Am 1. Juni 2008 lehnt das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative der SVP «Für demokratische Einbürgerungen» deutlich ab. Lanciert nach mehreren Bundesgerichtsentscheiden, wollte die Initiative jeder Gemeinde verfassungsmässig das Recht einräumen, das für die Erteilung des Bürgerrechts zuständige Organ selbst zu bestimmen — auch per Urnenabstimmung — und solche Entscheide endgültig, also rekursfest, zu machen.
Hintergrund ist der Fall Emmen (Luzern): 2003 hatte das Bundesgericht Einbürgerungen an der Urne für verfassungswidrig erklärt, weil eine Ablehnung nicht begründet werden kann und die Bewerber willkürlichen oder diskriminierenden Entscheiden aussetzt. Die SVP wollte dieses «letzte Wort» des Volkes wiederherstellen.
Bundesrat, Parlament und alle übrigen grossen Parteien empfahlen die Ablehnung: Die Initiative verletze rechtsstaatliche Grundsätze und beseitige elementare Rechtsgarantien. Der Abstimmungskampf — geprägt von den Plakaten «Stopp der Masseneinbürgerung» — war einer der härtesten des Jahrzehnts.
Das Ergebnis ist klar: 63,75 % Nein, nur ein einziger zustimmender Kanton (Schwyz). Achtzehn Jahre später hat sich der Rechtsrahmen in die genau entgegengesetzte Richtung entwickelt — das prüft dieses Faktenblatt.
▲ Annehmende Kantone Schwyz (einziger zustimmender Kanton). | ▼ Ablehnende Kantone Die übrigen 25 Kantone. Deutlichste Ablehnung in Genf (≈ 82 %), Waadt, Neuenburg und Jura (> 80 %), Basel-Stadt (≈ 71 %), Wallis und Freiburg (≈ 75 %), Bern (≈ 63 %). Luzern, Kanton des Falls Emmen, lehnt mit ≈ 56 % ab. |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • SVP (Initiativpartei) • Komitee «Demokratische Einbürgerungen» • Einzelne FDP-Kantonalsektionen (Luzern, Zug) • EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union) | ▼ Nein-Lager • Bundesrat (Pascal Couchepin, Präsident; Eveline Widmer-Schlumpf, EJPD) • Eidgenössisches Parlament (grosse Mehrheit) • FDP, Die Mitte (CVP), SP, Grüne • 72 Staatsrechtsprofessoren (öffentlicher Aufruf zur Ablehnung) • Gewerkschaften (SGB) und Menschenrechtsorganisationen |
Argumente und Verdikte
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Das Volk soll das letzte Wort über Einbürgerungen behalten « Entscheide über Einbürgerungen wurden in der Schweiz immer demokratisch getroffen. » — SVP-Initiativkomitee, 2008 ✗~ Teilweise widerlegt Nach der Ablehnung behielten die Gemeinden demokratische Verfahren (Gemeindeversammlungen, gewählte Kommissionen). Das absolute, rekursfeste «letzte Wort» des Volkes wurde jedoch nie wiederhergestellt: Der kommunale Entscheid besteht nur eingerahmt von Begründungspflicht und Rekursrecht fort — entgegen dem, was die Initiative wollte. Quelle: Bürgerrechtsgesetz (BüG), in Kraft seit 1. Januar 2018. Ohne Volkskontrolle ufern die Einbürgerungen aus « Stopp der Masseneinbürgerung! » — Wahlkampfslogan der SVP, 2008 ✗ Argument widerlegt Auf die Ablehnung folgte kein Ausufern. Die Zahl der Einbürgerungen blieb kontrolliert, um die 40 000 pro Jahr, und das neue Gesetz von 2018 verschärfte die Bedingungen im Gegenteil (Niederlassungsbewilligung C obligatorisch, zehn Jahre Aufenthalt, Sprachniveau B1 