Lanciert vom Verein «Sauberes Wasser für alle» von Franziska Herren, will die Initiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» die landwirtschaftlichen Direktzahlungen jenen Betrieben vorbehalten, die auf Pestizide und den prophylaktischen Einsatz von Antibiotika verzichten. Sie kommt am 13. Juni 2021 zur Abstimmung, am selben Tag wie die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide».
Der Kontext ist angespannt: Seit 2019 hatte der Fund von Chlorothalonil-Metaboliten in zahlreichen Grundwasservorkommen die Öffentlichkeit für Pestizidrückstände im Wasser sensibilisiert. Parallel verabschiedet das Parlament im März 2021 ein Gesetz (Pa. Iv. 19.475), das die mit Pestiziden verbundenen Risiken bis 2027 halbieren soll — von vielen als indirekter Gegenvorschlag betrachtet.
Der Bundesrat, das Parlament, der Schweizer Bauernverband und die meisten Parteien der Mitte und der Rechten empfehlen die Ablehnung der Initiative, die sie als zu radikal und für die Landwirtschaft bedrohlich erachten. Die Initianten, unterstützt von einem Teil der Umweltkreise, verteidigen die Wasserqualität und eine Landwirtschaft ohne synthetische Pestizide.
Am 13. Juni 2021 wird die Initiative bei einer Stimmbeteiligung von 59,9 % mit 61,7 % der Stimmen abgelehnt (38,3 % Ja) und von allen Kantonen ausser Basel-Stadt. Der stark zwischen Stadt und Land polarisierte Abstimmungskampf war einer der teuersten der jüngeren Geschichte.
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▲ Annehmende Kantone
Basel-Stadt (einziger Kanton)
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▼ Ablehnende Kantone
Alle übrigen Kantone (25), Stadt wie Land
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Akteure und Persönlichkeiten
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▲ Ja-Lager (Initianten)
• Verein «Sauberes Wasser für alle»
• Franziska Herren, Initiantin
• Die Grünen und ein Teil der SP
• Umweltschutzorganisationen
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▼ Nein-Lager
• Bundesrat und Parlament
• Schweizer Bauernverband (SBV)
• SVP, FDP, Die Mitte, GLP
• economiesuisse und Agrar-/Lebensmittelbranche
• Teile der bäuerlichen Verbände
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Argumente und Urteile — 4 Jahre danach
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▲ Argumente DAFÜR («Sauberes Wasser für alle»)
Pestizide verschmutzen das Trinkwasser und das Grundwasser; ihre Subventionierung muss aufhören.
«Unser Trinkwasser ist mit Pestiziden belastet.»
— Franziska Herren, Initiantin ✓ Argument bestätigt
Das Grundwassermonitoring (NAQUA) hat eine ausgedehnte Belastung bestätigt: 2019-2020 überschritten Chlorothalonil-Metaboliten in einem grossen Teil der Fassungen den gesetzlichen Grenzwert, was 2020 zum Verbot dieses Fungizids führte. Die Diagnose der Initianten zur Verschmutzung war begründet.
Quelle: BAFU, NAQUA-Grundwassermonitoring 2019-2020; Chlorothalonil-Verbot 2020
Ohne Änderung der Agrarpolitik bleibt das Problem bestehen.
«Die heutigen Massnahmen genügen nicht.»
— Komitee «Sauberes Wasser für alle» ✓ Argument bestätigt
Vier Jahre nach der Ablehnung bleibt der Druck auf die Schweizer Gewässer bestehen; Pestizide und ihre Metaboliten werden weiter im Grundwasser nachgewiesen. Der Status quo hat das Problem nicht gelöst — es brauchte andere Massnahmen (Gesetz von 2021 zur Risikoreduktion), um eine Abwärtsbewegung einzuleiten.
Quelle: BAFU/BLW, Gewässerzustand 2021-2024; Gesetz Pa. Iv. 19.475
Der prophylaktische Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung fördert die Antibiotikaresistenz.
«Man verabreicht gesunden Tieren vorbeugend Antibiotika.»
— Initianten ✓~ Teilweise bestätigt
Das Anliegen ist belegt: Antibiotikaresistenz bleibt ein anerkanntes Problem der öffentlichen Gesundheit. Doch der Verkauf von Tierantibiotika war seit 2008 bereits stark zurückgegangen (rund -50 % im Jahr 2020) und der routinemässige prophylaktische Einsatz bereits eingeschränkt. Die Sorge war real, die Tendenz bereits zur Besserung.
Quelle: BLV, ARCH-Vet-Bericht zum Antibiotikaverkauf 2008-2020
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▼ Argumente DAGEGEN (Bundesrat / Bauern / Parteien)
Das Problem wird bereits angegangen: Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und die Agrarpolitik genügen; die Initiative ist überflüssig.
«Wir haben bereits die Instrumente, um Pestizide zu reduzieren.»
— Bundesrat / Schweizer Bauernverband ✗~ Teilweise widerlegt
Die Instrumente bestanden (Aktionsplan 2017), erwiesen sich aber angesichts der im Wasser festgestellten Überschreitungen als unzureichend. Es brauchte im selben Jahr ein Parlamentsgesetz (Pa. Iv. 19.475), das eine Risikoreduktion von 50 % bis 2027 vorschreibt. Das Argument «bereits ausreichend» ist also weitgehend widerlegt — auch wenn eine, gemässigtere, Antwort ausserhalb der Initiative erfolgte.
