Am 9. Februar 2014 stimmte das Schweizer Volk über den Bundesbeschluss zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur ab — die Vorlage FABI, aus der der Bahninfrastrukturfonds (BIF) hervorging. Am selben Tag wie die Masseneinwanderungsinitiative, die alle Aufmerksamkeit auf sich zog, blieb dieses technische Projekt im Schatten des migrationspolitischen Bebens.
FABI war keine Volksinitiative, sondern eine vom Bundesrat und vom Parlament getragene Verfassungsänderung, die dem obligatorischen Referendum unterstand. Es bildete einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Für den öffentlichen Verkehr» des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS), die im Gegenzug zurückgezogen wurde. Ziel: den befristeten FinöV-Fonds für die Eisenbahngrossprojekte durch einen unbefristeten, dauerhaften Fonds zu ersetzen.
Es ging um viel: die langfristige Sicherung der Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Netzes, gespeist von Bund, Kantonen, Reisenden, Unternehmen und Steuerzahlern — namentlich über eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs und einen Mehrwertsteueranteil. Der Fonds sollte die grossen Ausbauschritte finanzieren, darunter Léman 2030 und den Ceneri-Tunnel.
Das Verdikt war deutlich: 62 % Ja und alle Kantone ausser einem (Schwyz), bei einer aussergewöhnlich hohen Stimmbeteiligung von 55,8 % — angetrieben durch die Migrationsabstimmung. Ein breiter Erfolg für ein scheinbar sprödes Projekt.
▲ Annehmende Kantone Alle Kantone und Halbkantone ausser einem — also 25 von 26 —, darunter Genf (76,6 %), Waadt, Freiburg, Bern, Zürich, Basel-Stadt und Tessin. | ▼ Ablehnende Kantone Schwyz, der einzige Kanton, der die Vorlage ablehnte. |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Bundesrat (Doris Leuthard, Vorsteherin UVEK) • SP, FDP, CVP (die wichtigsten Regierungsparteien) • Grüne, GLP, BDP • LITRA, VöV, VCS (Kreise des öffentlichen Verkehrs) • SBB und die Kantonsmehrheit | ▼ Nein-Lager • SVP (einzige grosse Partei mit Nein-Parole) • Strassen- und Autokreise • Gegner der Begrenzung des Pendlerabzugs |
Argumente und Verdikte
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Eine dauerhafte und gesicherte Finanzierung für die Bahn « Der BIF sichert eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der Bahninfrastruktur. » — Bundesrat, Abstimmungserläuterungen 2014 ✓ Argument bestätigt Der Bahninfrastrukturfonds trat 2016 in Kraft. Unbefristet, ersetzte er den befristeten FinöV-Fonds und umfasst heute rund 6 Milliarden Franken pro Jahr von Bund, Kantonen, Reisenden und Steuerzahlern. Quelle: Bundesamt für Verkehr (BAV), Bilanz 10 Jahre FABI, 2024. Die grossen Bahnprojekte werden realisiert « Dank FABI sind Projekte wie Léman 2030 finanziell gesichert. » — Métropole lémanique und Befürworter ✓~ Teilweise bestätigt Die Ausbauschritte 2025 (6,4 Mia.) und 2035 (12,89 Mia., 2019 beschlossen) wurden finanziert. Ihre Umsetzung verzögert sich jedoch erheblich: Léman 2030 weist 5 bis 10 Jahre Verspätung und erhebliche Mehrkosten auf. Quelle: Le Temps, SBB (2024-2025). | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Die Rechnung trifft Steuerzahler und Pendler « Das Projekt wird über eine Mehrwertsteuererhöhung und eine Begrenzung der Abzüge finanziert. » — Schweizerische Volkspartei (SVP) ✓ Argument bestätigt Ab 2016 wurde der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken begrenzt; der Fonds wird zudem über einen MWST-Anteil gespeist (2 ‰ ab 2018). Die angekündigte Belastung von Pendlern und Steuerzahlern ist eingetreten. Quelle: SRF, Eidgenössische Steuerverwaltung. Ein unbefristeter Fonds, ein schwer kontrollierbarer Blankoscheck « Ein unbefristeter Fonds birgt das Risiko einer finanziellen Entgleisung. » — Gegner der Vorlage ✗~ Teilweise widerlegt Der BIF hielt ein Jahrzehnt und finanzierte die vorgesehenen Ausbauten. Doch die Finanzplanung des Bundesrats vom September 2025 erwartet ab Ende 2028 dauerhaft negatives Eigenkapital, was die Eidgenössische Finanzkontrolle als gesetzeswidrig beurteilt: Die Befürchtung war also nicht unbegründet. Quelle: Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), BIF-Planung, 2025. |
Affiches de campagne (21)
Faktische Bilanz
2 Bestätigt | 1 Teilw. bestätigt | 1 Teilw. widerlegt | 0 Widerlegt |
| ✓ | Ein Fonds, der die Bahnfinanzierung gesichert hat Seit 2016 in Betrieb, hat der BIF der Schweiz einen stabilen, dauerhaften Mechanismus der Bahnfinanzierung verschafft, der als Modell gilt. Zentrales Versprechen des Ja-Lagers eingelöst. Quelle: BAV, FABI-Bilanz 2024. |
| ~ | Finanzierte, aber verspätete Ausbauten Die Schritte 2025 und 2035 sind budgetiert, doch die Baustellen — allen voran Léman 2030 — häufen Verzögerungen und Mehrkosten an. Das Netz bleibt stellenweise überlastet. Quelle: Le Temps, SBB. |
| ~ | Ein finanzielles Gleichgewicht unter Druck Ein Jahrzehnt später warnt die Eidgenössische Finanzkontrolle vor dauerhaft negativem Eigenkapital des BIF ab 2028 — was den Befürchtungen der Gegner rückblickend Gewicht verleiht. Quelle: EFK, 2025. |
Zehn Jahre später erscheint FABI als eines der gelungensten Finanzierungsprojekte der Schweizer Verkehrspolitik. Sein zentrales Versprechen — ein dauerhafter, gesicherter Fonds für die Bahn — wurde eingelöst: Der BIF funktioniert seit 2016 und garantiert jährlich rund 6 Milliarden Franken.
Die grossen Ausbauschritte wurden beschlossen und budgetiert, doch ihre Umsetzung ist eine andere Geschichte: Léman 2030 und mehrere Baustellen weisen mehrjährige Verzögerungen und spürbare Mehrkosten auf. Die Terminversprechen des Ja-Lagers waren zu optimistisch.
Die Warnungen der Gegner erwiesen sich nicht als gänzlich falsch. Die Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 3000 Franken hat die Rechnung der Pendler tatsächlich erhöht, und die Warnung der Finanzkontrolle vor negativem Eigenkapital ab 2028 zeigt, dass die finanzielle Beherrschung eines unbefristeten Fonds eine Herausforderung bleibt.
FABI ist ein Fall, in dem beide Lager teilweise recht hatten: eine solide, dauerhafte Finanzierungsarchitektur, aber eine fragilere Umsetzung und Finanzentwicklung, als der Abstimmungskampf vermuten liess.