Am 24. April 2005 entschied Genf eine seit 1993 immer wieder gestellte Frage: Sollen ausländische Einwohner auf Gemeindeebene abstimmen dürfen? In einem Kanton, in dem fast 40 % der Bevölkerung keinen Schweizer Pass besitzen, ist der demokratische Einsatz beträchtlich — Zehntausende zahlen Steuern, haben aber in der Gemeinde kein Mitspracherecht.
Zwei Zwillingsinitiativen kamen vor das Volk. Die «jüngere» verlangte nur das kommunale Stimmrecht; die «ältere», ehrgeiziger, fügte die Wählbarkeit hinzu — das Recht, sich zur Wahl zu stellen. Dahinter stand ein überparteiliches Komitee mit Antonio Hodgers (Grüne), Pierre Maudet (Radikale), Sandrine Salerno (SP), Olivier Fiumelli (FDP) und Carmelo Laganà (CVP).
Das Urteil der Urne war ein klarer Kompromiss: Das Stimmrecht ging durch (52,29 % Ja), die Wählbarkeit wurde abgelehnt (52,78 % Nein). Ausländer mit mindestens acht Jahren Wohnsitz in der Schweiz stimmen seither in Genfer Gemeinden ab — ohne gewählt werden zu können. Genf reihte sich damit neben Neuenburg, Jura, Waadt und Freiburg ein.
▲ Das Ja gewinnt (Stimmrecht) • Initiative «die jüngere» angenommen mit 52,29 %. • Kommunales Stimm- und Unterschriftenrecht für Ausländer mit ≥ 8 Jahren Wohnsitz in der Schweiz. • Anwendung ab den Gemeindewahlen 2007. | ▼ Das Nein gewinnt (Wählbarkeit) • Initiative «die ältere» (Stimmrecht + Wählbarkeit) abgelehnt mit 52,78 %. • Die Wählbarkeit bleibt Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten. • Die Debatte «J'y vis, j'y siège» kehrte 2015-2017 erfolglos zurück. |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Komitee «J'y vis, j'y vote» (überparteiliche Koalition) • Antonio Hodgers (Grüne) • Pierre Maudet (Radikale) • Sandrine Salerno (SP) • Olivier Fiumelli (FDP) • Carmelo Laganà (CVP) • CCSI (Kontaktstelle Schweizer-Immigranten), Gewerkschaften | ▼ Nein-Lager • SVP Genf gegen beide Initiativen • Konservativer Flügel der Liberalen Partei • Souveränistische Kreise für die Bindung Stimmrecht–Staatsangehörigkeit |
Argumente und Urteile
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) «Wer hier lebt und Steuern zahlt, soll hier mitentscheiden» « Man kann von Ausländern nicht Integration verlangen und ihnen zugleich jede Teilhabe am Gemeindeleben verweigern. » Verdikt: ✓~ Teilweise bestätigt. Das Recht trat in Kraft und wurde ab 2007 ausgeübt; die Beteiligung ausländischer Wähler war real, aber bescheiden, und der Integrationseffekt bleibt schwer messbar. Quelle: Tribune de Genève; ge.ch/votations. «Ein andernorts längst erprobtes Recht» « Neuenburg und Jura kennen dieses Recht seit Jahrzehnten ohne jede institutionelle Störung. » Verdikt: ✓ Bestätigt. Nach 2007 wurde keine Destabilisierung der Genfer Gemeinden beobachtet; die Erfahrung der Pionierkantone bewahrheitete sich. Quelle: CCSI, Jahresbericht 2005. | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) «Stimmen ohne Bürgerrecht entwertet die Einbürgerung» « Wozu den Schweizer Pass verlangen, wenn man die politischen Rechte auch ohne ihn erhält? » Verdikt: ✗~ Befürchtung nicht bestätigt. Die Einbürgerungsgesuche brachen in Genf nach 2005 nicht ein; kein dokumentierter Zusammenhang. Quelle: Kantonale Einbürgerungsstatistik. «Gefahr eines Gemeinschaftsstimmens» « Man öffnet die Tür zu einem ethnischen Wählen, das unsere Gemeinden spaltet. » Verdikt: ✗ Widerlegt. Weder ein Gemeinschaftsbruch noch ein «ethnischer» Wählerblock entstand; die ausländische Beteiligung ging im normalen politischen Leben auf. Quelle: Politologische Analysen nach 2007 (UNIGE). |
Faktische Bilanz
Zwanzig Jahre später ist das kommunale Ausländerstimmrecht in Genf zur Selbstverständlichkeit geworden, ohne die angekündigten Umwälzungen. Es wird seit 2007 bei jeder Gemeindewahl ausgeübt.
Offen blieb die Wählbarkeit: 2005 abgelehnt, scheiterten spätere Versuche («J'y vis, j'y siège»). Ein Ausländer darf den Genfer Gemeinderat wählen, aber immer noch nicht in ihm sitzen.
✓ Stimmrecht angewendet Wirksam ab den Gemeindewahlen 2007, ohne institutionellen Zwischenfall. | ~ Gemessene Beteiligung Reale, aber bescheidene Mobilisierung der ausländischen Wählerschaft. | ! Wählbarkeit weiter verschlossen Die Kandidatur bleibt Passinhabern vorbehalten. |
Die Doppelabstimmung von 2005 zeigt einen Kanton, der in kleinen Schritten vorangeht. Genf sagt Ja zur Teilhabe, Nein zur vollen Machtteilung: Der ausländische Einwohner wird Wähler, nicht Gewählter. Dieser Kompromiss hat zwanzig Jahre gehalten.
Die Befürchtungen des Nein-Lagers — Entwertung der Einbürgerung, Gemeinschaftsstimmen — traten nicht ein. Umgekehrt erwies sich das Versprechen einer durch den Stimmzettel gestärkten Integration als real, aber schwer messbar.
Der blinde Fleck bleibt: Zwanzig Jahre danach ist die Wählbarkeit weiterhin verschlossen. Genf bleibt auf halbem Weg, zwischen Kühnheit und Vorsicht.