Ende der 2000er-Jahre lösen einige Minarett-Projekte — namentlich in Wangen bei Olten — stark beachtete lokale Widerstände aus. 2007 lanciert ein Komitee aus SVP und EDU, das «Egerkinger Komitee», eine eidgenössische Volksinitiative, die in der Verfassung verankern will, dass «der Bau von Minaretten verboten ist».
Zum Zeitpunkt der Abstimmung zählt die Schweiz vier Minarette (Zürich, Genf, Winterthur und Wangen bei Olten), von denen keines zum Gebet ruft. Die muslimische Bevölkerung macht damals rund 4,5 % der Einwohner aus, mehrheitlich aus dem Balkan und der Türkei stammend und im öffentlichen Raum wenig sichtbar praktizierend.
Der Bundesrat, das Parlament und alle grossen Parteien ausser SVP und EDU empfehlen die Ablehnung, ebenso die Kirchen, die Wirtschaft und die Menschenrechtsorganisationen. Alle sehen darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit und ein Risiko für das Ansehen des Landes.
Am 29. November 2009 wird die Initiative bei einer Stimmbeteiligung von 53,8 % mit 57,5 % der Stimmen und von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen — nur Genf, Waadt, Neuenburg und Basel-Stadt lehnen ab. Das Ergebnis überrascht: Die letzte Umfrage gab 37 % Ja, eine Abweichung von rund 20 Punkten zwischen erklärter Absicht und tatsächlicher Stimme — eine der grössten je in der Schweiz beobachteten.
▲ Annehmende Kantone 22 Kantone — fast die gesamte Deutschschweiz, das Tessin sowie Freiburg, Wallis und Jura | ▼ Ablehnende Kantone Genf · Waadt · Neuenburg · Basel-Stadt (4 Kantone) |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager (Initianten) • Egerkinger Komitee • Walter Wobmann (SVP, Solothurn), Mitinitiant • Ulrich Schlüer (SVP, Zürich), Mitinitiant • Schweizerische Volkspartei (SVP) • Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) | ▼ Nein-Lager • Bundesrat (Gesamtkollegium) • SP, FDP, Die Mitte (CVP), Grüne, EVP • Evangelisch-reformierte Kirche und Schweizer Bischofskonferenz • Wirtschaftskreise (economiesuisse) • Amnesty International und Menschenrechtsorganisationen |
Argumente und Urteile — 15 Jahre danach
▲ Argumente DAFÜR (Egerkinger Komitee / SVP / EDU) Das Minarettverbot schützt die Schweiz vor «Islamisierung» und politischem Islam. «Wir müssen die schleichende Islamisierung der Schweiz stoppen.» — Egerkinger Komitee, Wahlkampfargumentarium 2009 ✗ Argument widerlegt Das ist das zentrale Versprechen der Initiative, und es ist überprüfbar: Das Verbot betraf nur Gebäude. Fünfzehn Jahre später, mit dem Verbot in Kraft, ist die muslimische Präsenz weiter gewachsen (von rund 4,5 % auf 5,4 % der Bevölkerung) und kein «politischer Islam» hat sich durchgesetzt. Die Massnahme hat also nichts an dem Phänomen geändert, das sie zu bekämpfen vorgab: Das Minarett war nicht dessen Triebkraft. Quelle: BFS, Strukturerhebung der Bevölkerung 2009-2022 Das Minarett ist das Symbol eines politisch-religiösen Machtanspruchs, den es zu neutralisieren gilt. «Das Minarett ist das Symbol eines politischen Eroberungswillens.» — Ulrich Schlüer, SVP-Nationalrat, Mitinitiant ✗ Argument widerlegt Die Behauptung bezog sich auf die Natur der bestehenden Minarette — vier in der Schweiz im Jahr 2009. Weder vor noch nach der Abstimmung dienten diese Bauten als Hebel politischer oder rechtlicher Herrschaft. Die an den realen Minaretten überprüfbare Prämisse hat sich nie bestätigt. Quelle: