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Acceptée Fédéral Migration et asile 24 septembre 2006

Revision des Asylgesetzes und neues Ausländergesetz (AuG)

Am 24. September 2006 stimmt das Schweizer Volk über zwei einander ergänzende Vorlagen ab, getragen von Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements: eine Revision des Asylgesetzes (AsylG) und ein neues Ausländergesetz (AuG). Gegen beide war das Referendum…

Oui — 67.8% Non — 32.2%
Participation : 48.4%
L'enjeu de l'époque

Am 24. September 2006 stimmt das Schweizer Volk über zwei einander ergänzende Vorlagen ab, getragen von Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements: eine Revision des Asylgesetzes (AsylG) und ein neues Ausländergesetz (AuG). Gegen beide war das Referendum ergriffen worden.

Das Ausländergesetz betrifft nur noch Angehörige von Drittstaaten, da die Personenfreizügigkeit das Schicksal der EU- und EFTA-Bürger bereits regelt. Es behält den Arbeitsmarktzugang hochqualifizierten Personen vor, vereinheitlicht den Familiennachzug und stärkt die Integration. Die Asylrevision verschärft das Regime deutlich: Nichteintreten (NEE) bei Gesuchstellern ohne glaubhafte Identitätspapiere, Ersatz der Sozialhilfe durch blosse Nothilfe für Abgewiesene, ausgeweitete Zwangsmassnahmen.

Grüne und SP ergreifen das Referendum, unterstützt von Gewerkschaften, Kirchen und Hilfswerken (SFH, Caritas, HEKS, Amnesty). Beim Asyl erhalten sie sogar Unterstützung einzelner Kantonalsektionen von CVP und FDP. Sie prangern diskriminierende Gesetze und einen Bruch mit der humanitären Tradition an.

Ihnen gegenüber versprechen Bundesrat und Parlamentsmehrheit, Missbräuche zu bekämpfen und zugleich diese Tradition zu wahren. Die Frage: Wie weit soll die Schweizer Migrationspolitik verschärft werden?

Methodischer Hinweis : Diese Vorlage wird sachlich und überparteilich behandelt. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf jene, die sich an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten messen lassen — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Alle 26 Kantone nahmen beide Gesetze an. Stärkste Zustimmung in Schwyz (80,1 % beim Asyl) und Nidwalden (79,7 % bei den Ausländern); am knappsten in Genf (52,5 % und 51,3 %).
▼ Ablehnende Kantone
Kein Kanton lehnte eine der beiden Vorlagen ab.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Christoph Blocher Bundesrat (SVP), Justiz- und Polizeiminister
Bundesrat
SVP
FDP
CVP (Mehrheit)
economiesuisse
Parlamentsmehrheit
▼ Nein-Lager
SP (Referendumskomitee)
Grüne (Referendumskomitee)
SGB und Gewerkschaften
SFH, Caritas, HEKS (Hilfswerke)
Amnesty International
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
solidaritéS
Kantonalsektionen CVP/FDP (gegen das Asylgesetz, teilweise)
Bemerkenswert : Es war der SVP-Minister Christoph Blocher, der beide Verschärfungen verkörperte und verteidigte — Sinnbild einer harten Linie in der Migration. Zeichen des Unbehagens in der Mitte: Mehrere Kantonalsektionen von CVP und FDP schlossen sich dem Referendum gegen das Asylgesetz an.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Diese Gesetze bekämpfen Missbräuche und wahren die humanitäre Tradition
« Wir bekämpfen entschlossen die Missbräuche im Asyl- und Ausländerbereich, ohne unsere Aufnahmetradition zu verleugnen. »
— Bundesrat und Mehrheit, 2006
✓~ Teilweise bestätigt
Das Regime wurde tatsächlich verschärft (NEE, Nothilfe, Zwangsmassnahmen), und das Asylrecht wie das Existenzminimum blieben formell erhalten. Doch die Wirkung auf die «Missbräuche» bleibt schwer messbar, und die Asylgesuche folgten vor allem den Weltkrisen, unabhängig vom Gesetz.
Quelle: SEM; swissvotes.ch (Nr. 524/525).
Das Ausländergesetz schafft ein klares Zulassungssystem
« Offenheit für EU und EFTA, Selektivität für Drittstaaten: eine kohärente und kontrollierte Politik. »
— Befürworter des AuG, 2006
✓ Argument bestätigt
Das duale System trat am 1. Januar 2008 in Kraft und bildet noch immer den Rahmen der Migrationspolitik: Personenfreizügigkeit für EU/EFTA, auf qualifizierte Arbeitskräfte beschränkte Zulassung für Drittstaaten.
Quelle: SEM, AuG/AIG in Kraft seit 2008.
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Diese Gesetze läuten das Ende der humanitären Tradition der Schweiz ein
« Familien und Kranken Papiere und Sozialhilfe zu entziehen, bedeutet einen Bruch mit unserer Aufnahmetradition. »
— Referendumskomitee, 2006
✗~ Teilweise widerlegt
Die Verschärfung war real, doch der angekündigte Bruch trat nicht ein: Das Asylrecht blieb bestehen, das Bundesgericht garantierte allen ein Existenzminimum (Nothilfe), und die Schweiz gewährte weiterhin Schutz — auch während des Höhepunkts 2015.
Quelle: SEM; Bundesgericht (Art. 12 BV).
Der Sozialhilfestopp für Abgewiesene schafft Prekarität und Illegalität
« Man wird die Missbräuche nicht verringern, sondern Menschen auf die Strasse und in die Illegalität treiben. »
— Hilfswerke und Linke, 2006
✓~ Teilweise bestätigt
Eine wachsende Bevölkerung landete in der Nothilfe, in einer von Kantonen und Hilfswerken dokumentierten Prekarität, wobei manche in der Illegalität verschwanden. Die abschreckende Wirkung auf die Zahl der Gesuche wurde hingegen nie klar belegt.
Quelle: SEM, Nothilfe-Statistiken; SFH.

