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Refusée Fédéral Institutions et démocratie Migration et asile 28 février 2016

Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» (SVP)

Am 28. Februar 2016 stimmt das Schweizer Volk über die SVP-Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» ab. Der Text will einen detaillierten, unmittelbar anwendbaren Katalog automatischer Landesverweisungen verurteilter Ausländer in die Übergangsbestimmungen der Verfassung schreiben und den Ermessensspielraum…

Oui — 41.15% Non — 58.9%
Participation : 63.73%
L'enjeu de l'époque

Am 28. Februar 2016 stimmt das Schweizer Volk über die SVP-Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» ab. Der Text will einen detaillierten, unmittelbar anwendbaren Katalog automatischer Landesverweisungen verurteilter Ausländer in die Übergangsbestimmungen der Verfassung schreiben und den Ermessensspielraum der Gerichte stark einschränken.

Die Initiative folgt auf die Annahme der «Ausschaffungsinitiative» von 2010. Die SVP hält deren parlamentarische Umsetzung für zu lasch und lanciert diesen zweiten Text, obwohl die gesetzliche Frist noch läuft und die Räte arbeiten. 2015 verabschiedet das Parlament dennoch sein Ausführungsgesetz; mangels Referendum tritt es unabhängig von der Abstimmung in Kraft.

Der Abstimmungskampf löst eine Mobilisierung von noch nie dagewesenem Ausmass aus. Die Bewegung Operation Libero, die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft, die Kirchen, Jurist:innen und nahezu alle Parteien prangern einen Angriff auf den Rechtsstaat, die Verhältnismässigkeit, die Gewaltenteilung und die mit der EU vereinbarte Personenfreizügigkeit an.

Das Volk lehnt die Initiative mit 58,9 % der Stimmen und 20 Kantonen ab. Die Beteiligung erreicht 63,73 % – die höchste seit der EWR-Abstimmung von 1992. Nur sechs Kantone der Zentralschweiz und das Tessin nehmen sie an.

Methodischer Hinweis : Diese Faktenkarte behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Verdikte betreffen ausschliesslich die überprüfbaren Kampagnenargumente – also jene, die sich an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten messen lassen – und nicht das Ergebnis selbst.
▲ Annehmende Kantone
Appenzell Innerrhoden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri (6 Kantone)
▼ Ablehnende Kantone
Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug, Zürich (20 Kantone)

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
SVP (Urheberin der Initiative)
AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz)
Lega, MCG, EDU (kleinere befürwortende Parteien)
▼ Nein-Lager
Operation Libero (Bürgerbewegung, durch diese Kampagne bekannt geworden (Flavia Kleiner))
Bundesrat (Simonetta Sommaruga, Vorsteherin EJPD)
SP, FDP, CVP, Grüne, GLP, BDP (überparteiliche Opposition)
economiesuisse, SGV (Wirtschaftskreise)
Kirchen, Jurist:innen, Kunstschaffende (breite Zivilgesellschaft)
Bemerkenswert : Mit 63,73 % Beteiligung mobilisierte diese Abstimmung mehr Stimmende als jede andere seit der EWR-Abstimmung von 1992. Sie liess auch Operation Libero als nationale politische Kraft entstehen.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Die parlamentarische Umsetzung ist zu lasch: die Kriminellen werden nicht ausgeschafft
« Ohne unsere Initiative werden die Gerichte kriminelle Ausländer weiterhin nicht ausweisen. »
— SVP-Initiativkomitee, Kampagne 2016
✗~ Teilweise widerlegt
Das parlamentarische Ausführungsgesetz (Art. 66a ff. Strafgesetzbuch) trat am 1. Oktober 2016 in Kraft und führte seither zu mehreren Tausend ausgesprochenen Landesverweisungen. Das Ausweisungsregime funktioniert sehr wohl, ohne dass die Initiative nötig gewesen wäre.
Quelle: Art. 66a StGB (in Kraft seit 01.10.2016); Statistik der Landesverweisungen, BFS.
Das Volk hat 2010 die Ausschaffung beschlossen: sie muss ohne Schlupfloch gelten
« Der Volkswille von 2010 muss ohne aushöhlende Klausel umgesetzt werden. »
— SVP, Kampagne 2016
✓~ Teilweise bestätigt
Der Wille von 2010 wurde tatsächlich über Art. 66a StGB mit realen Ausweisungen umgesetzt. Doch die Forderung nach einem Automatismus «ohne Schlupfloch» setzte sich nicht durch: Das Gesetz behält eine Härtefallklausel, die dem Gericht einen Ermessensspielraum lässt – genau das, was die Initiative abschaffen wollte.
Quelle: Ausführungsgesetz zu Art. 121 Abs. 3-6 BV; Art. 66a Abs. 2 StGB (Härtefallklausel).
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Das bereits verabschiedete Gesetz genügt: die Initiative ist überflüssig
« Das Parlament hat seine Arbeit getan; diese Initiative bringt nichts und umgeht die Institutionen. »
— Bundesrat und breite Nein-Front, 2016
✓ Argument bestätigt
Das 2015 verabschiedete Ausführungsgesetz trat im Oktober 2016 in Kraft und schafft verurteilte kriminelle Ausländer für einen Katalog von Delikten aus. Das inhaltliche Ziel wurde somit ohne die Initiative erreicht, was bestätigt, dass sie nicht nötig war.
Quelle: Inkrafttreten von Art. 66a StGB (01.10.2016).
Der Automatismus ohne Verhältnismässigkeit verletzt Rechtsstaat und EMRK
« Dem Gericht jedes Ermessen zu nehmen, verrät die Verhältnismässigkeit und unsere internationalen Verpflichtungen. »
— Juristische Kreise und Operation Libero, 2016
✓~ Teilweise bestätigt
Die spätere Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Landesverweisung hat regelmässig die Verhältnismässigkeit und die Achtung von Art. 8 EMRK (Privat- und Familienleben) betont. Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz, den die Initiative ausschalten wollte, erwies sich als zentral für die Rechtsanwendung.
Quelle: Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 66a StGB und Art. 8 EMRK.