Beobachtung der muslimischen Kultstätten 2009-2024; wissenschaftliche Literatur Das Verbot schützt die Rechte der Frauen gegenüber dem politischen Islam. «Es ist auch eine Abstimmung für die Gleichstellung der Frauen.» — Egerkinger Komitee, 2009 ✗ Argument widerlegt Überprüfbares Versprechen: Ein Bauverbot hatte keinerlei dokumentierte Wirkung auf die Lage muslimischer Frauen in der Schweiz. Keine Studie stellte eine mit der Massnahme verbundene Verbesserung fest. Der angekündigte Nutzen blieb aus. Quelle: VOX-Analysen 2009; wissenschaftliche Literatur zur Abstimmung | ▼ Argumente DAGEGEN (Bundesrat / Parteien / Kirchen) Das Verbot verletzt die Religionsfreiheit und wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben. «Dieses Verbot verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.» — Bundesrat, Stellungnahme 2009 ✗~ Teilweise widerlegt Der EGMR erklärte die Beschwerden 2011 für unzulässig (mangels Opfereigenschaft): Das Verbot wurde nie aufgehoben und steht weiterhin in der Verfassung. Die von den Gegnern beschworene rechtliche Folge ist also nicht eingetreten — auch wenn die Lehre die Norm weiterhin als unvereinbar mit Artikel 9 EMRK beurteilt. Quelle: EGMR, Ouardiri gegen die Schweiz und Liga der Muslime gegen die Schweiz, Unzulässigkeit vom 28.06.2011 Die Abstimmung wird die Schweiz isolieren und dauerhaft an den Rand der internationalen Gemeinschaft drängen. «Die Schweiz wird geschwächt und isoliert aus der internationalen Arena hervorgehen.» — Diplomatische und wirtschaftliche Kreise, 2009 ✗~ Teilweise widerlegt Die Kritik war heftig und unmittelbar (UNO, Europarat, Weltpresse), doch die angekündigte Isolation trat nicht ein: kein Boykott, kein diplomatischer oder wirtschaftlicher Bruch, keine dauerhafte Ausgrenzung. Die Schweiz wurde nicht marginalisiert. Es blieb nur eine punktuelle Kritik im Moment, ohne materielle Folgen. Quelle: internationale Presseschau 2009-2010; bilaterale Beziehungen Es ist eine beispiellose diskriminierende Massnahme, die eine religiöse Minderheit stigmatisiert. «Man schreibt eine Diskriminierung in die Verfassung.» — Kirchen und Menschenrechtsorganisationen, 2009 ✓ Argument bestätigt Das Ergebnis ist eine Bestimmung (Art. 72 Abs. 3 BV), die ausdrücklich die Bauten einer einzigen Religion betrifft — ein Einzelfall in einer westeuropäischen Verfassung. Der diskriminierende und symbolisch stigmatisierende Charakter hat sich bestätigt: Die Norm hatte nie eine andere als symbolische Tragweite. Quelle: Bundesverfassung, Art. 72 Abs. 3; Verfassungslehre Diese Abstimmung wird den Weg für weitere Initiativen gegen Muslime ebnen. «Nach den Minaretten kommt der Schleier dran.» — Gegner der Initiative, 2009 ✓ Argument bestätigt Die Dynamik hat sich bestätigt: Die Initiative über das Verhüllungsverbot («Anti-Burka») wurde 2021 angenommen, und die Debatten über Schleier und Bekleidung haben sich vervielfacht. Die Abstimmung von 2009 hat den Rückgriff auf die Volksinitiative bei islambezogenen Themen normalisiert. Quelle: Bundeskanzlei, Abstimmungen 2009-2024 |
Faktenbilanz · 15 Jahre danach (2024)
2 Bestätigt | 0 Teilweise bestätigt | 2 Teilweise widerlegt | 3 Widerlegt |
Demografie und Gesellschaft: die angekündigte «Islamisierung» blieb aus | BFS, Religionsstatistik |
