Accueil / Fédéral / Schaffung eines Schweizer Blauhelm-Korps
Refusée Fédéral Politique extérieure et Europe Sécurité, défense et justice 12 juin 1994

Schaffung eines Schweizer Blauhelm-Korps

Am 12. Juni 1994, am selben Tag wie die Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung, entscheidet das Schweizer Volk über ein Bundesgesetz zur Schaffung eines Kontingents schweizerischer « Blauhelme » für friedenserhaltende Operationen der UNO. Die Vorlage wird durch ein 1993…

Oui — 42.77% Non — 57.2%
Participation : 46.78%
L'enjeu de l'époque

Am 12. Juni 1994, am selben Tag wie die Abstimmung über die erleichterte Einbürgerung, entscheidet das Schweizer Volk über ein Bundesgesetz zur Schaffung eines Kontingents schweizerischer « Blauhelme » für friedenserhaltende Operationen der UNO. Die Vorlage wird durch ein 1993 von der nationalkonservativen Rechten ergriffenes Referendum bekämpft.

Der Kontext ist jener nach dem Kalten Krieg: Die Schweiz sucht ihren Platz in einer sich neu ordnenden Welt. Der Bundesrat will durch Kaspar Villiger (Militär) und Flavio Cotti (Äusseres) einen helvetischen Beitrag an Friedensmissionen ermöglichen. Die Schweiz ist damals nicht UNO-Mitglied — sie wird es erst 2002.

Der Einsatz berührt einen Gründungsmythos: die bewaffnete Neutralität. Schweizer Soldaten ins Ausland zu schicken, sei es als Blauhelme und freiwillig, stösst bei einem Teil der Bevölkerung auf Widerstand, der an der Idee festhält, die Armee diene allein der Verteidigung des eigenen Territoriums.

Die Ablehnung ist deutlich: 57,23 % Nein gegen 42,77 % Ja, bei einer Stimmbeteiligung von 46,78 %. Nur vier Westschweizer Kantone — Genf, Waadt, Neuenburg und Jura — nehmen die Vorlage an. Der Urnengang offenbart einen ausgeprägten Sprachgraben zwischen einer offeneren Romandie und einer misstrauischen Deutschschweiz.

Methodischer Hinweis : Dieses Dossier behandelt die Abstimmung faktisch und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf jene, die sich mit den seit der Abstimmung beobachteten Fakten abgleichen lassen — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Genf, Jura, Neuenburg, Waadt.
▼ Ablehnende Kantone
Aargau, Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Wallis, Zug, Zürich.

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Bundesrat (Träger der Vorlage)
Kaspar Villiger (Bundesrat FDP, Militärdepartement)
Flavio Cotti (Bundesrat CVP, Äusseres)
FDP, CVP (Ja-Parolen)
SP (mehrheitliche Unterstützung)
Mehrheit des Parlaments
▼ Nein-Lager
SVP (Nein-Parole)
AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz, nahe Christoph Blocher)
Schweizer Demokraten, Lega dei Ticinesi
Der bewaffneten Neutralität verpflichtete Kreise
Bemerkenswert : Ungewöhnliche Konstellation: Der entschiedenste Widerstand kommt von der souveränistischen Rechten im Namen der Neutralität, während pazifistische Strömungen aus entgegengesetzten Gründen Vorbehalte gegen jedes militärische Engagement hegten — auch ein humanitäres.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Zum Frieden beitragen, ohne die Neutralität preiszugeben
« Die Schweiz kann an der Friedenserhaltung mitwirken, ohne etwas von ihrer Neutralität aufzugeben. »
— Bundesrat, Kampagne 1994
✓~ Teilweise bestätigt
Die Vision wurde Wirklichkeit, aber später und durch andere Abstimmungen: Die Schweiz setzt seit 1999 die SWISSCOY im Kosovo ein und stellt der UNO Militärbeobachter, bleibt dabei neutral. Das revidierte Militärgesetz (Abstimmung vom 10. Juni 2001) ermöglichte die Bewaffnung dieser Soldaten im Ausland.
Quelle : SWISSCOY/KFOR ; Abstimmung vom 10. Juni 2001
Ein freiwilliges Kontingent, ohne obligatorischen UNO-Beitritt
« Dieses Kontingent bedeutet weder einen UNO-Beitritt noch eine Verletzung unserer Neutralität. »
— Kaspar Villiger und Flavio Cotti, 1994
✓ Argument bestätigt
Die versprochene Entkoppelung hielt: Die Friedensförderung entwickelte sich, ohne den UNO-Beitritt aufzuzwingen, der Gegenstand einer eigenen Abstimmung war und erst 2002 angenommen wurde. Beide Fragen blieben tatsächlich getrennt.
Quelle : UNO-Beitritt der Schweiz, Abstimmung vom 3. März 2002
Internationale Solidarität dient auch der Schweizer Sicherheit
« Sich für den Frieden einzusetzen heisst auch, unsere eigenen Interessen zu schützen. »
— Befürworter der Vorlage, 1994
✓~ Teilweise bestätigt
Die Friedensförderung wurde bei der Verfassungsrevision (1999) und der Reform Armee XXI zu den Aufgaben der Armee gezählt. Die Einsätze bleiben jedoch bescheiden im Umfang und strikt nichtkämpferisch.
Quelle : Bundesverfassung (1999) ; Reform Armee XXI
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Soldaten im Ausland gefährden die Neutralität
« Unsere Soldaten unter internationalem Kommando ins Ausland zu schicken, verrät die Neutralität. »
— AUNS und Nein-Lager, 1994
✗~ Teilweise widerlegt
Die Schweiz hat schliesslich Soldaten ins Ausland entsandt — ab 2001 bewaffnet — ohne ihre Neutralität aufzugeben, die weiterhin anerkannt ist: Sie lehnt Einsätze zur Friedenserzwingung ab. Die Neutralität überlebte; die zentrale Befürchtung des Nein bestätigte sich in diesem Punkt nicht.
Quelle : Neutralitätspolitik ; SWISSCOY (Friedenserhaltung, nicht -erzwingung)
Der erste Schritt in die internationale Militärspirale
« Heute die Blauhelme, morgen die Spirale: Es ist der Anfang vom Ende unserer Besonderheit. »
— Gegner, 1994
✓~ Teilweise bestätigt
In diesem Punkt lag das Nein richtig: Die Friedenserhaltung wurde wenige Jahre später institutionalisiert. Das Militärgesetz von 2001 erlaubte die Bewaffnung der im Ausland eingesetzten Soldaten, und die SWISSCOY wurde vom Parlament mehrfach verlängert.
Quelle : Abstimmung vom 10. Juni 2001 ; SWISSCOY-Verlängerungen
Ein tödliches Risiko für unsere Soldaten
« Man wird unsere Jungen in Konflikten sterben lassen, die nicht die unseren sind. »
— Nein-Lager, 1994
✗~ Teilweise widerlegt
Die späteren Schweizer Einsätze (SWISSCOY, Beobachter) blieben nichtkämpferisch und kannten keine massiven Verluste; das 1994 beschworene Katastrophenszenario trat nicht ein. Ein Restrisiko bleibt jedem Auslandeinsatz jedoch inhärent.
Quelle : Bilanz der SWISSCOY-Einsätze seit 1999

