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Acceptée Valais Agriculture et alimentation Environnement, climat et énergie 28 novembre 2021

Volksinitiative «Für ein Wallis ohne Grossraubtiere»

Am 28. November 2021 nahm das Wallis mit 62,67 % die Volksinitiative «Für ein Wallis ohne Grossraubtiere» an. Der Text verankert in der Kantonsverfassung das Ziel, die Anwesenheit von Wolf, Luchs, Bär und Goldschakal nicht zu fördern.Die Rückkehr des Wolfs,…

Oui — 62.67% Non — 37.3%
Participation : 65.3% · Comité « Pour un canton du Valais sans grands prédateurs » (milieux agricoles, UDC)
L'enjeu de l'époque

Am 28. November 2021 nahm das Wallis mit 62,67 % die Volksinitiative «Für ein Wallis ohne Grossraubtiere» an. Der Text verankert in der Kantonsverfassung das Ziel, die Anwesenheit von Wolf, Luchs, Bär und Goldschakal nicht zu fördern.

Die Rückkehr des Wolfs, seit Mitte der 1990er-Jahre im Kanton ansässig, setzt die Bergweidewirtschaft und die Alpen unter Druck. 2023 wurden im Wallis über 400 Nutztiere vom Wolf gerissen. Der Unmut der Bauernschaft trug die Initiative.

Die ganze Debatte beruhte jedoch auf einem von beiden Lagern — und selbst vom Staatsrat, der den Text unterstützte — eingeräumten Paradox: Die Regulierung der Grossraubtiere fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Der kantonale Artikel galt somit vor allem als politisches «Signal» an Bern.

Methodischer Hinweis: Diese Fiche berücksichtigt nur Kampagnenargumente, die sich im Licht der seit der Abstimmung beobachteten Fakten überprüfen lassen. Nicht überprüfbare Versprechen und Befürchtungen oder rein politische Wertungen werden ausgeklammert. Die Quellen werden zitiert und zugeordnet; lässt sich ein Argument nicht belegen, wird es weggelassen statt umformuliert.
Das Verdikt der Urnen
▲ Das Ja — 62,67 %
87 088 Ja-Stimmen (62,67 %). Eine klare Mehrheit, getragen von der Bauernschaft, der SVP und dem Staatsrat, der im Votum einen Stimmungsindikator für Bern sah.
▼ Das Nein — 37,33 %
51 875 Nein-Stimmen (37,33 %), bei einer Beteiligung von über 65 %. Die Gegner — Grüne, SP, Pro Natura, WWF — hielten den Text mangels kantonaler Zuständigkeit für «nutzlos und absurd».

Die Akteure der Kampagne

▲ Ja-Lager
Das Initiativkomitee und die Kreise der Viehwirtschaft
Die SVP Wallis und die Walliser Landwirtschaftskammer
Der Staatsrat (der die Annahme als «Signal» an Bern empfahl)
▼ Nein-Lager
Die Grünen und die Sozialdemokratische Partei
Pro Natura und der WWF
• Die Kreise des Naturschutzes

Argumente und Fazite

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Herden und Bergweidewirtschaft schützen
« Man kann die Alpen nicht schutzlos lassen. »
Fazit: ✓~ Der Druck ist real, doch der wirksame Schutz kam aus Bern.
Die Not der Bauern ist belegt: über 400 gerissene Tiere 2023. Doch es war die Revision des Bundesrechts, nicht der kantonale Artikel, die Handeln ermöglichte: proaktive Regulierung im Winter 2023-2024, mit rund dreissig im Wallis erlegten Wölfen.
Quelle: KORA, Bilanz 2023-2024; RTS, 2024
Ein starkes Signal an Bern senden
« Ein starkes Signal ans Bundesparlament. »
Fazit: ✓ Das Signal wurde gehört.
Das war das erklärte Ziel, vom Staatsrat geteilt. Tatsächlich wurden das Jagdgesetz (JSG) und seine Verordnung revidiert (2023-2025), um eine proaktive Wolfsregulierung zu erlauben. Das Walliser Votum und jenes anderer Bergkantone wogen in dieser Wende.
Quelle: RTS, 2021; BAFU/JSV, 2024-2025
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Ein rein symbolischer Artikel
« Nutzlos und absurd: Die Zuständigkeit liegt beim Bund. »
Fazit: ✓ Diagnose bestätigt.
Die Gegner — wie übrigens der Staatsrat — erinnerten daran, dass allein der Bund und das Jagdgesetz über Abschüsse entscheiden. Die Fakten gaben ihnen recht: Es waren das revidierte JSG und die Jagdverordnung, die die Abschüsse möglich machten, nicht der in der Walliser Verfassung verankerte Artikel.
Quelle: RTS, 2021; lematin.ch
Ein nicht anwendbarer Text
« Dieser Artikel ändert vor Ort nichts. »
Fazit: ✓~ Ohne direkte Rechtswirkung, und gerichtlich gestoppte Abschüsse.
Der Artikel entfaltete keine eigene Rechtswirkung auf die Abschüsse. Und die Bundesregulierung stiess an Grenzen: Auf Beschwerde von Schutzorganisationen liess das Bundesverwaltungsgericht die Abschüsse mehrerer Rudel (Hauts-Forts, Nanz, Le Fou-Isérables) im Winter 2023-2024 aussetzen.
Quelle: 24 heures, 2023-2024; KORA

Die faktische Bilanz

62,67 %
Ja zur Initiative
> 400
gerissene Nutztiere 2023
Bern
zuständig für Abschüsse
≈ 38
regulierte Wölfe (2023-24)
Beachten Sie: Das Paradox ist vollständig: Die Initianten gewannen an der Urne, doch es war Bern — und nicht der kantonale Verfassungsartikel —, das ihnen mit der proaktiven Regulierung Genugtuung verschaffte. Das Nein-Lager hatte rechtlich recht; das Ja-Lager bekam das Ergebnis. So kann ein gut platziertes «Signal» schwerer wiegen als ein nicht anwendbarer Artikel.
Analyse éditoriale
Conclusion

In der rechtlichen Sache hatten die Gegner recht, und alle wussten es — auch die Regierung, die den Text gleichwohl unterstützte: Ein Kanton entscheidet nicht über Wolfsabschüsse, das ist Sache Berns.

Politisch jedoch setzten sich die Initianten durch. Der Druck der Bergkantone begleitete die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes, und der Winter 2023-2024 brachte beispiellose proaktive Regulierungen — rund dreissig im Wallis erlegte Wölfe.

Der kantonale Artikel selbst entfaltete keine direkte Rechtswirkung. Die Bundesjustiz setzte auf Beschwerde der Naturschützer sogar einzelne Abschüsse aus. Das Walliser «Signal» zählte somit mehr durch sein politisches Gewicht als durch seine normative Tragweite.