| ~ | Trotz des Verbots wuchs der Anteil der muslimischen Bevölkerung weiter leicht, von rund 4,5 % (2009) auf 5,4 % (2022). Keine Institution wendet anstelle des Schweizer Rechts religiöses Recht an: Die Massnahme hat nichts an dem von ihr anvisierten Phänomen geändert. Quelle: BFS, Strukturerhebung 2009-2022 |
| ✓ | 2009 zählte die Schweiz vier Minarette, und Projekte waren äusserst selten: Das Verbot zielte also auf eine bereits sehr marginale Realität. Quelle: Erhebung der muslimischen Kultstätten, 2009 |
Recht und internationales Ansehen | EGMR / Europarat |
| ! | Der EGMR erklärte die Beschwerden 2011 für unzulässig: Die Norm bleibt in Kraft, doch die Lehre beurteilt sie als unvereinbar mit der Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK). Quelle: EGMR, Unzulässigkeit vom 28.06.2011 |
| ~ | Die internationale Kritik (UNO, Europarat, Presse) war heftig, blieb aber folgenlos: kein Boykott, kein diplomatischer Bruch, keine Ausgrenzung. Die Schweiz wurde nicht marginalisiert. Quelle: internationale Presseschau 2009-2010; bilaterale Beziehungen |
Politische Dynamik: ein Präzedenzfall, der Schule machte | Bundeskanzlei |
| ! | Die «Anti-Burka»-Initiative wurde 2021 angenommen (51,2 %) und bestätigte die Wirksamkeit des Vehikels Volksinitiative bei islambezogenen Themen. Quelle: Bundeskanzlei, Abstimmung vom 07.03.2021 |
| ~ | Die Abstimmung von 2009 gilt weiterhin als Wendepunkt, der diese Art identitärer Initiativen in der Schweizer Politik normalisiert hat. Quelle: politologische Studien (Universität Bern u.a.) |
Fünfzehn Jahre später halten die Versprechen der Initianten der Faktenprüfung nicht stand. Die Initiative wurde als Schutz gegen die «Islamisierung» und den politischen Islam präsentiert; das Verbot betraf jedoch nur Gebäude. Die muslimische Präsenz wuchs weiter leicht, kein «politischer Islam» setzte sich durch, und die Lage der Frauen erfuhr keine mit der Massnahme verbundene Wirkung. An dem, was sie zu bekämpfen vorgab, hat das Verbot nichts geändert.
Auf Seiten der Gegner waren manche Befürchtungen ebenfalls übertrieben. Die Schweiz wurde nicht an den Rand der internationalen Gemeinschaft gedrängt: Die Kritik war heftig und unmittelbar (UNO, Europarat, Weltpresse), aber ohne dauerhafte diplomatische oder wirtschaftliche Isolation. Und ihre rechtliche Prognose — eine Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte — trat nicht ein: Die Beschwerden wurden 2011 für unzulässig erklärt, mangels eines Beschwerdeführers mit Opfereigenschaft.
Zwei Warnungen der Gegner haben sich hingegen bestätigt. Zunächst der diskriminierende Charakter der Norm: eine in einer westeuropäischen Verfassung einzigartige Bestimmung, die ausdrücklich die Bauten einer einzigen Religion betrifft. Sodann der Mitzieheffekt, bestätigt durch die Annahme der «Anti-Burka»-Initiative 2021: Die Abstimmung von 2009 hat den Rückgriff auf die Volksinitiative bei islambezogenen Themen normalisiert.
Letztlich war das Minarettverbot vor allem eine symbolische Abstimmung. Es hat nichts an dem «Problem» gelöst, das es zu behandeln vorgab, weder internationale Isolation noch rechtliche Sanktion ausgelöst, aber eine stigmatisierende Norm in die Verfassung geschrieben, die sich faktisch auf fast nichts anwendet. Seine nachhaltigste Wirkung betrifft nicht die Minarette, sondern die öffentliche Debatte: Es hat die Grenze dessen verschoben, was sich der Volksabstimmung unterbreiten lässt.