mündlich). Die befürchtete Explosion blieb aus. Quelle: BFS, Statistik der Einbürgerungen. | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Urnen-Einbürgerungen sind willkürlich und diskriminierend « Direkte Demokratie bedingt die Achtung des Rechtsstaats, der mit Diskriminierung und Willkür nicht vereinbar ist. » — Pascal Couchepin, Bundespräsident, 2008 ✓ Argument bestätigt Die aus dem Fall Emmen (ab 2003) hervorgegangene Bundesgerichts-Rechtsprechung wurde dauerhaft beibehalten: Eine unbegründete Einbürgerungsablehnung ist verfassungswidrig. Die Praxis der Versammlungsabstimmung ohne Begründung verschwand und bestätigte die Analyse des Nein-Lagers. Quelle: BGE Fall Emmen; Gemeindepraxis nach 2008. Die Abschaffung des Rekursrechts würde den Rechtsstaat verletzen « Die Initiative zielt darauf ab, die Grundsätze des Rechtsstaats zu verletzen. » — Bundesrat, Botschaft an die Räte, 2006 ✓ Argument bestätigt Das Rekursrecht gegen Einbürgerungsentscheide wurde bewahrt und gefestigt. Das Bürgerrechtsgesetz von 2018 kodifizierte Verfahrensgarantien (Begründungspflicht, Rechtsmittel) und bestätigte die von den Gegnern vertretene Linie. Quelle: Bürgerrechtsgesetz 2018; Staatssekretariat für Migration (SEM). |
Faktische Bilanz
2 Bestätigt | 0 Teilw. bestätigt | 1 Teilw. widerlegt | 1 Widerlegt |
| ✓ | Der Rechtsstaat setzte sich dauerhaft durch Die Position des Nein-Lagers setzte sich langfristig durch: Die Einbürgerung bleibt ein Akt unter rechtsstaatlichen Garantien — Begründungspflicht und Rekursrecht. Die unbegründete Urnenabstimmung kehrte nie zurück. Quelle: Rechtsprechung des Bundesgerichts; BüG 2018. |
| ✓ | Keine Ausuferung der Einbürgerungen Die vom Ja-Lager beschworenen «Masseneinbürgerungen» traten nicht ein. Der Rahmen wurde 2018 sogar verschärft, mit strengeren Zugangsbedingungen. Quelle: BFS; SEM. |
| ~ | Der kommunale Entscheid besteht fort, aber eingerahmt Die Gemeinden bürgern weiterhin ein, über Versammlungen oder Kommissionen, dürfen aber nicht mehr ohne Begründung ablehnen. Das Ergebnis ist ein Kompromiss zwischen lokaler Demokratie und Individualrechten — weder das «Alles an die Urne» der SVP noch eine vollständige Zentralisierung. Quelle: Bürgerrechtsgesetz 2018. |
Achtzehn Jahre nach der Abstimmung ist das Urteil der Fakten eindeutig: Die vom Nein-Lager vertretene Linie hat sich durchgesetzt und wurde vom Gesetzgeber selbst gefestigt. Die Einbürgerung gilt endgültig als rechtsstaatlich gebundener Akt, mit Begründungspflicht bei Ablehnungen und Rekursrecht.
Die von der SVP geschürten Ängste — eine Explosion der Einbürgerungen ohne Volkskontrolle — bewahrheiteten sich nicht. Statt auszuufern, wurde das System mit dem Gesetz von 2018 im Gegenteil verschärft, das nun eine Niederlassungsbewilligung, zehn Jahre Aufenthalt und nachgewiesene Sprachkenntnisse verlangt.
Die Initiative hinterliess dennoch Spuren: Sie erzwang eine Grundsatzdebatte über das Gleichgewicht zwischen direkter Demokratie und Individualgarantien. Die Gemeinden behalten eine reale, aber eingerahmte Entscheidrolle. Dieser Kompromiss — und nicht das 2008 vorgeschlagene Modell — prägt heute die Einbürgerung in der Schweiz.