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Acceptée Genève Société, famille et égalité 10 février 2019

Gesetz über die Laizität des Staates (LLE)

Am 10. Februar 2019 nahm die Genfer Stimmbevölkerung mit 55,1 % Ja das Gesetz über die Laizität des Staates (LLE) an, nach einem angespannten Wahlkampf. Die Beteiligung erreichte 43,83 %. Das Gesetz war im April 2018 vom Grossen Rat auf…

Oui — 55.1% Non — 44.9%
Participation : 43.83% · Conseil d'État, PLR, PDC, MCG, majorité du Grand Conseil (Oui) — Les Verts, milieux religieux, associations de défense des libertés religieuses (Non)
L'enjeu de l'époque

Am 10. Februar 2019 nahm die Genfer Stimmbevölkerung mit 55,1 % Ja das Gesetz über die Laizität des Staates (LLE) an, nach einem angespannten Wahlkampf. Die Beteiligung erreichte 43,83 %. Das Gesetz war im April 2018 vom Grossen Rat auf Vorschlag des Staatsrats verabschiedet und danach mit einem Referendum angefochten worden.

Der Text konkretisiert Artikel 3 der Genfer Verfassung von 2012, der die Laizität des Staates verankert. Er verbietet namentlich öffentlichen Angestellten und gewählten Mitgliedern der Legislativen (Grosser Rat, Gemeinderäte) das Tragen auffälliger religiöser Zeichen, wenn sie tagen oder den Staat vertreten, und regelt religiöse Kundgebungen im öffentlichen Raum.

Sieben Jahre später hat die LLE einen bewegten Rechtsweg hinter sich: Erst die kantonale Justiz, dann das Bundesgericht haben mehrere ihrer umstrittensten Bestimmungen nachgebessert.

Methodischer Hinweis: Dieses Factsheet behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Urteile betreffen ausschliesslich die Überprüfung der Wahlkampfargumente — nicht die Beurteilung des Abstimmungsergebnisses selbst.
▲ Gesamtergebnis
Ja: 55,1 %
Nein: 44,9 %
Beteiligung: 43,83 %
▼ Abstimmungskarte
Ein polarisierendes Gesellschaftsgesetz, mit klarer, aber nicht überwältigender Mehrheit angenommen, in einem Kanton mit alter laizistischer Tradition (Trennung von Kirche und Staat 1907).

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Staatsrat (Träger der Vorlage)
FDP, CVP und MCG
Mehrheit des Grossen Rates
Anhänger einer Laizität « nach französischem Vorbild »
▼ Nein-Lager
Die Grünen und ein Teil der Linken
Religiöse Kreise (u. a. das evangelische Netzwerk)
Vereine zum Schutz der Religionsfreiheit
Umgekehrt fanden radikale Laizisten das Gesetz zu zaghaft
Anmerkung — die Abstammung von der Verfassung 2012: Die LLE entstand nicht aus dem Nichts: Sie geht direkt auf Artikel 3 der 2012 angenommenen Genfer Verfassung zurück, der die Laizität des Staates festschreibt. Es war auch das Verfassungsgericht — von eben dieser Verfassung geschaffen —, das 2019 die erste Kontrolle des Gesetzes vornahm. Zwei Genfer Abstimmungen, sieben Jahre auseinander, dieselbe Rechtskette.

