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Refusée Fédéral Économie, travail et fiscalité Société, famille et égalité 01 décembre 1996

Änderung vom 22. März 1996 des Bundesgesetzes über die Arbeit (Arbeitsgesetz)

Am 1. Dezember 1996 stimmt die Schweiz über eine vom Parlament am 22. März 1996 verabschiedete Revision des Arbeitsgesetzes (ArG) ab. Das Gesetz von 1877 verbot Frauen noch immer die Nacht- und Sonntagsarbeit; die Revision wollte dieses Verbot aufheben —…

Oui — 32.97% Non — 67%
Participation : 46.72%
L'enjeu de l'époque

Am 1. Dezember 1996 stimmt die Schweiz über eine vom Parlament am 22. März 1996 verabschiedete Revision des Arbeitsgesetzes (ArG) ab. Das Gesetz von 1877 verbot Frauen noch immer die Nacht- und Sonntagsarbeit; die Revision wollte dieses Verbot aufheben — im Namen der Gleichstellung und nach der auf Druck der Arbeitgeberverbände erfolgten Kündigung eines ILO-Abkommens.

Die Vorlage ging jedoch weiter: Sie erlaubte die Beschäftigung bis 23 Uhr (statt 20 Uhr) ohne Bewilligung, schaffte die Bewilligungspflicht für Überzeitarbeit ab und lockerte den Sonntagsschutz. Vor allem aber hatte die bürgerliche Parlamentsmehrheit gegen den Willen des Bundesrats auf die Zeitzuschläge verzichtet, die Nacht- und Sonntagsarbeit hätten kompensieren sollen.

Weil sie darin ein Opfern des sozialen Ausgleichs sahen, ergriffen der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG) und die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) das Referendum. Im emotional geführten Abstimmungskampf stellten sich die geschlossene Gewerkschaftsfront und die Linke, unterstützt bis in die Mitte und in kirchliche Kreise, gegen eine Koalition aus FDP, SVP und Arbeitgebern.

Die Frage: Sollten die Arbeitszeiten ohne Gegenleistung für die Arbeitnehmenden dereguliert werden? Das Urteil an der Urne fiel deutlich aus.

Methodischer Hinweis : Diese Vorlage wird sachlich und überparteilich behandelt. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf jene, die sich an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten messen lassen — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Kein Kanton nahm die Revision an.
▼ Ablehnende Kantone
Alle 26 Kantone (23 Standesstimmen) einstimmig: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
FDP (Freisinnig-Demokratische Partei)
SVP
Liberale Partei (LPS)
Freiheits-Partei (FPS) ehem. Auto-Partei
Vorort / economiesuisse (Wirtschaftsdachverband)
Schweizerischer Arbeitgeberverband
Schweizerischer Gewerbeverband
Schweizerischer Bauernverband
▼ Nein-Lager
SP
CVP (Christlichdemokratische Volkspartei)
Grüne
EVP (Evangelische Volkspartei)
EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union)
LdU (Landesring der Unabhängigen)
PdA
Schweizer Demokraten
SGB, CNG, VSA (Gewerkschaften, Referendumskomitee)
Kirchliche Kreise (Schutz des Sonntags)
Bemerkenswert : Selten: Die CVP scherte aus dem bürgerlichen Lager aus und unterstützte das Referendum, weil sie die Streichung der sozialen Kompensationen für unannehmbar hielt. Dieser Bruch in der Mitte trug massgeblich zur Höhe der Ablehnung bei.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Die Deregulierung der Arbeitszeiten stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz
« Eine flexiblere Arbeitszeitorganisation ist unerlässlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern. »
— FDP, SVP und Arbeitgeberverbände, 1996
✗~ Teilweise widerlegt
Die Flexibilisierung kam schliesslich bereits 1998 — aber mit jenen sozialen Kompensationen, die das Ja-Lager für überflüssig hielt. Die Schweizer Wirtschaft brach deswegen nicht zusammen: Das Szenario eines Wettbewerbsverlusts mangels «harter» Deregulierung trat nicht ein.
Quelle: swissvotes.ch (Nr. 433); revidiertes Arbeitsgesetz, angenommen am 29.11.1998.
Die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen ist eine Gleichstellungsmassnahme
« Ein nur für Frauen geltendes Verbot ist eine Diskriminierung aus einer anderen Zeit. »
— Befürworter der Revision, 1996
✓ Argument bestätigt
Das Ziel wurde bereits mit der Revision von 1998 erreicht: Das frauenspezifische Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot wurde aufgehoben und durch eine für beide Geschlechter identische Regelung ersetzt — diesmal jedoch mit Schutzbestimmungen.
Quelle: SECO, Arbeitsgesetz (ArG), in Kraft seit 2000.
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Die Revision streicht die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit
« Man will nachts und sonntags arbeiten lassen, ohne jede Gegenleistung: eine Politik allein im Dienst der Aktionäre. »
— Schweizerischer Gewerkschaftsbund, 1996
✓ Argument bestätigt
Das Volk gab den Referendumsführern recht, und die Fakten ebenso: Die 1998 angenommene Revision führte einen Zeitzuschlag von 10 % für regelmässige Nachtarbeit wieder ein (Art. 17b ArG). Die 1996 als «überflüssig» bezeichnete Kompensation wurde zur gesetzlichen Norm.
Quelle: SECO, Art. 17b ArG; swissvotes.ch.
Die Revision schwächt den Schutz des Sonntags
« Sonntagsarbeit zu banalisieren heisst, einen wesentlichen sozialen und familiären Bezugspunkt anzugreifen. »
— Kirchliche und gewerkschaftliche Kreise, 1996
✓~ Teilweise bestätigt
Die Sonntagsarbeit hat sich über die Jahre tatsächlich ausgeweitet (Tourismuszonen, Bahnhöfe, Geschäfte). Doch Bewilligungspflicht und Zuschläge blieben bestehen: Die Erosion verlief schrittweise und geregelt, nicht als befürchtete vollständige Liberalisierung.
Quelle: SECO, Nacht- und Sonntagsarbeit; ch.ch.

