Am 12. Juni 1994 stimmen Volk und Stände über einen Bundesbeschluss zur Revision des Bürgerrechts in der Verfassung ab. Ziel: die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren und zur Schule gegangen sind. Rund 300 000 Personen zwischen 15 und 24 Jahren hätten davon profitieren können.
Die Vorlage stammt von Bundesrat und Parlament und geniesst aussergewöhnlich breite Unterstützung: FDP, CVP, SP, Grüne und sogar die damalige SVP – noch vor ihrer migrationspolitischen Wende der 2000er-Jahre. Es ging darum, der grossen Vielfalt der Verfahren in den 26 Kantonen zu begegnen.
Der Einsatz reicht über die betroffenen Jugendlichen hinaus: Es ist der erste grosse Versuch, eines der restriktivsten Einbürgerungsregime Europas zu lockern, das auf dem Abstammungsprinzip und langen Aufenthaltsfristen beruht.
Das Ergebnis zeigt eine helvetische Besonderheit. Das Volk nimmt die Vorlage mit 52,84 % an, doch dreizehn von dreiundzwanzig Kantonen lehnen sie ab: Das doppelte Mehr wird verfehlt, die Vorlage scheitert. Der Urnengang offenbart einen deutlichen Graben zwischen Stadt und Land sowie zwischen Romandie und Deutschschweiz.
▲ Annehmende Kantone Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Waadt, Zug, Zürich. | ▼ Ablehnende Kantone Aargau, Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Wallis. |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Bundesrat (Träger der Vorlage) • Arnold Koller (Bundesrat CVP, Justiz und Polizei) • FDP, CVP, SP, Grüne (Ja-Parolen) • SVP (damalige nationale Parteileitung, vor der migrationspolitischen Wende) • Wirtschaftskreise und Integrationsverbände | ▼ Nein-Lager • Schweizer Demokraten (frühere Nationale Aktion) • Lega dei Ticinesi • Konservative Deutschschweizer Kreise (der kantonalen Souveränität verpflichtet) • Widerstrebende Ortssektionen (gegen die Parteileitungen) |
Argumente und Verdikte
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Jugendliche anerkennen, die faktisch schon Schweizer sind « Diese Jungen sind hier geboren, hier aufgewachsen, sprechen unsere Sprachen: Es ist nur recht, ihnen das Bürgerrecht zu öffnen. » — Argumentation des Ja-Lagers, 1994 ✓~ Teilweise bestätigt Der Gedanke setzte sich letztlich durch: Die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration wurde am 12. Februar 2017 von 60,4 % des Volkes und der Mehrheit der Stände angenommen. Doch es brauchte dreiundzwanzig Jahre, und der Anwendungsbereich bleibt auf die dritte Generation beschränkt. Quelle : Eidg. Abstimmung vom 12. Februar 2017 (BFS) Uneinheitliche kantonale Verfahren harmonisieren « Sechsundzwanzig Kantone, sechsundzwanzig Praktiken: Es braucht klarere Bundesregeln. » — Befürworter der Vorlage, 1994 ✓~ Teilweise bestätigt Das vollständig revidierte Bürgerrechtsgesetz (BüG), in Kraft seit dem 1. Januar 2018, vereinheitlichte gewisse Kriterien (Aufenthaltsdauer auf zehn Jahre gesenkt, Niederlassungsbewilligung C verlangt). Die Einbürgerung bleibt jedoch weitgehend Sache der Kantone und Gemeinden. Quelle : Bürgerrechtsgesetz (BüG), in Kraft 2018 Erleichterung entwertet das Bürgerrecht nicht « Diesen Jungen die Tür zu öffnen, entwertet das Schweizer Bürgerrecht keineswegs. » — Ja-Lager, 1994 ✓ Argument bestätigt Als die dritte Generation 2017 schliesslich erleichtert wurde, geriet das Schweizer Bürgerrechtsverständnis nicht ins Wanken: kein automatisches Bodenrecht, bescheidene Zahlen, keine festgestellte Entwertung des Schweizer Passes. Quelle : BFS, Einbürgerungsstatistik | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Einbürgerung muss ein bewusster Akt