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Refusée Fédéral Sécurité sociale, santé et prévoyance 16 mai 2004

11. AHV-Revision

Am 16. Mai 2004 stimmt die Schweiz über die 11. AHV-Revision ab, die das Parlament im Oktober 2003 verabschiedet hatte. Ziel: die Finanzen der Altersvorsorge konsolidieren. Die zentrale Massnahme hebt das Referenzalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre an…

Oui — 32.1% Non — 67.9%
Participation : 50.82%
L'enjeu de l'époque

Am 16. Mai 2004 stimmt die Schweiz über die 11. AHV-Revision ab, die das Parlament im Oktober 2003 verabschiedet hatte. Ziel: die Finanzen der Altersvorsorge konsolidieren. Die zentrale Massnahme hebt das Referenzalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre an und gleicht es jenem der Männer an; die Vorlage flexibilisiert den Rentenbezug und bringt Einsparungen, namentlich bei den Witwenrenten.

Am selben Tag steht eine verbundene Vorlage zur Abstimmung — die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten von AHV und IV; auch sie wird abgelehnt.

Ein fakultatives Referendum wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ergriffen, unterstützt von SP, Grünen, Travail.Suisse und der AVIVO, mit 152 031 Unterschriften. Bundesrat, Parlament und bürgerliche Parteien verteidigen die Revision; Linke und Gewerkschaften bekämpfen sie und sehen darin einen Sozialabbau auf dem Rücken der Frauen.

Das Urteil an der Urne ist deutlich: nur 32,10 % Ja, und alle 26 Kantone lehnen die Revision ab, bei einer Beteiligung von 50,8 %. Doch die Geschichte endet hier nicht: Die zentrale Massnahme kehrt zurück — und setzt sich achtzehn Jahre später durch.

Methodischer Hinweis: Diese Analyse behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Wahlkampfargumente — also jene, die sich an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten messen lassen — und nicht auf das Abstimmungsergebnis selbst.
▲ Annehmende Kantone
Kein Kanton hat die Revision angenommen.
▼ Ablehnende Kantone
Alle 26 Kantone lehnten ab: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Bundesrat und Parlament
FDP, CVP, SVP, LPS sowie EDU, FPS
economiesuisse, SGV, SBV Wirtschafts- und Bauernkreise
▼ Nein-Lager
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) Referendumskomitee
Sozialdemokratische Partei (SP), Grüne
Travail.Suisse, AVIVO
EVP, CSP, PdA, SD, Lega
Bemerkenswert : Am selben Tag lehnt das Volk auch die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten von AHV/IV ab: Sparmassnahmen und Finanzierung werden gemeinsam zurückgewiesen.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Das Frauenrentenalter auf 65 anzuheben ist nötig
« Die Angleichung des Rentenalters auf 65 ist zur Sanierung der AHV und aus Gründen der Gleichstellung unerlässlich. »
— Bundesrat, Kampagne 2004
✓ Argument bestätigt
Nachträglich bestätigt. Die Massnahme wurde schliesslich vom Volk selbst angenommen — mit der Reform AHV 21 am 25. September 2022. Die Ablehnung von 2004 verzögerte das Referenzalter 65 nur um achtzehn Jahre.
Quelle: Bundeskanzlei; AHV 21 (2022).
Ohne Reform verschlechtern sich die AHV-Finanzen
« Ohne Reform verschlechtert sich das Gleichgewicht der AHV mit der Alterung unaufhaltsam. »
— Ja-Lager, 2004
✓ Argument bestätigt
Bestätigt. Ohne Strukturreform verzeichnete die AHV ab Mitte der 2010er-Jahre Umlagedefizite, was den Beitrag der STAF (2019) und dann die Reform AHV 21 (2022) nötig machte.
Quelle: BSV; EFV.
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Ein Sozialabbau auf dem Rücken der Frauen
« Diese Revision lässt die Sanierung der AHV die Frauen bezahlen und baut soziale Errungenschaften ab. »
— SGB und Linke, Referendumskomitee 2004
✗~ Teilweise widerlegt
Teilweise widerlegt. Die zentrale Massnahme — das Frauenalter 65 — wurde später vom Volk angenommen (AHV 21, 2022), was zeigt, dass sie nicht das absolute Tabu war; sie ging allerdings nur knapp durch (50,55 %) und mit Kompensationen.
Quelle: Bundeskanzlei.
Das Alter ohne Kompensation anzuheben ist ungerecht
« Man kann das Frauenrentenalter nicht ohne Kompensation und ohne tatsächliche Lohngleichheit anheben. »
— Nein-Lager, 2004
✓~ Teilweise bestätigt
Teilweise bestätigt. Diese Forderung prägte die späteren Reformen: AHV 21 integrierte gerade Übergangskompensationen für Frauen kurz vor der Pensionierung und anerkannte damit das 2004 aufgeworfene Fairnessproblem.
Quelle: BSV; AHV 21.
Das wahre Heilmittel ist Finanzierung, nicht Kürzung
« Man muss die AHV mit zusätzlichen Einnahmen finanzieren, nicht durch Einsparungen und Alterserhöhung beschneiden. »
— Linke und Gewerkschaften, 2004
✓ Argument bestätigt
Bestätigt. Die AHV wurde schliesslich vor allem durch Zusatzfinanzierung stabilisiert: den Beitrag der STAF (~2 Milliarden/Jahr ab 2020) und die mit AHV 21 2022 beschlossene Mehrwertsteuererhöhung.
Quelle: BSV; EFV.