Affiches de campagne (15)

Faktische Bilanz

1
Bestätigt
2
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
0
Widerlegt
Ein dauerhaft gewordenes duales Zulassungssystem
Das Ausländergesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Seine Logik — Personenfreizügigkeit für EU/EFTA, selektive Zulassung für Drittstaaten — prägt die Migrationspolitik bis heute, bis hin zum 2019 umbenannten Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG).
Quelle: SEM.
~
Eine Verschärfung, die sich fortsetzte
Den Massnahmen von 2006 (NEE, Nothilfe) folgten weitere Revisionen: Dringlichkeitsmassnahmen 2012-2013 (2013 mit 78,5 % angenommen), Neustrukturierung 2016 (beschleunigte Verfahren, Bundeszentren, ab 2019 in Kraft). Das Schweizer Asylregime zählt zu den strengsten Europas.
Quelle: SEM; swissvotes.ch.
~
Eine formell gewahrte humanitäre Tradition
Das Asylrecht blieb bestehen, und das Bundesgericht garantierte jedem ein Existenzminimum, selbst bei Ausschluss von der Sozialhilfe. Doch das Anwachsen der Nothilfe-Bevölkerung und deren Prekarität zeigen, dass diese Wahrung unter Spannung erfolgte.
Quelle: Bundesgericht; SEM.
Analyse éditoriale
Conclusion

Am 24. September 2006 werden beide Gesetze von rund 68 % der Stimmenden und von allen Kantonen angenommen, bei einer Beteiligung von knapp 48 %. Es ist ein Plebiszit für die von Christoph Blocher verkörperte harte Linie und einer der Gründungsentscheide der zeitgenössischen Schweizer Migrationspolitik.

Das Urteil der Fakten ist differenziert. Das Ja-Lager hielt sein Versprechen von Verschärfung und Klärung: Das duale Zulassungssystem prägt die Ausländerpolitik weiterhin, und die Asylmassnahmen wurden nicht nur beibehalten, sondern in späteren Revisionen verstärkt. Die Befürchtung des Nein-Lagers vom schlichten Ende der humanitären Tradition bestätigte sich hingegen nicht: Asylrecht und Existenzminimum blieben erhalten, namentlich dank der Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Es bleibt die Grauzone. Der Sozialhilfestopp erzeugte tatsächlich eine dauerhafte Prekarität für eine wachsende, von der Nothilfe lebende Bevölkerung, wie es die Hilfswerke vorausgesagt hatten. Doch die Wirkung auf die «Missbräuche» und die Gesuchszahlen, das zentrale Argument der Befürworter, bleibt weitgehend unbeweisbar: Die Ströme folgten vor allem den internationalen Krisen. Eine reale Verschärfung, reale Folgen für die Menschen, aber eine behauptete Wirksamkeit, die nie wirklich bewiesen wurde.