 bis 2029) — weit weniger, als der EWR vorsah. Die SNB behielt ihre vollständige geldpolitische Autonomie, namentlich beim EUR/CHF-Mindestkurs (2011-2015). Quelle: SNB / EDA, Erweiterungsbeiträge 2007-2029 |
Faktenbilanz · 34 Jahre danach (2026)
1 Bestätigt | 3 Teilweise bestätigt | 2 Teilweise widerlegt | 2 Widerlegt |
Wirtschaft: Jahrzehnt der Stagnation, dann Erholung mit den Bilateralen | SECO / BFS, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 1992-2024 |
| ! | Von 1991 bis 1996 betrug das Schweizer BIP-Wachstum im Schnitt 0,5 %/Jahr, gegenüber 2,0 % im OECD-Raum. Die Arbeitslosigkeit stieg von 1,1 % (1991) auf 5,7 % (1997) und überschritt erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg 150'000 Erwerbslose. Quelle: SECO, Arbeitsmarkt 1991-2000 |
| ~ | Sieben sektorielle Abkommen (Bilaterale I) wurden 1999 unterzeichnet und 2000 von 67,2 % des Volkes angenommen. Die Bilateralen II (2004) ergänzen Schengen/Dublin und die Zinsbesteuerung. Ergebnis: ein dem EWR vergleichbarer Zugang zum europäischen Markt, zum Preis von 25 Jahren Verhandlungen. Quelle: EDA, Integrationsbüro 2005-2024 |
Innenpolitik: Aufstieg der SVP und dauerhafte Spaltung | BFS / VOX-VOTO-Studien |
| ~ | Der EWR-Abstimmungskampf ist der Gründungsakt des Aufstiegs der SVP: von 11,9 % (1991) auf 22,5 % (1999), 26,6 % (2003) und Höchststand von 29,4 % (2015). Die politische Struktur des Landes wurde dauerhaft neu gezeichnet. Quelle: BFS, Statistik der eidgenössischen Wahlen 1991-2023 |
| ! | Der 1992 zutage getretene Graben zwischen Romandie und Deutschschweiz blieb strukturell, besonders bei europäischen Fragen, der Zuwanderung und internationalen Institutionen. Die Westschweiz stimmte seither bei den meisten grossen Europa-Abstimmungen anders als die Deutschschweiz. Quelle: VOX/VOTO-Studien, swissvotes.ch |
Souveränität: die «dynamische Rechtsübernahme», die Blocher bekämpfte, kehrt 2026 zurück | EDA, Botschaft Bilaterale III 13.03.2026 |
| ~ | Vierunddreissig Jahre nach dem EWR-Nein enthalten die am 2. März 2026 unterzeichneten Bilateralen III schliesslich die institutionellen Elemente, die die Gegner 1992 bekämpften: dynamische Übernahme des Binnenmarktrechts, einheitliche Auslegung, Schiedsmechanismus mit einer Rolle des EuGH. Die Vorlage wird dem Volk unterbreitet — voraussichtlich um 2028-2029. Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung 02.03.2026 |
| ✓ | Die SNB konnte eine autonome Geldpolitik führen — EUR/CHF-Mindestkurs bei 1,20 (2011-2015), Massnahmen, die mit einer EWR-Integration kaum vereinbar gewesen wären. Diese Flexibilität hat die Exportindustrie während der Eurokrise wohl geschützt. Quelle: Schweizerische Nationalbank, Geschäftsberichte 2011-2015 |
Vierunddreissig Jahre nach dem 6. Dezember 1992 — welches faktische Urteil? Kein Lager hatte völlig recht, und niemand hatte völlig unrecht.
Die Befürworter des Ja hatten bei der wirtschaftlichen Dringlichkeit recht. Die 1990er-Jahre waren tatsächlich die schwächste Wachstumsphase der Schweizer Nachkriegszeit, und die Erholung kam erst mit den Bilateralen I — also mit einem teilweisen, aber realen Zugang zum Binnenmarkt, sieben Jahre nach der Abstimmung ausgehandelt. Die Schweiz akzeptierte schliesslich das Wesentliche dessen, was sie 1992 ablehnte, aber verstreut und zehn Jahre später.
Das Nein-Lager hatte bei der formellen Souveränität recht. Der EWR bedeutete tatsächlich eine institutionelle Übernahme des Gemeinschaftsrechts, ohne Mitentscheidung. Und dreissig Jahre später kehrt die «dynamische Rechtsübernahme», die sie anprangerten, mit den Bilateralen III durch die grosse Tür zurück. In genau diesem Punkt hat sich ihre Diagnose bestätigt — doch der Umweg über die Bilateralen erlaubte es der Schweiz, die Frage mit mehr Hebeln und mehr Zeit anzugehen.
Wo sich beide Lager täuschten, war die Personenfreizügigkeit: von den Gegnern bekämpft, die sie durch ein EWR-Nein zu blockieren glaubten, kam sie trotzdem über die Bilateralen I. Von den Befürwortern verharmlost, die das Ausmass der gesellschaftlichen Veränderungen unterschätzten: 6,9 Millionen Einwohner 1992, fast 9 Millionen 2025.
Die AUNS hatte eine Schlacht gewonnen, aber einen dreissigjährigen Krieg ausgelöst, der sich heute unter denselben Bedingungen, vor demselben Volk und mit weitgehend denselben Argumenten wiederholt. Der Hauptunterschied: Christoph Blocher ist 2026 86 Jahre alt, und seine Partei wiegt dreimal so schwer wie 1992. Die Spannung bei der Abstimmung über die Bilateralen III, erwartet um 2028-2029, wird wohl ebenfalls bis auf die Nachkommastelle gehen.
Der 6. Dezember 1992 war weder ein schwarzer Sonntag noch ein Tag der Befreiung: Es war der Tag, an dem die Schweiz beschloss, ihr Verhältnis zu Europa von Fall zu Fall zu regeln, Abstimmung für Abstimmung, Abkommen für Abkommen. Zum Guten wie zum Schlechten — je nachdem, wohin man blickt.