Quelle: Parlament, Pa. Iv. 19.475 (Gesetz 2021); BAFU, Überschreitungen 2019-2020
Die im Wasser vorhandenen Pestizide stellen kein erwiesenes Gesundheitsproblem dar.
«Das Schweizer Trinkwasser ist sicher.»
— Agrarkreise, 2021 ✗~ Teilweise widerlegt
Die unmittelbare gesundheitliche Sicherheit des verteilten Wassers wurde nicht in Frage gestellt, doch die Überschreitungen von Metaboliten (Chlorothalonil) zwangen Gemeinden, Fassungen zu schliessen oder zu verdünnen, und rechtfertigten ein Verbot. Die Präsenz von Pestiziden im Grundwasser war also durchaus ein konkretes Problem, über die blosse Sprachregelung hinaus.
Quelle: BAFU/Kantone, Schliessungen von Fassungen 2019-2021
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Faktenbilanz · 4 Jahre danach (2025)
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2
Bestätigt
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1
Teilweise bestätigt
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2
Teilweise widerlegt
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0
Widerlegt
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Wasserqualität: die Pestizidbelastung bestätigt
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BAFU
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| ! |
2019-2020 überschritten Chlorothalonil-Metaboliten den gesetzlichen Grenzwert (0,1 µg/L) in einem grossen Teil des Grundwassers und zwangen Gemeinden, Fassungen zu schliessen oder zu verdünnen. Das Fungizid wurde 2020 verboten.
Quelle: BAFU, NAQUA-Monitoring; Chlorothalonil-Verbot 2020
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Vier Jahre nach der Ablehnung werden weiterhin regelmässig Pestizidrückstände im Grundwasser nachgewiesen: Das von den Initianten genannte Problem ist nicht verschwunden.
Quelle: BAFU, Zustand des Grundwassers 2021-2024
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Politische Antwort: ein Gesetz ausserhalb der Initiative
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Parlament
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Im März 2021, vor der Abstimmung, verabschiedete das Parlament ein Gesetz (Pa. Iv. 19.475), das eine Reduktion der Pestizidrisiken um 50 % bis 2027 vorschreibt — eine gemässigtere, aber reale Antwort.
Quelle: Parlament, Pa. Iv. 19.475
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| ~ |
Das Nein-Argument, wonach «die Instrumente bereits bestehen», erwies sich als teilweise falsch: Der Aktionsplan von 2017 hatte die Überschreitungen nicht verhindert, daher die Notwendigkeit des Gesetzes von 2021.
Quelle: BAFU; Aktionsplan Pflanzenschutzmittel 2017
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Antibiotika in der Tierhaltung: eine bereits eingeleitete Entwicklung
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BLV
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Der Verkauf von Tierantibiotika ging zwischen 2008 und 2020 um rund 50 % zurück, und der routinemässige prophylaktische Einsatz war bereits eingeschränkt: Die Sorge der Initianten war real, die Entwicklung ging aber bereits in Richtung Besserung.
Quelle: BLV, ARCH-Vet-Bericht 2008-2020
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Aktualisierung 06/2026: Berücksichtigung der am 26. November 2025 in die Vernehmlassung gegebenen Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung.
Vier Jahre später springt das Paradox dieser Abstimmung ins Auge: Die Stimmenden lehnten die Initiative ab, doch die Fakten gaben ihrer Diagnose weitgehend recht. Die Belastung des Grundwassers durch Pestizide — illustriert durch den Fall Chlorothalonil und das Verbot dieses Fungizids 2020 — bestätigte, dass Rückstände im Wasser ein konkretes Problem waren und keine militante Übertreibung.
Das zentrale Argument der Gegner, wonach «die Instrumente bereits bestehen», bestätigte sich nicht in dieser Form: Der Aktionsplan von 2017 hatte die Überschreitungen nicht verhindert, und es brauchte im selben Jahr wie die Abstimmung ein Parlamentsgesetz, das eine Halbierung der Risiken bis 2027 vorschreibt. Das Problem verlangte also durchaus eine Antwort — nur auf einem gemässigteren Weg als dem von der Initiative vorgeschlagenen.
Bei den Antibiotika war das Anliegen der Initianten begründet, die Entwicklung aber bereits im Gang: Der Tierarzneimittelverkauf war seit 2008 um die Hälfte gefallen. Hier rannte die Initiative teilweise offene Türen ein.
Letztlich veranschaulicht diese Abstimmung einen klassischen Fall direkter Demokratie: eine richtige Diagnose, getragen von einer als zu radikal beurteilten Lösung. Die Schweiz lehnte es ab, die Direktzahlungen abrupt zu knüpfen, anerkannte aber über andere Kanäle, dass das Problem von Wasser und Pestiziden real war. Vier Jahre später wurde weder die Initiative umgesetzt noch der reine Status quo bewahrt.
Ende 2025 ging dieser gemässigte Weg einen Schritt weiter. Am 26. November 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Gewässerschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnung und schlug vor, sieben weitere Wirkstoffe in die Liste der ökotoxikologischen Grenzwerte aufzunehmen — die zuvor neunzehn umfasste —, um Trinkwasser und Grundwasser besser zu schützen. Knapp fünf Jahre nach der Abstimmung bestätigt dieser Schritt, dass die Diagnose der Initiative aktuell blieb, zeigt aber zugleich ihre Grenzen: Für drei als unverzichtbar geltende Wirkstoffe verzichtete der Bundesrat vorerst auf Grenzwerte — ein Kompromiss, der von Umweltorganisationen umgehend kritisiert wurde. Die Vernehmlassung endete am 12. März 2026.