Affiches de campagne (23)

Faktische Bilanz

1
Bestätigt
2
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
0
Widerlegt
Kriminelle Ausländer werden sehr wohl ausgeschafft
Die Ablehnung der Initiative hat die Ausweisung krimineller Ausländer nicht verhindert: Art. 66a StGB, in Kraft seit Oktober 2016, führte zu mehreren Tausend Landesverweisungen. Das inhaltliche Ziel wurde auf parlamentarischem Weg erreicht.
Quelle: Art. 66a StGB; BFS-Statistik der Landesverweisungen.
~
Die Härtefallklausel: Ventil, kein Scheunentor
Die von der SVP befürchtete Härtefallklausel hat das Gesetz nicht ausgehöhlt. Sie wird nur in einer Minderheit der Fälle angewandt und ihr Gebrauch wurde vom Bundesgericht streng eingegrenzt. Die Ausweisung bleibt bei schweren Delikten die Regel.
Quelle: Rechtsprechung des Bundesgerichts zu Art. 66a Abs. 2 StGB.
Der Rechtsstaat gewahrt
Mit der Ablehnung der Initiative vermied das Volk, einen Automatismus ohne richterliches Ermessen in die Verfassung zu schreiben. Die von der Rechtsprechung bekräftigte Verhältnismässigkeit blieb gewahrt, ohne dass die Wirksamkeit der Ausweisungen darunter litt.
Quelle: Bundesverfassung; Rechtsprechung des BGer.
Analyse éditoriale
Conclusion

Der 28. Februar 2016 bleibt ein Wendepunkt: Eine SVP-Initiative zu einem als zugkräftig geltenden Thema – der Ausschaffung krimineller Ausländer – wird mit fast 59 % der Stimmen weggefegt, am Ende einer bürgerschaftlichen Mobilisierung ohne Beispiel seit einem Vierteljahrhundert. Es ist zugleich die politische Geburtsstunde von Operation Libero.

Das Paradox der Abstimmung lässt sich in einem Satz fassen: Die Initiative wurde abgelehnt, ihr inhaltliches Ziel war aber bereits erreicht. Das 2015 vom Parlament verabschiedete Ausführungsgesetz trat im Oktober 2016 in Kraft; seither ist die strafrechtliche Ausweisung verurteilter Ausländer eine in Tausenden gezählte Realität. Das Volk lehnte nicht die Ausschaffung der Kriminellen ab – es lehnte ab, sie unter Ausschaltung des Richters zu vollziehen.

Was die SVP als «Schlupfloch» darstellte – die Härtefallklausel –, erwies sich als schmales, vom Bundesgericht streng eingegrenztes Ventil, nicht als das angekündigte klaffende Loch. Umgekehrt fand die Befürchtung des Nein-Lagers, ein mit Verhältnismässigkeit und EMRK unvereinbarer Automatismus, ihren Widerhall in einer Rechtsprechung, die diese Anforderungen unablässig betonte.

Die Abstimmung von 2016 veranschaulicht so eine schweizerische Besonderheit: Eine Ablehnung an der Urne kann mit der wirksamen Umsetzung der umstrittenen Massnahme koexistieren. Die kriminellen Ausländer werden ausgeschafft; der Richter wurde nicht vor die Tür gesetzt.