Accueil / Fédéral / Reform « Altersvorsorge 2020 »
Refusée Fédéral Sécurité sociale, santé et prévoyance 24 septembre 2017

Reform « Altersvorsorge 2020 »

Am 24. September 2017 lehnte das Schweizer Stimmvolk die Reform « Altersvorsorge 2020 » ab. Das Gesetz wurde von 52,7 % der Stimmenden verworfen, während die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer mit nur 2 357 Stimmen und ohne Ständemehr scheiterte. Die…

Oui — 47% Non — 53%
Participation : 47.1%
L'enjeu de l'époque

Am 24. September 2017 lehnte das Schweizer Stimmvolk die Reform « Altersvorsorge 2020 » ab. Das Gesetz wurde von 52,7 % der Stimmenden verworfen, während die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer mit nur 2 357 Stimmen und ohne Ständemehr scheiterte. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 47,1 %.

Die vom Bundesrat Alain Berset getragene Reform sah vor, das Rentenalter der Frauen auf 65 anzuheben, den Umwandlungssatz der 2. Säule zu senken, dies mit einem Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Renten auszugleichen und die Mehrwertsteuer um 0,3 Punkte zu erhöhen.

Gegen die Vorlage formierte sich eine ungewöhnliche Koalition: die Rechte, die den 70-Franken-Zuschlag für zu teuer hielt, und ein Teil der Linken, der gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters war. Fünf Jahre später übernahm die Reform AHV 21 die Kernmassnahmen.

Dieses Factsheet misst die Kampagnenargumente an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten.

Methodischer Hinweis : Dieses Factsheet behandelt die Abstimmung faktenbasiert und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also jene, die sich an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten messen lassen — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Jura (56,8 %), Freiburg (54,1 %), Tessin (53,9 %) und Neuenburg (51,8 %).
▼ Ablehnende Kantone
Die Mehrheit der Deutschschweizer Kantone sowie Genf (60,3 % Nein) und, knapp, die Waadt (50,9 %).

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Alain Berset Bundesrat, Architekt der Vorlage
SP und Grüne die Linke
Mitte (CVP) und ein Teil der Mitte
SGB wichtigste Gewerkschaften
▼ Nein-Lager
SVP und FDP die Rechte, gegen die Kosten
Grünliberale economiesuisse, SGV
Ein Teil der Linken gegen das Frauenrentenalter 65
Bemerkenswert : Selten: Das Nein vereinte die Rechte (70-Franken-Zuschlag als zu teuer) und einen Teil der feministischen Linken (Erhöhung des Frauenrentenalters) — aus diametral entgegengesetzten Gründen.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (2)
Jetzt reformieren, sonst verschlimmert sich die Lage
« Ein Aufschub vergrössert nur das AHV-Defizit und erschwert die Aufgabe. »
— Befürworter, 2017
✓ Argument bestätigt
Der Aufschub kostete tatsächlich Zeit: Es brauchte fünf Jahre und die Reform AHV 21 (am 25. September 2022 angenommen), um die AHV mit derselben Kernmassnahme zu stabilisieren.
Quelle: BSV / admin.ch, Abstimmung AHV 21 (2022).
Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 ist nötig
« Ohne diese Massnahme ist das AHV-Gleichgewicht nicht haltbar. »
— Bundesrat, 2017
✓~ Teilweise bestätigt
Die Massnahme wurde 2022 in AHV 21 übernommen und angenommen — jedoch knapp (50,5 % Ja), was bestätigt, dass sie möglich, aber umstritten blieb.
Quelle: BFS, Abstimmung AHV 21 vom 25. September 2022.
▼ Argumente DAGEGEN (2)
Der 70-Franken-Zuschlag ist eine teure und schlecht zielgerichtete Giesskanne
« Allen neuen Renten 70 Franken hinzuzufügen, ist eine unverhältnismässige Ausgabe. »
— FDP / SVP, 2017
✓ Argument bestätigt
Die Kritik wurde bestätigt: AHV 21 stabilisierte die Versicherung ohne diesen Zuschlag, der fallengelassen wurde. Die Vermischung von Vorsorge und Leistungsausbau galt zu Recht als Schwachpunkt.
Quelle: BSV, Vergleich AV2020 / AHV 21.
Das Frauenrentenalter ohne Lohngleichheit zu erhöhen, ist ungerecht
« Solange die Löhne nicht gleich sind, ist ein zusätzliches Arbeitsjahr für Frauen unbillig. »
— Ein Teil der Linken, 2017
✗~ Teilweise widerlegt
Die Massnahme wurde 2022 schliesslich angenommen und im Dezember 2024 vom Bundesgericht bestätigt — trotz eines vom BSV eingeräumten Prognosefehlers. Der Gerechtigkeitseinwand bleibt, verhinderte das Inkrafttreten aber nicht.
Quelle: Bundesgericht, Urteil Dezember 2024; RTS.

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
1
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
0
Widerlegt
Die Reform gelang schliesslich mit AHV 21
Fünf Jahre nach dem Scheitern wurde die Reform AHV 21 am 25. September 2022 angenommen: Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 (50,5 % Ja) und Finanzierung über eine Mehrwertsteuererhöhung (55,1 %). Die Kernmassnahmen von 2017 wurden somit übernommen.
Quelle: BFS, Abstimmung vom 25. September 2022.
~
Fünf Jahre Verzögerung, hauchdünne Mehrheit und ein BSV-Fehler
Die Reform passierte erst 2022, und das knapp; das Bundesamt für Sozialversicherungen räumte 2024 ein, sich bei den Finanzprognosen geirrt zu haben. Das Bundesgericht wies die Beschwerden gleichwohl ab und bestätigte die Abstimmung im Dezember 2024.
Quelle: Bundesgericht / RTS, Dezember 2024.
Analyse éditoriale
Conclusion

Das Nein zu « Altersvorsorge 2020 » zeigt, wie schwer sich die Schweiz mit AHV-Reformen tut: eine Ausgleichsvorlage, gestürzt von einem widernatürlichen Bündnis aus Rechter und einem Teil der Linken, jede aus entgegengesetzten Motiven.

Das Urteil der Fakten gibt beiden Lagern in unterschiedlichen Punkten recht. Die Befürworter hatten bei der Dringlichkeit recht: Es brauchte fünf Jahre und eine neue Reform, um die Versicherung zu stabilisieren. Die Rechte hatte beim 70-Franken-Zuschlag recht, der später fallengelassen wurde.

Die feministische Linke, die die Ungerechtigkeit des Frauenrentenalters 65 anprangerte, setzte sich in der Sache nicht durch: Die Massnahme wurde 2022 angenommen und 2024 vom Bundesgericht bestätigt, trotz des vom BSV eingeräumten Prognosefehlers. Die Debatte über die Lohngleichheit bleibt offen.

Letztlich verhinderte das Nein von 2017 die Reform nicht: Es verzögerte sie um fünf Jahre und fokussierte sie aufs Wesentliche — das Frauenrentenalter stieg schliesslich auf 65, jedoch mit hauchdünner Mehrheit.