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Acceptée Fédéral Environnement, climat et énergie 18 juin 2023

Klima- und Innovationsgesetz (Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative)

Am 18. Juni 2023 nahm das Schweizer Stimmvolk mit 59,07 % das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) an, gemeinhin «Klima- und Innovationsgesetz» genannt.Der Text ist ein indirekter Gegenvorschlag zur 2019 eingereichten…

Oui — 59.07% Non — 40.9%
Participation : 42%
L'enjeu de l'époque

Am 18. Juni 2023 nahm das Schweizer Stimmvolk mit 59,07 % das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) an, gemeinhin «Klima- und Innovationsgesetz» genannt.

Der Text ist ein indirekter Gegenvorschlag zur 2019 eingereichten Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)», die den Ausstieg aus den fossilen Energien bis 2050 verlangte. Vom Parlament als zu kategorisch beurteilt, wurde die Initiative einem flexibleren Gesetz gegenübergestellt, das auf Anreizen statt auf Verboten oder Steuern beruht. Die Initianten zogen ihren Text zugunsten des Gesetzes zurück.

Das Gesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität (Netto-Null) bis 2050 mit Zwischenzielen und sieht finanzielle Hilfen vor: ein Impulsprogramm für den Ersatz fossiler Heizungen und eine Förderung der Innovation in den Unternehmen.

Die SVP ergriff das Referendum und bezeichnete das Gesetz als «teuer und verlogen», unter Beschwörung explodierender Rechnungen und einer Strommangellage. Alle übrigen Parteien, der Bundesrat und die Mehrheit der Wirtschaftskreise unterstützten den Text, der von 19 der 26 Kantone angenommen wurde.

Methodischer Hinweis : Diese Faktenkarte behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf jene, die mit den seit der Abstimmung beobachteten Fakten abgeglichen werden können — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Genf (74,5 %), Waadt, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell A.Rh., St. Gallen, Graubünden, Aargau, Tessin, Wallis, Neuenburg, Jura
▼ Ablehnende Kantone
Schwyz, Uri, Glarus, Thurgau, Obwalden, Nidwalden, Appenzell I.Rh.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Bundesrat (Albert Rösti, Vorsteher des UVEK)
FDP, Die Mitte, SP, Grüne (alle Parteien ausser der SVP)
Grünliberale und EVP
economiesuisse, Schweizer Bauernverband und Schweizer Tourismus-Verband
Klima-Allianz und Initianten der Gletscher-Initiative
▼ Nein-Lager
SVP (Marco Chiesa, Präsident)
AUNS (Aktion für eine unabhängige Schweiz)
Auto- und Erdölkreise
Teile der Immobilienwirtschaft gegen die Auflagen
Bemerkenswert : Das Gesetz wurde vor dem Volk von Albert Rösti vertreten, SVP-Bundesrat und Vorsteher des UVEK — obwohl er als Parlamentarier zur Lancierung des Referendums dagegen beigetragen hatte. Die Kollegialität setzte sich gegenüber der Linie seiner Partei durch, die einstimmig Nein stimmte.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Ein gesetzlich verankertes Netto-Null-Ziel
« Das Gesetz legt das Ziel von netto null Emissionen bis 2050 fest. »
— Bundesrat, 2023
✓ Argument bestätigt
Das Gesetz trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Es verankert die Klimaneutralität bis 2050 mit verbindlichen Zwischenzielen für den Bund. Das zentrale Versprechen des Ja-Lagers ist rechtlich umgesetzt.
Quelle : BAFU, 2025
Förderung statt Verbote und neue Steuern
« Der Text führt keine Verbote, keine neuen Steuern oder Abgaben ein. »
— Albert Rösti, Bundesrat, 2023
✓ Argument bestätigt
Seit dem 1. Januar 2025 sind zwei Programme aktiv: 200 Millionen Franken pro Jahr während zehn Jahren für den Ersatz fossiler Heizungen und 200 Millionen pro Jahr während sechs Jahren für die Innovation. Wie versprochen enthält das Gesetz weder Verbote noch neue Steuern.
Quelle : BAFU / Gebäudeprogramm, 2025
Die Energiesicherheit des Landes stärken
« Das Gesetz verringert unsere Abhängigkeit von importierten fossilen Energien. »
— Ja-Komitee, 2023
✓~ Teilweise bestätigt
Das Gesetz lenkt das Land zu einheimischen Energien, doch die Versorgungssicherheit wurde vor allem durch das Stromgesetz (Mantelerlass) geregelt, das im Juni 2024 separat mit fast 68 % angenommen wurde. Die Verringerung der fossilen Abhängigkeit ist eingeleitet, bleibt aber schrittweise.
Quelle : BFE, 2024
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Die Energierechnung wird sich verdreifachen
« Jeder Haushalt zahlt bis zu 9'600 Franken pro Jahr statt 3'000 heute. »
— SVP, Kampagne 2023
✗ Argument widerlegt
Diese Zahl wurde bereits im Wahlkampf von der Wissenschaft als unbegründet bezeichnet. Da das Gesetz keine Steuer schafft, trat nach seinem Inkrafttreten keine Verdreifachung der Rechnungen ein. Die Voraussage bestätigte sich nicht.
Quelle : Heidi.news; BAFU
Das Gesetz führt zu Verboten
« Man wird Öl- und Gasheizungen abbauen und Benzinautos verbieten. »
— SVP, Kampagne 2023
✗ Argument widerlegt
Das Gesetz enthält ausdrücklich kein Verbot: weder von Verbrennungsfahrzeugen noch von bestehenden fossilen Heizungen. Es wirkt über finanzielle Anreize. Kein solches Verbot wurde durch diesen Text eingeführt.
Quelle : BAFU; Gesetzestext (KlG)
Das Gesetz wird die Strommangellage verschärfen
« Dieses Gesetz wird die Strommangellage massiv verschärfen. »
— Marco Chiesa, SVP-Präsident, 2023
✗~ Teilweise widerlegt
Die befürchtete Mangellage trat nicht ein: Die Versorgung blieb stabil und das Stromgesetz von 2024 stärkte die einheimische Produktion. Die zunehmende Elektrifizierung wirft jedoch reale Kapazitätsfragen auf lange Sicht auf, was die Widerlegung relativiert.
Quelle : BFE, 2024-2025

