Am 18. Mai 2014 lehnten die Walliser die Initiative « für einen gesetzlichen Mindestlohn » mit 80,7 % Nein (19,34 % Ja) wuchtig ab — eine der deutlichsten Absagen an einen Mindestlohn, die je in der Schweiz erfolgten.
Von der Walliser Linken und den Gewerkschaften lanciert, verlangte die Initiative einen Mindestlohn von rund 3500 Franken brutto, dreizehnmal jährlich ausbezahlt, mit einer möglichen Ausnahme bei 3000 Franken für die anfälligsten Branchen wie die Landwirtschaft.
Am selben Tag verwarf auch das Schweizer Stimmvolk den eidgenössischen Mindestlohn (4000 Franken). Im Wallis — Kanton der Landwirtschaft, des Tourismus und der Saisonniers — fiel das Nein noch deutlicher aus als im Landesschnitt.
▲ Das Ja — 19,34 % Weniger als jeder fünfte Stimmende unterstützte die Initiative, im Wesentlichen die linke und gewerkschaftliche Wählerschaft, die für das Thema der « working poor » empfänglich war. | ▼ Das Nein — 80,66 % Mehr als vier von fünf Wallisern lehnten ab. Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus fürchteten eine untragbare Last für Tieflohnbranchen und Saisonstellen. |
Die Akteure der Kampagne
▲ Ja-Lager (Initianten) • Die Walliser Linke (PdA-solidaritéS), Urheberin der Initiative • Die SP des Wallis • Die Grünen • Die Gewerkschaften (Unia, Gewerkschaftsbund) | ▼ Nein-Lager • Die CVP (Mehrheit im Grossen Rat) • Die FDP und die SVP • Die Arbeitgeberverbände aus Landwirtschaft und Tourismus • Die Mehrheit des Grossen Rates |
Argumente und Urteile
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Gegen die « working poor » « Ein Lohn muss ein würdiges Leben ermöglichen. » Urteil: ✓~ Das Tieflohnphänomen ist real, doch das vorgeschlagene Instrument wurde abgelehnt. Die Frage der working poor verschwand mit dem Nein nicht. Ohne kantonalen Mindestlohn blieb der Schutz tiefer Löhne im Wallis allein von Gesamtarbeitsverträgen abhängig, die in mehreren Branchen (Hotellerie, Handel, Landwirtschaft) fehlen oder schwach sind. Quelle: Le Temps, 2014 Ein kantonaler Mindestlohn ist machbar Urteil: ✓ Andere Kantone haben ihn seither eingeführt — ohne den angekündigten Beschäftigungseinbruch. Neuenburg (2017), der Jura, Genf (23 Fr./Std. ab 2020), das Tessin und Basel-Stadt haben einen kantonalen Mindestlohn eingeführt. Die Neuenburger und Genfer Auswertungen zeigten keinen massiven Stellenabbau. Quelle: RTS; kantonale Auswertungen NE/GE | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Ein Mindestlohn bedrohe Saison- und Landwirtschaftsstellen « Ein Korsett, das in unseren Tälern Stellen vernichtet. » Urteil: ✗~ Die angekündigte Beschäftigungskatastrophe bestätigte sich dort nicht, wo der Mindestlohn eingeführt wurde. Das Kernargument der Gegner — Stellenabbau in Landwirtschaft, Tourismus und Handel — fand in den Nachbarkantonen (NE, GE), die den Schritt wagten, keine Bestätigung; die Beschäftigung brach nicht ein. Quelle: Kantonale Auswertungen NE/GE; RTS Das Wallis soll nicht im Alleingang gesetzgeben Urteil: ✓ Der von ihnen verteidigte Status quo hielt: kein gesetzlicher Mindestlohn im Wallis. Die Gegner wollten die Löhne den Gesamtarbeitsverträgen überlassen statt dem Gesetz. Genau so kam es: Zehn Jahre später kennt der Kanton keinen gesetzlichen Mindestlohn, und seine Wirtschaft wurde dadurch nicht destabilisiert. Quelle: Walliser Kantonsrecht, 2024 |
Die faktische Bilanz
19,34 % Ja zur Initiative | 3500 Fr. geforderter Mindestlohn (×13) | 0 gesetzlicher Mindestlohn im Wallis | NE, GE… Nachbarkantone führten ihn ein |
Die Ablehnung war von seltener Wucht: über 80 % Nein, noch mehr als beim gleichentags abgelehnten eidgenössischen Mindestlohn. Im Wallis, einem Kanton der Saisonniers und Kleinbetriebe, wurde die Idee eines gesetzlich fixierten Lohnsockels weggefegt.
Das Nein-Lager erhielt genau das, was es verteidigte: den Status quo. Die Löhne bleiben von Gesamtarbeitsverträgen geregelt, nicht von einem gesetzlichen Minimum; einen wirtschaftlichen Schock gab es deswegen nicht.
Die Folgezeit relativierte allerdings die Katastrophenprognosen: Neuenburg, der Jura und dann Genf führten einen kantonalen Mindestlohn ein, ohne Beschäftigungseinbruch. Das Wallis steht zu seiner Wahl — doch das Argument, ein Kanton « könne » sich das nicht leisten, hielt dem Vergleich mit den Nachbarn nicht stand.