Affiches de campagne (12)

Faktische Bilanz

1
Bestätigt
3
Teilw. bestätigt
2
Teilw. widerlegt
0
Widerlegt
Das Nein von 1994 verzögerte nur das Unvermeidliche
Die Schweiz beteiligt sich seit 1999 mit der SWISSCOY im Kosovo an der Friedenserhaltung und erlaubte 2001 die Bewaffnung ihrer Soldaten im Ausland. Was das Volk 1994 ablehnte, wurde schrittweise weitgehend Wirklichkeit.
Quelle : SWISSCOY/KFOR ; Abstimmung vom 10. Juni 2001
~
Die Neutralität bewahrt, aber neu definiert
Die Schweiz engagiert sich in der Friedensförderung, lehnt aber Einsätze zur Friedenserzwingung ab. Die Neutralität wurde nicht aufgegeben, sondern neu formuliert, um eine geregelte militärische Präsenz im Ausland zu erlauben.
Quelle : Schweizer Neutralitätspolitik
Der UNO schliesslich beigetreten — getrennt
Die von Villiger und Cotti versprochene Entkoppelung hielt: Der UNO-Beitritt wurde nicht durch die Blauhelme erzwungen, sondern in einer eigenen Abstimmung am 3. März 2002 beschlossen.
Quelle : Eidg. Abstimmung vom 3. März 2002
Analyse éditoriale
Conclusion

Die Ablehnung der Blauhelme 1994 zeigt die Wucht des Tabus der bewaffneten Neutralität im Schweizer Selbstverständnis, besonders in der Deutschschweiz. Dabei hatte der Bundesrat die Massnahme sorgfältig von einem UNO-Beitritt und von jeder Infragestellung des Neutralitätsstatus entkoppelt.

Im Rückblick haben sich die meisten Versprechen des Ja-Lagers bestätigt: Die Schweiz beteiligt sich heute an der Friedenserhaltung, ohne ihre Neutralität preiszugeben, und der UNO-Beitritt erfolgte separat, wie angekündigt. Die Vorlage von 1994 war ihrer Annahme durch das Volk in vielerlei Hinsicht voraus.

Das Nein-Lager lag jedoch nicht ganz falsch: Die Furcht vor einer Spirale hin zu einem dauerhaften militärischen Auslandengagement bewahrheitete sich. Das Militärgesetz von 2001 und die Verstetigung der SWISSCOY taten den Schritt, den die Gegner gefürchtet hatten.

Dreissig Jahre später bleibt die Neutralitätsdebatte ein zentraler Marker der Schweizer Politik. Die Abstimmung von 1994 war einer ihrer ersten grossen Schlagabtausche nach dem Kalten Krieg, und ihre Bruchlinien — Romandie gegen Deutschschweiz, Öffnung gegen Souveränität — haben nichts an Aktualität verloren.