Die Aufwandbesteuerung — die «Pauschalbesteuerung» — erlaubt es gewissen vermögenden ausländischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz wohnen, ohne hier zu arbeiten, sich nicht nach ihrem tatsächlichen Einkommen und Vermögen, sondern nach ihrem Lebensaufwand besteuern zu lassen. Genf, internationaler Standort, gehört zu den Kantonen, die dieses von der Linken regelmässig als Privileg angeprangerte Regime am stärksten nutzen.
Am 30. November 2014 hatten die Genferinnen und Genfer bereits mit fast 70 % zwei Initiativen zur schlichten Abschaffung der Pauschalen verworfen. Es galt noch, das kantonale Recht an das neue harmonisierte Bundesgesetz anzupassen: Der Grosse Rat verabschiedet daher das Gesetz 11683 (Oktober 2015), das den steuerbaren Mindestaufwand auf 400 000 Franken anhebt und das Vermögen in die Berechnung einbezieht. Die Linke ergreift das Referendum und fordert erneut die Abschaffung.
Am 5. Juni 2016 nehmen die Genferinnen und Genfer das Gesetz mit 53,97 % Ja gegen 46,03 % Nein an. Der Kanton bestätigt die Beibehaltung der Pauschalen, nun an die strengeren Bundesvorgaben angeglichen. Die seit Jahren offene Debatte schliesst sich — zumindest für eine Weile.
▲ Ja — Beibehaltung angenommen Ja zur Beibehaltung: 53,97 % (Gesetz 11683) Steuerbarer Mindestaufwand auf 400 000 Fr. angehoben Getragen von Staatsrat, Bürgerlichen und Wirtschaft | ▼ Nein — Abschaffung abgelehnt Nein: 46,03 % — für die Abschaffung Referendum der Linken, zweiter Anlauf nach 2014 Das Regime von seinen Gegnern als «ungerecht» beurteilt |
Die Kräfteverhältnisse
▲ Ja-Lager (Beibehaltung der Pauschalen) • Staatsrat und kantonale Steuerverwaltung • FDP, Die Mitte, MCG und SVP, Mehrheit des Grossen Rates • Handelskammer (CCIG) und Wirtschaftskreise | ▼ Nein-Lager (Abschaffung) • SP, Grüne und solidaritéS, Urheber des Referendums • Gewerkschaften und Vereinigungen für Steuergerechtigkeit • Linksaussen, für eine schlichte Abschaffung |
Argumente und Urteile
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Eine Abschaffung der Pauschalen würde Steuersubstrat und Arbeitsplätze vertreiben. «Genf kann die Debatte schliessen: diese Steuerpflichtigen bringen dem Kanton etwas» (CCIG, 2016). ✓~ Durch das Beispiel anderer Kantone eher bestätigt. Genf behielt seine Pauschalbesteuerten und die damit verbundenen Einnahmen. Das Zürcher Beispiel — 2009 beschlossene Abschaffung — zeigte, dass ein erheblicher Teil der Pauschalbesteuerten den Kanton nach der Abschaffung tatsächlich verlässt, was das geltend gemachte Abwanderungsrisiko stützt. Quelle: Abstimmung ZH 2009 und Folgestudien; Steuerverwaltung GE. Die Angleichung an das harmonisierte Bundesrecht ist ein vernünftiger Kompromiss. «Besser eine geregelte, verschärfte Pauschale als ein Sprung ins Ungewisse» (Ja-Lager, 2016). ✓ Bestätigt. Das Regime wurde stabilisiert und verschärft (Schwelle von 400 000 Fr., Einbezug des Vermögens); es bleibt 2026 in Genf in Kraft, seit der Abstimmung an der Urne nicht erneut infrage gestellt. Quelle: LIPP Art. 14 (rsGE D 3 08); Rechtsstand 2026. | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Die Pauschalen sind ungerecht: besteuert wird der Lebensstil, nicht das reale Einkommen. «Ein Steuerprivileg für vermögende Ausländer» (Referendumskomitee, 2016). ~ Werturteil, durch Fakten nicht entscheidbar. Es handelt sich um eine Wertedebatte, die die Beobachtung nicht entscheidet. Festzuhalten ist nur, dass das umstrittene Regime beibehalten und dann verschärft wurde und weiterhin wiederkehrende Kritik an der Steuergleichheit auslöst. Quelle: Parlamentsdebatten und Kampagnen, 2014-2016. Das Risiko einer Steuerflucht bei Abschaffung ist stark übertrieben. «Man schwingt das Schreckgespenst des Wegzugs der Reichen, um jede Reform zu blockieren» (Gegner, 2016). ✗~ Eher widerlegt. Die Erfahrung Zürichs, das die Pauschalen 2009 abschaffte, deutet im Gegenteil darauf hin, dass ein beträchtlicher Anteil der Betroffenen den Kanton verliess — was eher dem Gegenargument als dieser Verharmlosung Gewicht verleiht. Quelle: Nachverfolgung nach der Abschaffung im Kanton Zürich, ab 2010. |
Die Bilanz, ein Jahrzehnt später
05.06.2016 Abstimmungsdatum | 53,97 % Ja zur Beibehaltung | 400 000 Fr. Steuerbarer Mindestaufwand | 2014 Abschaffung bereits abgelehnt |
Der Genfer Urnengang vom 5. Juni 2016 beschliesst für eine Weile ein mehrjähriges Steuer-Feuilleton. Mit knapp 54 % Ja zur verschärften Fassung der Aufwandbesteuerung bestätigt die Wählerschaft den bereits 2014 getroffenen Entscheid: Genf behält seine Pauschalen, aber in gestraffter, bundesrechtskonformer Form.
Auf der Ebene der Fakten findet das zentrale Argument des Ja-Lagers — das Abwanderungsrisiko bei einer Abschaffung — in der Zürcher Erfahrung eine Stütze, wo die Abschaffung von 2009 tatsächlich Wegzüge auslöste. Umgekehrt geht die dieses Risiko verharmlosende These der Gegner geschwächt daraus hervor.
Der Kern des Streits — ist die Pauschale «gerecht»? — entzieht sich indes naturgemäss der Überprüfung: Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, keine Prognose. Die Abstimmung hat diese moralische Debatte nicht entschieden; sie hat nur, mit knapper Mehrheit, beschlossen, sie nicht anzurühren.