bleiben « Schweizer zu werden muss man sich verdienen und beantragen; es darf nicht quasi automatisch geschehen. » — Nein-Lager, 1994 ✓~ Teilweise bestätigt Das Prinzip blieb weitgehend bestehen: Selbst die Reform von 2017 hält an einem Verfahren auf Antrag fest, ohne Bodenrecht. Die Schweiz ist nie zur automatischen Einbürgerung übergegangen – die vom Nein vertretene Haltung blieb prägend. Quelle : Schweizer Einbürgerungsregime, BüG 2018 Gefahr von Masseneinbürgerungen « Man öffnet den Weg zu einer unkontrollierten Welle von Einbürgerungen. » — Gegner, 1994 ✗ Argument widerlegt Keine Welle trat ein. Die Erleichterung von 2017 betrifft über mehrere Jahre nur rund 25 000 Personen, und die Schweizer Einbürgerungsquote bleibt eine der tiefsten Europas (rund 2 % pro Jahr der ansässigen ausländischen Bevölkerung). Quelle : BFS, Einbürgerungsstatistik Eingriff in die Souveränität von Kantonen und Gemeinden « Es ist Sache der Gemeinden und Kantone, nicht Berns, zu entscheiden, wer Schweizer wird. » — Nein-Lager, 1994 ✗~ Teilweise widerlegt Kantone und Gemeinden behalten bei der ordentlichen Einbürgerung eine zentrale Rolle; die Bundeserleichterung von 2017 bleibt auf einen genau umrissenen Kreis beschränkt. Die Furcht vor einer vollständigen Föderalisierung bestätigte sich nicht, auch wenn Bern an Einfluss gewann. Quelle : BüG 2018; Kompetenzaufteilung |
Affiches de campagne (5)
Faktische Bilanz
1 Bestätigt | 3 Teilw. bestätigt | 1 Teilw. widerlegt | 1 Widerlegt |
| ✓ | Das « Ja » von 1994 triumphierte schliesslich … 2017 Das Volk hatte schon 1994 Ja gesagt; einzig das Ständemehr fehlte. Erst am 12. Februar 2017 nahm die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation die Hürde der Stände, mit 60,4 % Ja. Quelle : BFS, Abstimmung vom 12. Februar 2017 |
| ~ | Anerkannte Integration, aber tröpfchenweise Die Erleichterung bleibt auf die dritte Generation beschränkt. Die zweite Generation, eigentliches Ziel der Vorlage von 1994, erhielt nie ein wirklich erleichtertes Regime; zwei Anläufe von 2004 scheiterten überdies. Quelle : Eidg. Abstimmungen von 2004 und 2017 |
| ! | Die Masseneinbürgerung, eine nie bestätigte Furcht Die Schweizer Einbürgerungsquote bleibt eine der tiefsten des Kontinents. Die Reform von 2017 betrifft nur einen engen Kreis, ohne die von den Gegnern 1994 angekündigte Flutwelle. Quelle : BFS, Einbürgerungsstatistik |
Der Urnengang vom 12. Juni 1994 bleibt einer der Lehrbuchfälle für die Kluft zwischen Volkswillen und Ständeveto. Eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger wollte Junge als Schweizer anerkennen, die es faktisch längst waren; die ländliche Hälfte des Landes stellte sich im Namen eines anspruchsvolleren Bürgerrechtsverständnisses quer.
Inhaltlich wurde das zentrale Argument der Befürworter – die Integration hier geborener und aufgewachsener Jugendlicher – letztlich bestätigt, aber mit erheblicher Verspätung und in verengtem Rahmen. Die 2017 angenommene erleichterte Einbürgerung der dritten Generation ist nur ein Bruchteil dessen, was die Vorlage von 1994 vorsah.
Umgekehrt bewahrheitete sich die Hauptbefürchtung der Gegner, jene einer Masseneinbürgerung, nie. Das Schweizer Regime bleibt eines der restriktivsten Europas, und die von späteren Erleichterungen erfassten Zahlen blieben bescheiden.
Dreissig Jahre später ist die Debatte über den Zugang zum Bürgerrecht weiter lebhaft. Die Abstimmung von 1994 hat ihre Begriffe gesetzt: Zwischen der Anerkennung faktischer Integration und der Bindung an einen bewussten Einbürgerungsakt hat sich die Schweiz nie wirklich entschieden.