Affiches de campagne (23)

Faktische Bilanz

3
Bestätigt
1
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
0
Widerlegt
Die zentrale Massnahme kam durch — achtzehn Jahre später
Das 2004 abgelehnte Frauenreferenzalter 65 wurde vom Volk mit der Reform AHV 21 am 25. September 2022 angenommen (50,55 % Ja).
Quelle: Bundeskanzlei.
Finanzen, die sich tatsächlich verschlechterten
Ohne Reform verzeichnete die AHV ab Mitte der 2010er-Jahre Umlagedefizite und bestätigte damit die Warnung des Ja-Lagers.
Quelle: BSV.
~
Die Kompensationen, Kern von AHV 21
Die Kritik von 2004 am Fehlen von Kompensationen wurde gehört: AHV 21 sah Übergangsmassnahmen für Frauen kurz vor der Pensionierung vor.
Quelle: BSV.
Analyse éditoriale
Conclusion

Das wuchtige Nein von 2004 war kein ewiges Nein zur Reform, sondern ein Nein zu dieser Reform. Die Wählerschaft sanktionierte eine als unausgewogen empfundene Vorlage, welche die Sanierungslast den Frauen und den Witwenrenten aufbürdete, ohne als ausreichend erachtete Gegenleistungen.

Der Rückblick gibt beiden Lagern in verschiedenen Punkten recht. Das Ja-Lager hatte mit der finanziellen Diagnose recht: Ohne Reform rutschte die AHV in die Defizite, und die zentrale Massnahme — das Frauenalter 65 — wurde mit AHV 21 2022 schliesslich vom Volk angenommen. Doch das Nein-Lager hatte bei der Methode recht: Es brauchte Kompensationen für die Frauen und vor allem eine Zusatzfinanzierung, um die Reform durchzubringen.

Dazwischen anderthalb Jahrzehnte Blockade: Eine «11. Revision bis» scheitert 2010 ihrerseits, und erst 2022 löst sich die Sackgasse. Die Ablehnung von 2004 hatte einen Preis — jenen der verlorenen Zeit —, doch sie lenkte die Reform dauerhaft auf ein Gleichgewicht zwischen Einsparungen, Kompensationen und neuen Einnahmen um.