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Acceptée Fédéral Économie, travail et fiscalité 03 mars 2013

Volksinitiative «gegen die Abzockerei» (Minder)

Am 3. März 2013 nimmt das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «gegen die Abzockerei», die sogenannte Minder-Initiative — benannt nach ihrem Verfasser, dem Schaffhauser Unternehmer und Ständerat Thomas Minder — wuchtig an. Mit 67,9 % Ja und der einstimmigen Zustimmung aller…

Oui — 67.9% Non — 32.1%
Participation : 46.5%
L'enjeu de l'époque

Am 3. März 2013 nimmt das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «gegen die Abzockerei», die sogenannte Minder-Initiative — benannt nach ihrem Verfasser, dem Schaffhauser Unternehmer und Ständerat Thomas Minder — wuchtig an. Mit 67,9 % Ja und der einstimmigen Zustimmung aller 26 Kantone erreicht der Text das drittbeste Ergebnis der modernen Abstimmungsgeschichte.

Der Kanton Jura führt das Klassement an (77,1 % Ja), gefolgt von Neuenburg (71,9 %), Zürich (70,2 %) und Tessin (70,8 %). Die geringste Zustimmung kommt aus Obwalden (56,1 %). Die Stimmbeteiligung erreicht 46,5 %.

Die Initiative verlangt eine bindende Abstimmung der Aktionäre über die Vergütungen der Geschäftsleitung börsenkotierter Gesellschaften und verbietet Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen sowie Entschädigungen im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen oder -verkäufen. Diese Faktenkarte prüft die Kampagnenversprechen anhand der per 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Verordnung gegen die Abzockerei (VegüV), der 2020 angenommenen OR-Revisionen und der seit dreizehn Jahren beobachteten Entwicklung der Vergütungen.

Methodischer Hinweis : Diese Faktenkarte behandelt die Abstimmung sachlich und überparteilich. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf jene, die mit den seit der Abstimmung beobachteten Fakten verglichen werden können — und nicht auf den Urnengang selbst.
▲ Annehmende Kantone
Alle 26 Kantone. Die enthusiastischsten Ergebnisse: JU (77,1 % Ja), NE (71,9 %), TI (70,8 %), BE (70,3 %), ZH (70,2 %), FR (70,3 %). Die zurückhaltendsten: OW (56,1 %), NW (58,7 %), AI (59 %), SZ (60,1 %).
▼ Ablehnende Kantone
Kein Kanton

