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Acceptée Fédéral Société, famille et égalité 26 septembre 2021

Ehe für alle

Am 26. September 2021 stimmte das Schweizer Volk über die «Ehe für alle» ab, also die Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare. Die Änderung des Zivilgesetzbuchs war im Dezember 2020 vom Parlament beschlossen worden, bevor ein von konservativen Kreisen und…

Oui — 64.1% Non — 35.9%
Participation : 52.6%
L'enjeu de l'époque

Am 26. September 2021 stimmte das Schweizer Volk über die «Ehe für alle» ab, also die Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare. Die Änderung des Zivilgesetzbuchs war im Dezember 2020 vom Parlament beschlossen worden, bevor ein von konservativen Kreisen und der EDU lanciertes Referendum die Vorlage vors Volk brachte.

Das Projekt war mehr als symbolisch: Zugang zur Ehe mit allen Wirkungen (Name, erleichterte Einbürgerung, Erbrecht), gemeinschaftliche Adoption und Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauenpaare — der umstrittenste Punkt der Kampagne.

Der Bundesrat, eine grosse Mehrheit des Parlaments und die meisten Parteien unterstützten die Reform. Das unterlegene Nein-Lager nannte zwei Hauptbefürchtungen: die Öffnung zur Leihmutterschaft und die Auffassung, eine derart grundlegende Reform brauche eine Verfassungsgrundlage statt nur ein Gesetz.

Es ging um mehr als Familienrecht: um Gleichstellung, Abstammung und das Gesellschaftsmodell. Die Stimmbeteiligung lag bei 52,6 %, und das klare Ja machte die Schweiz zu einem der letzten westeuropäischen Länder, das diesen Schritt vollzog.

Methodischer Hinweis: Diese Übersicht behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf das, was mit den seit der Abstimmung beobachteten Fakten abgleichbar ist — und nicht auf das Abstimmungsergebnis selbst.
▲ Annehmende Kantone
Alle 26 Kantone, ohne Ausnahme. Stärkste Zustimmung: Basel-Stadt, Genf (65,1 %), Waadt (65 %), Zürich. Wallis (55,5 %) und Tessin (52,9 %) nahmen verhaltener an.
▼ Ablehnende Kantone
Keiner. Bei einer dem fakultativen Referendum unterstellten Vorlage war nur das Volksmehr nötig — es wurde deutlich erreicht.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Bundesrat (Karin Keller-Sutter)
SP, Grüne, FDP, GLP und Mehrheit der Mitte
LGBTIQ-Organisationen (Pink Cross, Regenbogen­dachverband)
Breite Zivilgesellschaft und Wirtschaftskreise
▼ Nein-Lager
EDU (Initiantin des Referendums)
Teile der SVP und der Mitte
Konservative Kreise und religiöse Milieus
Komitee «Nein zur Ehe für alle»
Bemerkenswert : Der Graben folgte nicht strikt den Parteien: FDP und Teile der Mitte stützten die Reform, während sich der Widerstand auf die EDU und den konservativen SVP-Flügel konzentrierte.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Gleichgeschlechtliche Paare können heiraten und adoptieren
« Die Ehe für alle beendet eine Diskriminierung und ermöglicht die gemeinschaftliche Adoption. »
— Ja-Komitee, 2021
✓ Argument bestätigt
Bestätigt: Die Reform trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Schon am ersten Tag heirateten Dutzende Paare (26 in Zürich); das BFS zählte 778 gleichgeschlechtliche Ehen 2022 und 949 im Jahr 2023, wobei die gemeinschaftliche Adoption nun verheirateten Paaren offensteht.
Quelle: BFS, Heiratsstatistik 2022-2023; admin.ch, Inkrafttreten.
Der Zugang zur Samenspende beendet eine Ungleichheit
« Verheiratete Frauenpaare können in der Schweiz die Samenspende nutzen, ohne ins Ausland zu reisen. »
— Befürworter, 2021
✓ Argument bestätigt
Bestätigt: Seit dem 1. Juli 2022 haben verheiratete Frauenpaare in der Schweiz Zugang zur Samenspende, mit Anerkennung beider Mütter ab Geburt. Westschweizer Samenbanken bildeten rasch Wartelisten — ein Zeichen realer Nachfrage.
Quelle: RTS / Le Temps, 2022; EJPD, Ehe für alle.
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Die Ehe für alle öffnet den Weg zur Leihmutterschaft
« Die Zulassung der Samenspende führt zwangsläufig zur Legalisierung der Leihmutterschaft. »
— Referendumskomitee, 2021
✗ Argument widerlegt
Widerlegt: Vier Jahre später bleibt die Leihmutterschaft in der Schweiz vollständig verboten (Art. 119 BV). Auf die Ehe für alle folgte keine Legalisierung und kein abgeschlossenes Projekt; die angekündigte «schiefe Ebene» trat nicht ein.
Quelle: Bundesverfassung, Art. 119; keine Gesetzesänderung seit 2022.
Eine solche Reform braucht eine Verfassungsgrundlage
« Die Samenspende für Frauenpaare erfordert eine Verfassungsänderung, nicht nur ein Gesetz. »
— Gegner, 2021
✗ Argument widerlegt
Widerlegt: Die Änderung des Zivilgesetzbuchs, dem fakultativen Referendum unterstellt und von 64,1 % des Volkes gutgeheissen, trat in Kraft, ohne dass eine juristische Anfechtung Erfolg hatte. Der Gesetzesweg galt als ausreichend und hielt stand.
Quelle: Bundeskanzlei; Inkrafttreten 01.07.2022.

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
0
Teilw. bestätigt
0
Teilw. widerlegt
2
Widerlegt
Ehen: die Reform umgesetzt
Seit dem 1. Juli 2022 in Kraft, ermöglichte die Reform Tausende Verbindungen: 778 gleichgeschlechtliche Ehen 2022, 949 im Jahr 2023, über 4700 Verbindungen (Ehen und Umwandlungen) bis heute.
Quelle: BFS, 2023-2024.
Samenspende und Abstammung: wirksamer Zugang
Verheiratete Frauenpaare haben seit Juli 2022 Zugang zur Samenspende in der Schweiz, mit Anerkennung beider Mütter. Die Nachfrage zeigte sich in Wartelisten der Westschweizer Banken.
Quelle: RTS, 2022.
~
Demografische Normalisierung
Nach einem Nachholspitzenwert 2023 gingen die gleichgeschlechtlichen Ehen zurück (800 im Jahr 2024), und die Umwandlungen eingetragener Partnerschaften sanken stark — ein erwarteter Effekt nach Abbau des Nachholbedarfs.
Quelle: BFS, 2024.
Analyse éditoriale
Conclusion

Die Ehe für alle war eine der konsensfähigsten Gesellschaftsreformen der letzten Jahrzehnte: 64,1 % Ja und alle Kantone gewonnen — selten für eine derart sensible Vorlage.

Faktisch wurden die Versprechen des Ja-Lagers rasch eingelöst: Ehen ab Juli 2022, gemeinschaftliche Adoption, Zugang zur Samenspende. Die BFS-Zahlen bestätigen eine reale Nutzung, mit einem Nachholspitzenwert 2023 und anschliessender Normalisierung.

Die Befürchtungen des Nein-Lagers bewahrheiteten sich nicht: Die Leihmutterschaft bleibt verboten, und der gewählte Gesetzesweg wurde nicht für ungültig erklärt. Die «schiefe Ebene» blieb theoretisch.

Vier Jahre später erscheint die Reform stabilisiert und ins ordentliche Familienrecht integriert, ohne die von ihren Gegnern angekündigten Umwälzungen.