Am 27. September 2009 nehmen die Waadtländer mit 70,81 % Ja die Aufnahme eines neuen Artikels 63a in die Kantonsverfassung an, der der « Schule mit durchgehender Tagesstruktur » gewidmet ist. Das Ergebnis von über 70 % spiegelt einen breiten Konsens über die Notwendigkeit von Betreuungsstrukturen für Schulkinder.
Artikel 63a sieht vor, dass « die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Kanton und privaten Partnern eine betreute, für die Familien freiwillige schulergänzende Betreuung in Form einer durchgehenden Tagesstruktur in oder bei den Schulräumen organisieren, während der gesamten obligatorischen Schulzeit ». Die Betreuung richtet sich an Kinder von 4 bis 15 Jahren, mit mindestens einer Mittagsbetreuung samt Mahlzeit.
Da das Prinzip in der Verfassung verankert ist, erforderte seine konkrete Umsetzung Jahre von Verhandlungen zwischen Kanton und Gemeinden. Dieses Factsheet stellt die Versprechen und Befürchtungen des Wahlkampfs den seither beobachteten Fakten gegenüber.
▲ Gesamtergebnis Artikel 63a mit 70,81 % Ja angenommen. Breite Zustimmung der Bevölkerung zur Verankerung der schulergänzenden Betreuung in der Kantonsverfassung. | ▼ Abstimmungskarte Sehr breite Zustimmung kantonsweit, in Städten wie Regionen. Die Aufschlüsselung nach Bezirken wird hier nicht wiedergegeben. |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Sozialdemokraten und Grüne • Lehrergewerkschaften und -verbände • Familienkreise und Elternvereinigungen • Waadtländer Staatsrat (Unterstützung der Umsetzung) • Ein Teil der Mitte | ▼ Nein-Lager • SVP Waadt • Ein Teil der FDP / der Liberalen • Gemeinden, besorgt über die Kosten (finanzielle und organisatorische Last) • Gegner einer Verpflichtung der Gemeinden |
Argumente und Bewertungen
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Familie und Beruf vereinbaren « Familien brauchen Betreuungsstrukturen, um Arbeit und Kindererziehung zu vereinbaren. » ✓ Bestätigt Die schulergänzende Betreuung entwickelte sich nach der Abstimmung stark, getragen von anhaltender Nachfrage. Die Umsetzung erfolgte über die Revision des Gesetzes über die Kinderbetreuung (LAJE), das die Mittags- und Abendbetreuung verallgemeinerte. Quelle: Kanton Waadt; SPV (Lehrkräfte) Einem realen und wachsenden Bedarf begegnen « Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen übersteigt das Angebot; dieser Rückstand muss aufgeholt werden. » ✓ Bestätigt Die Nachfrage nach schulergänzenden Plätzen wuchs in den Folgejahren weiter und zwang Gemeinden und Kanton, neue Strukturen zu schaffen und ihre Finanzierung über die Stiftung für die Kinderbetreuung (FAJE) zu sichern. Quelle: Kanton Waadt; FAJE Eine freiwillige Betreuung, keine Pflicht für Familien « Die Betreuung bleibt freiwillig: Keine Familie wird gezwungen, sie zu nutzen. » ✓ Bestätigt Die in Artikel 63a verankerte Freiwilligkeit für die Familien blieb gewahrt: Die Eltern können frei entscheiden, ob sie die schulergänzende Betreuung nutzen. Quelle: Waadtländer Verfassung, Art. 63a | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Eine schwere finanzielle Last für die Gemeinden « Die Pflicht zur Organisation der Betreuung wird den Gemeinden eine übermässige finanzielle und organisatorische Last aufbürden. » ✓~ Teilweise bestätigt Die Befürchtung war nicht grundlos: Die Umsetzung war lang und teuer und erforderte jahrelange Verhandlungen zwischen Kanton und Gemeinden. Doch eine geteilte Finanzierung (FAJE, Beiträge der Arbeitgeber und des Kantons) verteilte die Last und verhinderte, dass sie allein die Gemeinden traf. Quelle: Kanton Waadt; FAJE Ein Eingriff in die Gemeindeautonomie « Den Gemeinden ein Betreuungsmodell aufzuzwingen, verletzt ihre Organisationsautonomie. » ✗~ Teilweise widerlegt Die Gemeinden behielten organisatorischen Spielraum (Räume, Anbieter, Zeiten) im vom Kanton gesetzten Rahmen. Die Autonomie wurde nicht abgeschafft, sondern durch einen gemeinsamen Mindeststandard eingehegt. Quelle: Kanton Waadt; Presseberichterstattung Eine Verstaatlichung der Kinderbetreuung « Die Schule mit Tagesstruktur überträgt die Kinderbetreuung dem Staat zulasten der Familien. » ✗ Widerlegt Da die Betreuung freiwillig blieb und von den Gemeinden mit privaten Partnern organisiert wird, ist keine Verstaatlichung der Betreuung dokumentiert: Die Familien entscheiden frei über die Nutzung. Quelle: Waadtländer Verfassung, Art. 63a |
Faktische Bilanz
4 Bestätigt | 0 Teilweise bestätigt | 1 Teilweise widerlegt | 0 Widerlegt |
Fünfzehn Jahre später hat Artikel 63a sein Versprechen gehalten: Die schulergänzende Betreuung ist im Kanton Realität geworden, gesetzlich verankert und dauerhaft finanziert. Das zentrale Versprechen des Ja-Lagers — dem Bedarf der Familien zu begegnen und zugleich die Wahl zu lassen — wurde konkret eingelöst, die Freiwilligkeit nie in Frage gestellt.
Die Befürchtungen der Gegner haben sich teilweise bewahrheitet: Die Umsetzung war lang und teuer, so sehr, dass der Staat fünf Jahre nach der Abstimmung die Plattform Kanton-Gemeinden neu lancieren musste. Die finanzielle Last war real. Doch sie wurde über die FAJE auf Kanton, Gemeinden und Arbeitgeber verteilt und nicht allein den Gemeinden überlassen.
Der Vorwurf einer « Verstaatlichung » der Kinderbetreuung hält den Fakten nicht stand: Die Betreuung blieb freiwillig und örtlich organisiert, mit privaten Partnern. Der Kanton setzte einen Mindeststandard, kein Einheitsmodell. Die Episode zeigt vor allem, dass ein Abstimmungstriumph die geduldige Arbeit der Umsetzung nie erspart.