Argumente und Urteile — 7 Jahre danach

▲ Argumente DAFÜR
Ein Gesetz, das die Laizität des Staates klärt und konkretisiert und seine Beziehungen zu den Religionen beruhigt.
« Den Behörden eine klare Definition des Laizitätsprinzips geben. »
— Genfer Staatsrat, 2018-2019
✓ Bestätigt
Das Gesetz trat samt Ausführungsverordnung in Kraft. Es regelt seither die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften und gab dem Kanton einen rechtlichen Bezugsrahmen, der bis nach Québec als Modell einer Laizität « durch Gesetz » gelobt wurde.
Quelle: ge.ch; Ausführungsverordnung LLE
Die religiöse Neutralität öffentlicher Angestellter im Dienst gewährleisten.
~ Teilweise bestätigt
Das Prinzip wurde vom Bundesgericht für öffentliche Angestellte mit Publikumskontakt bestätigt, jedoch mit Auslegungsnuancen. Die angestrebte Neutralität wurde teils validiert, teils von den Richtern eingegrenzt.
Quelle: BGE 148 I 160, 23.12.2021
▼ Argumente DAGEGEN
Das Gesetz ist freiheitsfeindlich und schränkt die Religionsfreiheit über das Nötige hinaus ein, mit Stigmatisierungsrisiko.
« Ein unverhältnismässiger Eingriff in die Gewissens- und Glaubensfreiheit. »
— Die Grünen und religiöse Kreise, Kampagne 2019
~ Teilweise bestätigt
Die Warnung bestätigte sich teilweise vor Gericht: Das Verfassungsgericht (2019) und dann das Bundesgericht (2021) hoben das Verbot religiöser Zeichen für gewählte Mitglieder der Legislativen als unverhältnismässig auf. Die Richter gaben den Gegnern in diesem Punkt recht, bestätigten aber das Wesentliche des Gesetzes.
Quelle: BGE 148 I 160; Verfassungsgericht GE 2019
Das Gesetz ist juristisch fragil und landet vor Gericht.
✓ Bestätigt
Vorhersage bestätigt: Die LLE war Gegenstand zahlreicher Beschwerden (muslimischer Verein, evangelisches Netzwerk, Parteien), entschieden vom Verfassungsgericht 2019 und dann vom Bundesgericht am 23. Dezember 2021, das mehrere Bestimmungen umformte.
Quelle: BGE 148 I 160 (2C_1079/2019)

Faktische Bilanz · 2026

2
Bestätigt
2
Teilweise
0
Widerlegt
0
Gegenstandslos
Das Bundesgericht bessert das Gesetz nach, ohne es zu kippen
BGE 148 I 160, 23.12.2021
~
Die II. öffentlich-rechtliche Abteilung bestätigte die LLE im Wesentlichen, hielt aber an der Aufhebung des Verbots religiöser Zeichen für gewählte Mitglieder der Legislativen fest und präzisierte die Auslegung der Einschränkungen für öffentliche Angestellte und für religiöse Kundgebungen im öffentlichen Raum.
Quelle: Bundesgericht, 2C_1079/2019
Ein in Kraft getretenes und angewandtes Gesetz
Genf, ab 2019
Trotz der Beschwerden blieb die LLE in ihrer Struktur in Kraft, mit ihrer Ausführungsverordnung. Sie ist die konkrete Umsetzung von Artikel 3 der Verfassung von 2012.
Quelle: ge.ch, LLE (RS A 2 75)
Ein vielbeachteter Schweizer Präzedenzfall
Bilanz 2019-2026
Als erstes kantonales Gesetz dieser Art nährte die LLE die nationale und internationale Debatte über die Laizität « nach französischem Vorbild » in der Schweiz und dient als wiederkehrender Vergleichspunkt.
Quelle: Beobachtung AfterVote; Medienberichterstattung
Analyse éditoriale
Conclusion

Sieben Jahre danach ist das faktische Urteil das eines Kompromisses, der hielt — aber um den Preis von Nachbesserungen. Die Befürworter erreichten das Wesentliche: ein geltendes Gesetz, einen klaren Rahmen, einen Kanton, der eine Laizität « durch Gesetz » verkörpert. Auf diesem Feld wurde ihre Wette bestätigt.

Die Gegner wiederum lagen mit dem Hinweis auf die juristische Fragilität des Textes nicht falsch. Die Gerichte gaben ihnen teilweise recht, indem sie das Verbot religiöser Zeichen für gewählte Mitglieder der Legislativen aufhoben. Doch der Kern des Gesetzes — die Neutralität der öffentlichen Angestellten — hielt stand. Ihr Prozess wegen unverhältnismässigen Eingriffs wurde halb gewonnen, halb verloren.

Bleibt eine Lehre: In Genf lässt sich Laizität nicht in einem Zug verordnen. 2019 beschlossen, 2021 korrigiert, zeigt sie, dass ein Gesellschaftsgesetz durch aufeinanderfolgende Anpassungen zwischen Gesetzgeber und Richter voranschreitet.