Affiches de campagne (16)

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
1
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
0
Widerlegt
Ein sozialer Ausgleich, der schliesslich doch kam
Zwei Jahre nach der Ablehnung überarbeitete das Parlament seine Vorlage. Die Revision des Arbeitsgesetzes vom 20. März 1998, am 29. November 1998 angenommen und 2000 in Kraft getreten, führte den Zeitzuschlag für Nachtarbeit wieder ein. Das «Nein» von 1996 formte somit direkt ein ausgewogeneres Arbeitsrecht.
Quelle: swissvotes.ch; SECO.
Gleichstellung nach oben
Das frauenspezifische Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot — ein Erbe von 1877 — wurde 1998 tatsächlich aufgehoben, jedoch in einem für alle identischen Schutzrahmen. Das vom Ja-Lager vorgebrachte Gleichstellungsargument setzte sich letztlich durch, in sozial kompensierter Form.
Quelle: SECO, ArG.
~
Eine schrittweise Liberalisierung, kein Urknall
Nacht- und Sonntagsarbeit weiteten sich nach und nach aus (Bahnhofläden, Tourismuszonen, Dienstleistungen). Bewilligungsregime und Zuschläge bestehen jedoch fort: Die von den einen angekündigte und von den anderen befürchtete vollständige Deregulierung fand nicht statt.
Quelle: SECO; ch.ch.
Analyse éditoriale
Conclusion

Die Ablehnung vom 1. Dezember 1996 — 67 % Nein, alle Kantone dagegen, eine Beteiligung von 46,7 % — gehört zu den deutlichsten des Jahrzehnts in der Arbeitspolitik. Sie traf weniger das Prinzip einer Modernisierung des Gesetzes als die Art und Weise: Indem sie die Ausgleichszuschläge gegen den Willen des Bundesrats strich, lieferte die Parlamentsmehrheit den Referendumsführern ein unwiderlegbares Argument.

Das Urteil der Fakten ist aufschlussreich. Statt jede Reform zu blockieren, gebar das «Nein» ein besseres Gesetz: Bereits 1998 nahm das Volk eine Revision an, die das Nachtarbeitsverbot für Frauen aufhob — das Gleichstellungsziel des Ja-Lagers — und zugleich einen Zeitzuschlag von 10 % für regelmässige Nachtarbeit garantierte. Die von den vermeintlichen Siegern von 1996 als überflüssig betrachtete Kompensation wurde zum Fundament des Kompromisses von 1998.

Aus der Distanz zeigt der Urnengang eine klassische Mechanik der direkten Demokratie: Das Referendum tötet die Reform nicht, es bringt sie ins Gleichgewicht. Die Befürchtungen eines Abbaus des Sonntagsschutzes bestätigten sich nur teilweise, in geregelter und schrittweiser Form; die Wettbewerbsversprechen des Arbeitgeberlagers benötigten keine Deregulierung ohne Gegenleistung, um sich zu erfüllen.