Am 3. März 2024 nahmen Volk und Stände die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter», die sogenannte «Initiative für eine 13. AHV-Rente», mit 58,24 % der Stimmen an. Vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert, sieht sie die Auszahlung einer zusätzlichen Jahresrente an alle AHV-Bezügerinnen und -Bezüger vor.
Das Ergebnis ist in doppelter Hinsicht historisch: Noch nie war eine Initiative zum Ausbau der AHV in einer Abstimmung angenommen worden, und es war das erste Mal, dass eine von den Gewerkschaften getragene Initiative zu einem sozialen Thema die Urnenhürde nahm. Das doppelte Mehr (Volk und Stände) wurde erreicht, mit 15 von 23 Standesstimmen.
Am selben Tag wurde die Initiative der Jungfreisinnigen zur Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre von allen Kantonen wuchtig verworfen, was das AHV-freundliche Klima unterstrich.
Der Bundesrat, die Bürgerlichen und die Wirtschaftskreise bekämpften die Initiative als nicht finanziert und schlecht zielgerichtet. Das Ja-Lager hob den Kaufkraftverlust der Rentnerinnen und Rentner angesichts steigender Krankenkassenprämien und Mieten hervor. Die Beteiligung lag mit 58 % deutlich über dem Durchschnitt.
▲ Annehmende Kantone Jura (82 %), Neuenburg (78 %), Genf (75 %), Waadt (74 %), Freiburg (72 %), Tessin (71 %), Wallis, Zürich, Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Glarus, Graubünden, Aargau | ▼ Ablehnende Kantone Appenzell I.Rh. (69 %), Obwalden, Schwyz, Zug, Uri, Nidwalden, Luzern, Appenzell A.Rh., St. Gallen, Thurgau |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) (Pierre-Yves Maillard), Urheber der Initiative • Sozialdemokratische Partei, Grüne • Gewerkschaften (Unia, VPOD) und Rentnerverbände (AVIVO) • Teile der Basis von GLP und Mitte individuell | ▼ Nein-Lager • Bundesrat • FDP, SVP, Die Mitte (Mehrheit), Grünliberale, EVP • economiesuisse, Arbeitgeberverband und sgv • Vorsorge- und Versicherungskreise |
Argumente und Verdikte
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Eine 13. Rente für alle Rentnerinnen und Rentner « Jede AHV-Rentnerin und jeder AHV-Rentner erhält eine zusätzliche Monatsrente. » — Initiativkomitee / SGB, 2024 ✓ Argument bestätigt Die 13. Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausgezahlt; die Modalitäten wurden vom Bundesrat am 12. November 2025 verabschiedet. Die versprochene Leistung wird gemäss dem abgestimmten Text umgesetzt. Quelle : BSV, 2025 Die AHV kann sich diese Rente leisten « Die AHV ist solide, das Land kann es sich leisten. » — Ja-Komitee, 2024 ✗~ Teilweise widerlegt Die Finanzierung war von der Initiative nicht geregelt. Es brauchte über zwei Jahre parlamentarischer Debatten, um 2025-2026 zu einer Mischfinanzierung aus einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lohnbeiträge (+0,2 Punkte) zu gelangen. Die Rente ist somit nicht «gratis»: Sie erfordert neue Abgaben. Quelle : Parlament / BSV, 2025-2026 Eine einfache, automatische Auszahlung über die AHV « Die 13. Rente wird automatisch ausgezahlt, ohne neue Bürokratie. » — Initiativkomitee, 2024 ✓ Argument bestätigt Die Auszahlung erfolgt über das bestehende AHV-System, automatisch und ohne Antrag der Bezüger, ab Dezember 2026. Das Versprechen der administrativen Einfachheit wird