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
1
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
2
Widerlegt
Ziele und Hilfen sind in Kraft
Die Klimaneutralität 2050 ist im Gesetz verankert und die Förderprogramme (Heizungen, Innovation) sind seit dem 1. Januar 2025 aktiv. Das vom Ja-Lager versprochene Fundament steht.
Quelle : BAFU, 2025
Die Katastrophenszenarien traten nicht ein
Weder Verdreifachung der Rechnungen noch Verbote noch Blackout: Die alarmistischen Voraussagen des Nein-Lagers bestätigten sich in den zwei Jahren nach der Abstimmung nicht.
Quelle : BAFU; Wissenschaft
~
Eine langsamere Umsetzung als versprochen
Mehrere Beobachter stellen Verzögerungen bei der Einführung der Massnahmen fest. Vor allem lässt sich die tatsächliche Wirkung des Gesetzes auf die Schweizer Emissionen erst mittelfristig beurteilen.
Quelle : Klimaverbände; BAFU
Analyse éditoriale
Conclusion

Das Klima- und Innovationsgesetz entstand aus einem Kompromiss: ein indirekter Gegenvorschlag zur als zu starr beurteilten Gletscher-Initiative, der ein Ziel — Klimaneutralität 2050 — ohne Verbote und ohne neue Steuern festlegt. Diese auf Anreizen beruhende Architektur erklärt die klare Annahme mit 59 %, wo verbindlichere Vorlagen gescheitert waren.

Das bemerkenswerteste Element der Abstimmung betrifft die Rolle von Albert Rösti: SVP-Bundesrat und als Parlamentarier Miturheber des Referendums, fand er sich in der Lage wieder, vor dem Volk das Gesetz zu verteidigen, das seine Partei bekämpfte. Die Kollegialität setzte sich erneut gegenüber der Parteilinie durch.

Inhaltlich wurden die Kampagnenzusagen des Ja-Lagers eingehalten: Das Gesetz trat am 1. Januar 2025 in Kraft, mit seinen Förderprogrammen für den Heizungsersatz und die Innovation. Umgekehrt traten die katastrophischen Voraussagen des Nein-Lagers — Rechnungsexplosion, Verbote, Strommangel — in den folgenden zwei Jahren nicht ein.

Bleibt das Wesentliche, das die Fakten noch nicht entscheiden: die tatsächliche Wirksamkeit des Gesetzes für die Schweizer Emissionen. Die Hilfen sind in Kraft, doch ihre Umsetzung erlitt Verzögerungen, und der Weg zu 2050 ist noch zu beweisen. Das endgültige Urteil gehört dem kommenden Jahrzehnt.