Am 12. Februar 2017 stimmen die Waadtländer über das Gesetz über die Erhaltung und Förderung des Mietwohnungsbestands (LPPPL) ab, das der Grosse Rat im Mai 2016 verabschiedet hatte und das per Referendum bekämpft wird. Der Kanton leidet damals unter chronischer Wohnungsnot mit einer der tiefsten Leerwohnungsquoten der Schweiz.
Das Gesetz will den Gemeinden Instrumente für eine aktive Wohnpolitik geben: ein Vorkaufsrecht, um vorrangig Grundstücke für gemeinnützigen Wohnungsbau (LUP) zu erwerben, sowie eine Kontrolle von Abbruch, Umbau und Renovation in Bezirken mit Wohnungsnot.
Die Immobilienkreise, Urheber des Referendums (14'535 Unterschriften), beklagen einen Eingriff ins Eigentum. Die Linke, der Mieterverband Asloca und die Mitte verteidigen einen parlamentarischen Kompromiss zur Entlastung der Mieter. Es prallen zwei Visionen des Wohnungsmarkts aufeinander.
▲ Das Gesetz kommt durch Die LPPPL wird mit 55,5 % Ja angenommen (108'040 gegen 86'635). Stimmbeteiligung: 48,3 %. | ▼ Das Nein-Lager Die Gegner (Immobilienkreise) erreichen 44,5 % der Stimmen — zu wenig, um das Gesetz zu Fall zu bringen. |
Die Akteure
▲ Ja-Lager • Asloca (Mieterschutz) • SP und Grüne • Die Mitte (CVP), Trägerin des Kompromisses • Grosse Mehrheit des Grossen Rates (Gesetz vom 10. Mai 2016) | ▼ Nein-Lager • Waadtländer Immobilienkammer (CVI) und USPI Vaud • Immobilienkreise (Referendum, 14'535 Unterschriften) • FDP und Teile der SVP • Centre patronal |
Argumente und Urteile
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Das Gesetz rüstet die Gemeinden gegen die Wohnungsnot « Das Gesetz soll dem Kanton erlauben, eine seit fast 20 Jahren untragbare Wohnungsnot zu beenden » (Befürworter, 2017). ✓~ Teilweise bestätigt. Seit dem 1. Januar 2018 in Kraft, gab die LPPPL den Gemeinden ein tatsächlich genutztes Vorkaufsrecht (Lausanne, Renens) zur Schaffung gemeinnütziger Wohnungen. Doch die Wohnungsnot verschwand nicht: die Waadtländer Leerwohnungsquote blieb dauerhaft tief. Quelle: Kanton Waadt (vd.ch). Das Vorkaufsrecht wird streng begrenzt Die Befürworter versicherten, es handle sich nicht um eine generelle Enteignung. ✓ Bestätigt. Das Gesetz knüpft das Vorkaufsrecht an strenge kumulative Bedingungen: Schaffung von LUP, Bezirk mit Wohnungsnot, Parzelle von mindestens 1500 m² (ausser im Verdichtungsperimeter). Das Instrument blieb gezielt, weit entfernt von einer Marktkontrolle. Quelle: Kanton Waadt (vd.ch). | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Das Vorkaufsrecht ist ein Eingriff ins Eigentum Für die Immobilienkreise öffnete das Gesetz den Weg zu einer « staatlichen Schlagseite ». ✗~ Teilweise widerlegt. Das Recht wurde zwar ausgeübt und nährte Rechtsstreitigkeiten, doch sein Gebrauch blieb durch die gesetzlichen Bedingungen begrenzt: keine Verstaatlichung des Marktes. Die Immobilienkreise fordern allerdings weiterhin eine bessere « Eingrenzung ». Quelle: USPI Vaud; Centre patronal. Das Gesetz bremst Renovationen und bläht die Bürokratie auf Die Gegner fürchteten einen Baustopp und administrative Überlastung. ✗~ Weitgehend widerlegt. Kein Einbruch bei Bau oder Renovation wurde festgestellt. Administrative Reibungen bestehen, und Forderungen, « Renovationsarbeiten zu fördern », halten an — aber ohne die angekündigte Blockade. Quelle: Centre patronal. |
Die Bilanz, seit 2018
Seit dem 1. Januar 2018 in Kraft, machte die LPPPL vor allem mit ihrem Vorkaufsrecht von sich reden. Von mehreren Gemeinden tatsächlich genutzt, bleibt es durch strenge Bedingungen begrenzt — ohne die Wohnungsnot zu beheben, die es begründet hatte.
12.02.2017 Abstimmungsdatum | 55,5 % Ja (angenommen) | 48,3 % Stimmbeteiligung | 01.01.2018 Inkrafttreten |
Selten versöhnt ein Waadtländer Gesetz die Asloca und die Mitte und lässt zugleich die Immobilienkammer aufspringen. Der LPPPL gelang es — als Frucht eines parlamentarischen Kompromisses, den das Referendum nicht zu Fall brachte.
Die 55,5 % Ja sind weniger ein Erdrutsch als ein Schiedsspruch: Die Waadtländer billigten die Idee eines Staates, der den Mietern hilft, ohne einen Blankoscheck auszustellen. Die bescheidene Beteiligung (48,3 %) erinnert daran, dass das Wohnen vor allem jene mobilisiert, die darunter leiden.
Sieben Jahre später hielt das Gesetz seine Minimalversprechen — ein Instrument existiert und wird genutzt — nicht aber das grosse: die Wohnungsnot bleibt. Die angekündigte « staatliche Schlagseite » beschränkte sich auf einige stark eingegrenzte Vorkäufe und einen leisen Rechtsstreit.