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Thomas Minder (Initiant, parteiloser Ständerat SH, SVP-nahe Fraktion)
SP
Grüne
Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
Travail.Suisse
Evangelische Volkspartei (EVP)
Kleinaktionäre und ethische Stiftungen (insb. Ethos)
▼ Nein-Lager
Bundesrat (Nein-Empfehlung, bevorzugte den indirekten Gegenvorschlag)
FDP (unterstützte den Gegenvorschlag)
CVP (heute Mitte) (gespaltene Positionen)
SVP national (offiziell neutral, gespaltene Basis)
economiesuisse (sichtbarste und finanzstärkste Gegnerin)
Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV)
Schweizerischer Gewerbeverband (SGV)
Bemerkenswert : Die Abstimmung findet wenige Wochen nach der Enthüllung einer Abgangsentschädigung von 72 Millionen Franken für den damaligen Novartis-Präsidenten Daniel Vasella statt. Diese Affäre hat die Ja-Dynamik stark befeuert. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments (OR-Revision) sah eine konsultative Abstimmung ohne ausdrückliches Abgangsentschädigungsverbot vor — er wäre bei Ablehnung der Initiative in Kraft getreten.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Die Aktionäre müssen über die Manager-Vergütungen entscheiden
« Heute legen die Verwaltungsräte ihre Vergütungen selbst fest, ohne wirkliche Kontrolle durch die Aktionäre. Das öffnet der Abzockerei Tür und Tor. »
— Thomas Minder, Kampagne 2013
✓ Argument confirmé
Die VegüV (in Kraft seit 1. Januar 2014) und die seit 2023 geltende Aktienrechtsrevision schreiben eine jährliche bindende Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen von Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Beirat vor. Alle kotierten Schweizer Gesellschaften wenden diesen Mechanismus an. Das Argument wurde rechtlich vollumfänglich umgesetzt.
Source : VegüV (SR 221.331), OR Art. 732-735c; CDBF
Abgangsentschädigungen und Antrittsprämien (Goldene Fallschirme) müssen verboten werden
« Abgangsentschädigungen für Manager, die wegen schlechter Leistung entlassen werden, sind ein Skandal. Sie müssen verboten werden. »
— Initiativkomitee, 2013
✓~ Partiellement confirmé
Das Verbot ist in der Verfassung (Art. 95 Abs. 3) verankert und durch die VegüV operationalisiert. Umgehungen sind jedoch dokumentiert: Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (bis zwölf Monate), Entschädigungen für Konkurrenzverbote oder Kompensation verlorener Bonusansprüche beim Vorarbeitgeber — Zurich Insurance zahlte drei neuen GL-Mitgliedern 7,8 Millionen unter diesem Titel. Das Verbot hält rechtlich, wird aber praktisch teils umgangen.
Source : Travail.Suisse 2015; Le Temps; CDBF
Aktionärsmacht wird die übermässigen Vergütungen senken
« Die Aktionäre sind die Eigentümer der Gesellschaften. Wenn sie entscheiden, gehen übermässige Vergütungen nicht mehr durch. »
— Initiativkomitee, 2013
✗~ Partiellement infirmé
Das Verdikt ist nuanciert. Effektive Ablehnungen des Vergütungsberichts an der Generalversammlung bleiben selten: Die durchschnittliche Zustimmungsrate an den GVs 2025 erreicht 86,9 % bei den 155 SPI-Gesellschaften mit solcher Abstimmung. Die medianen Vergütungen der SMI-CEOs sanken nach 2014, sind aber wieder gestiegen: 2024 verdiente ein SMI-Manager im Mittel 8,3 Millionen Franken — vergleichbar mit 2013. SMIM-Manager-Vergütungen stiegen um 13 %, jene kleinerer Unternehmen um 30 %.
Source : Ethos-Studien SMI-Vergütungen 2014-2025
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Die Initiative schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz
« Wenn die Initiative angenommen wird, verlassen die Grosskonzerne die Schweiz Richtung flexiblere Standorte. Zehntausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. »
— economiesuisse, Kampagnendossier 2013
✗ Argument infirmé
Das Argument ist widerlegt. Keine SMI- oder SMIM-Gesellschaft hat ihren Sitz infolge der Initiative verlagert. Die Schweiz blieb ein bevorzugter Multi-Hauptsitz-Standort (Glencore-Konsolidierung, Stadler-Börsengang etc.). Die Zahl der an der SIX Swiss Exchange kotierten Gesellschaften ist insgesamt stabil. Die angekündigten Befürchtungen sind nicht eingetreten.
Source : SIX Swiss Exchange Jahresberichte; KPMG Swiss Headquarters Report
Die Initiative wird die CEO-Löhne nicht senken
« Diese Initiative ist Augenwischerei. Aktionärsmacht wird an den ausbezahlten Beträgen nichts ändern — im Gegenteil, man wird mehr über Vergütungen sprechen als zuvor. »
— Felix Hess, Vizepräsident SAV, 2013
✓ Argument confirmé
Diese kritische Aussage des Nein-Lagers hat sich weitgehend bestätigt. Nach einem vorübergehenden Rückgang 2014-2020 haben die SMI-CEO-Vergütungen ihr 2013er-Niveau wieder erreicht, jene mittlerer und kleinerer Unternehmen sind klar gestiegen. Das «Say on Pay» hat Praktiken verschoben (mehr Transparenz, komplexere Strukturen), ohne die Beträge nachhaltig zu senken. Die Diagnose des Nein-Lagers zur begrenzten Wirkung des Mechanismus wird durch die Zahlen bestätigt.
Source : Ethos-Studien 2014-2025; Bilan; Le Temps «+37 % seit 2013»
Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments reicht aus
« Die vom Parlament verabschiedete OR-Revision enthält bereits das Wesentliche — eine konsultative Abstimmung und mehr Transparenz. Strafrechtliche Bestimmungen in die Verfassung zu schreiben, ist unverhältnismässig. »
— Bundesrat, Botschaft 2009
✗~ Partiellement infirmé
Der Gegenvorschlag sah nur eine konsultative Abstimmung vor und enthielt weder Abgangsentschädigungsverbot noch Strafbestimmungen. Die Anwendung 2014-2023 hat gezeigt, dass die bindende Abstimmung und das ausdrückliche Verbot konkrete rechtliche Wirkungen entfaltet haben — insbesondere bei der Vertragsgestaltung —, die der Gegenvorschlag nicht produziert hätte. Das Argument, der Gegenvorschlag hätte «gereicht», ist teilweise widerlegt: Er hätte die Hauptpraktiken weiter bestehen lassen.
Source : CDBF; VegüV vs. OR-Vorentwurf 2009