eingehalten. Quelle : BSV, 2025 | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Die Initiative sagt nicht, wie sie finanziert wird « Man verspricht, ohne zu sagen, wer zahlt. » — Bundesrat, 2024 ✓~ Teilweise bestätigt Der Text legte tatsächlich keine Finanzierung fest, was zwei Jahre parlamentarische Blockade auslöste. Eine Lösung wurde schliesslich gefunden (MWST + Lohnbeiträge), aber um den Preis neuer Abgaben, was die geäusserte Sorge weitgehend bestätigt. Quelle : Parlament, 2025-2026 Ein Giesskannenprinzip: auch wohlhabende Rentner erhalten sie « Man gibt den Reichen dasselbe wie den Armen. » — Gegner der Initiative, 2024 ✓ Argument bestätigt Die 13. Rente ist universell, ohne Einkommens- oder Vermögensbedingung. Wohlhabende Rentner erhalten sie gleichermassen. Das Argument der unvollkommenen Zielgenauigkeit ist faktisch zutreffend. Quelle : Initiativtext; BSV Die Rechnung belastet die Erwerbstätigen « Es sind die Arbeitnehmenden, die zahlen werden. » — economiesuisse, 2024 ✓~ Teilweise bestätigt Die gewählte Mischfinanzierung umfasst eine Erhöhung der Lohnbeiträge (+0,2 Punkte), getragen von den Erwerbstätigen, zusätzlich zur von allen bezahlten MWST. Die Erwerbstätigen tragen also zur Finanzierung bei, auch wenn die Last mit den Konsumenten geteilt wird. Quelle : Parlament, 2025-2026 |
Faktische Bilanz
3 Bestätigt | 2 Teilw. bestätigt | 1 Teilw. widerlegt | 0 Widerlegt |
| ✓ | Die versprochene Leistung wird ausgezahlt Die 13. AHV-Rente kommt im Dezember 2026 zur Auszahlung, gemäss dem Volkswillen. Das zentrale Ziel der Initiative ist umgesetzt. Quelle : BSV / Bundesrat, 2025 |
| ~ | Eine spät geregelte Finanzierung mit realen Kosten Das Schweigen der Initiative zur Finanzierung löste zwei Jahre Debatten aus; die Mischlösung (MWST + Beiträge) bestätigt, dass die Rente Kosten verursacht (in der Grössenordnung von 4 Milliarden pro Jahr), getragen von allen. Quelle : Parlament, 2025-2026 |
| ~ | Eine universelle, nicht zielgerichtete Leistung Wie vom Nein-Lager befürchtet, kommt die Rente allen Rentnern zugute, auch den wohlhabendsten, ohne Bedürftigkeitsprüfung. Quelle : BSV |
Die Annahme der 13. AHV-Rente wird als einer der markantesten Sozialentscheide des Jahrzehnts in Erinnerung bleiben: Zum ersten Mal genehmigten Volk und Stände eine Initiative zum Ausbau der Leistungen der Altersvorsorge und bescherten den Gewerkschaften einen beispiellosen Sieg auf ihrem ureigenen Gebiet.
Die konkreten Versprechen des Ja-Lagers werden umgesetzt: Die Leistung wird ab Dezember 2026 automatisch über das bestehende System ausgezahlt. In diesem Punkt ist die Zusage eingehalten.
Doch die Debatte verlagerte sich nach der Abstimmung auf die von der Initiative offengelassene Frage: die Finanzierung. Es brauchte über zwei Jahre parlamentarischer Verhandlungen, um zu einem Kompromiss aus einer Erhöhung der MWST und der Lohnbeiträge zu gelangen. Die Befürchtungen des Nein-Lagers — eine nicht finanzierte, letztlich durch neue Abgaben bezahlte Rente — bestätigten sich weitgehend, auch wenn eine Lösung gefunden wurde.
Was den Vorwurf der «Giesskanne» betrifft, bleibt er faktisch zutreffend: Die Rente ist universell. Die Abstimmung entschied die Grundsatzfrage; sie überliess es dem Parlament, die mühsame Rechnung zu begleichen.