Am 8. Februar 2004 schafften die Genferinnen und Genfer die Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erben in direkter Linie ab. Die von der bürgerlichen Rechten lancierte Initiative machte die Vermögensübertragung von Eltern an Kinder — oder zwischen Ehegatten — vollständig steuerfrei.
Das Verdikt überraschte durch seine Wucht: 74,6 % Ja bei einer Stimmbeteiligung von 56,1 %. Ein wahrer Erdrutsch, getragen ebenso vom intimen, familiären Charakter der Erbfrage wie von der Kampagne der Rechten.
Die am 1. Juni 2004 in Kraft getretene Reform entlastete die Genfer Familien sofort — zum von Anfang an angekündigten Preis eines Einnahmenrückgangs des Kantons von rund 70 Millionen Franken pro Jahr.
Das Abstimmungsergebnis
▲ Ja — Abschaffung 74,6 % der Stimmenden befürworteten die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in direkter Linie. Beteiligung: 56,1 %. | ▼ Nein — Beibehaltung der Steuer 25,4 % wollten die Erbschaftssteuer behalten, die als nützlich für die Staatseinnahmen und die Umverteilung galt. |
Die beteiligten Akteure
Die Bruchlinie verlief klassisch zwischen links und rechts, doch das Thema — das Familienerbe — sprengte den Rahmen der rechten Wählerschaft und überzeugte eine überwältigende Mehrheit.
▲ Ja-Lager • Liberale Partei Genf (Urheberin der Vorlage) • Freisinn (FDP/PLR) (Unterstützung der bürgerlichen Regierung) • SVP Genf • Wirtschaftskreise (Arbeitgeberverbände, Notariat) | ▼ Nein-Lager • Sozialdemokratische Partei Genf • Die Grünen • Alliance de gauche (AdG) • Gewerkschaften (Verteidigung der öffentlichen Einnahmen) |
Argumente und Bilanz
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Das Familienvermögen nicht zweimal besteuern « Was an die Kinder übertragen wird, wurde zu Lebzeiten der Eltern bereits besteuert: es erneut zu besteuern ist eine Doppelstrafe », argumentierten die Initianten. ✓ Versprechen gehalten Die Reform hob jede Erbschafts- und Schenkungssteuer für Kinder, Enkel und überlebende Ehegatten tatsächlich auf. Für diese Erben ist die Übertragung seit dem 1. Juni 2004 steuerfrei. Quellen: Le Temps, 09.02.2004; Genfer Steuergesetzgebung (in Kraft 01.06.2004). Gute Steuerzahler halten und anziehen « Ohne diese Steuer hören vermögende Familien und Rentner auf, den Kanton zu verlassen », führte die Rechte an. ✓~ Teilweise bestätigt Genf hat seine steuerliche Attraktivität für Wohlhabende tatsächlich gestärkt — ein seither oft wiederholtes Argument. Den isolierten Effekt allein dieser Reform zu beziffern, bleibt jedoch heikel. Quelle: spätere Genfer Steuerdebatten (Le Temps). | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Ein Geschenk an die grössten Vermögen « Die Abschaffung nützt zuerst den grossen Vermögen, nicht den bescheidenen Haushalten », warnte die Linke. ✓~ Teilweise bestätigt Alle Erben in direkter Linie profitieren, doch der Vorteil wächst mit der Grösse des Erbes: die höchsten Vermögen sind, wertmässig, die ersten Nutzniesser. Quelle: Analysen der Genfer Erbschaftsbesteuerung. Ein dauerhaftes Loch in der Staatskasse « Das sind 70 Millionen pro Jahr, die den öffentlichen Leistungen fehlen werden », mahnte das Nein-Lager. ✓ Bestätigt Der Einnahmenverlust wurde von Anfang an auf rund 70 Millionen Franken jährlich beziffert. Die Erbschaftssteuer in direkter Linie verschwand aus den ordentlichen Einnahmen des Kantons. Quelle: Schätzungen des Kantons Genf, 2004. |
Die Bilanz in Zahlen
Zwanzig Jahre später gilt die Befreiung weiterhin, und der Linken gelang es nie, sie an der Urne rückgängig zu machen — Zeichen einer dauerhaften Bindung der Genfer an die steuerfreie Familienübertragung.
74,6 % Ja — die Erbschaftssteuer in direkter Linie wird abgeschafft | 56,1 % Stimmbeteiligung am 8. Februar 2004 | 1. Juni 2004 Inkrafttreten der Steuerbefreiung | ~70 Mio. jährliche Mindereinnahmen für den Kanton |
Das Ergebnis von 2004 — fast drei von vier Genfern — sprengt die üblichen Grenzen der Rechten bei weitem. Denn das Erbe berührt das Intime: Wenige Stimmende mögen die Vorstellung, dass sich der Staat beim Todesfall in der Familie bedient. Die Rechte verstand es, eine Steuerforderung in eine moralische Selbstverständlichkeit zu verwandeln.
Inhaltlich wurde das zentrale Versprechen gehalten: Kinder und Ehegatten zahlen nichts mehr. Auch die gegnerische Befürchtung bestätigte sich: Der Kanton verzichtete auf Einnahmen von rund 70 Millionen pro Jahr — in einem ohnehin regelmässig angespannten Budget.
Offen bleibt die nie geklärte Frage der Gerechtigkeit. Die Befreiung kommt allen direkten Erben zugute, aber umso mehr, je grösser das übertragene Vermögen ist. Das ist die politische Achillesferse der Reform — und der Grund, weshalb die Linke regelmässig darauf zurückkommt.
Zwanzig Jahre später hält der Besitzstand. Die Versuche, eine Abgabe auf sehr grosse Erbschaften wieder einzuführen, scheiterten an der Urne und bestätigten, dass die Genfer auf diesem Feld nicht zurückwollen.