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
1
Teilw. bestätigt
2
Teilw. widerlegt
1
Widerlegt
Das bindende Say on Pay ist im Schweizer Recht verankert
Die VegüV 2014 und die seit 2023 geltende Aktienrechtsrevision setzen die jährliche bindende Aktionärsabstimmung vollumfänglich um. Alle kotierten Schweizer Gesellschaften sind betroffen. Das institutionelle Versprechen der Initiative ist eingelöst.
Source : VegüV (SR 221.331), OR Art. 732-735c
~
Die Wirkung auf die Beträge bleibt begrenzt
Nach einem vorübergehenden Rückgang 2014-2020 haben die SMI-CEO-Vergütungen ihr 2013er-Niveau wieder erreicht, während jene der SMIM- und Kleinunternehmen klar gestiegen sind. Der Mechanismus erhöhte Transparenz und disziplinierte die Vergütungsberichte, senkte aber die Beträge nicht nachhaltig.
Source : Ethos-Studien; Bilan; Le Temps
!
Die wirtschaftlichen Befürchtungen sind nicht eingetreten
Keine bedeutende Sitzverlagerung oder Attraktivitätsverlust ist dokumentiert. Die Landschaft der kotierten Schweizer Gesellschaften blieb stabil, der Finanzplatz hat unter der Initiative nicht gelitten. Das Hauptargument des Nein-Lagers ist klar durch die Fakten widerlegt.
Source : SIX Swiss Exchange; KPMG Swiss Headquarters Report
~
Das Verbot der Goldenen Fallschirme wird umgangen
Das formelle Verbot von Abgangs- und Antrittsentschädigungen hält, doch werden Umgehungen praktiziert: Lohnfortzahlung bei verlängerter Kündigungsfrist, Entschädigungen für Konkurrenzverbot, Kompensation verlorener Boni. Der Initiativgeist wird teilweise gewahrt, der Buchstabe nur.
Source : Travail.Suisse 2015; CDBF; Le Temps
Analyse éditoriale
Conclusion

Dreizehn Jahre nach ihrer plebiszitären Annahme bietet die Minder-Initiative eine ambivalente Bilanz. Institutionell ist der Sieg klar: Das bindende Say on Pay ist im Schweizer Recht verankert, das Verbot der Abgangsentschädigungen steht in der Verfassung, und die OR-Revision 2020 hat die Architektur abgesichert.

Bei den materiellen Wirkungen fällt der Befund hingegen gemischter aus. Die Top-Vergütungen sanken nach Inkrafttreten der VegüV tatsächlich, haben aber inzwischen ihr Vor-Abstimmungsniveau wieder erreicht oder bei mittelgrossen Gesellschaften übertroffen. Die eingeführte Disziplin verschob die Praktiken hin zu mehr Transparenz, ohne die von den Initiantinnen angekündigte strukturelle Senkung der Beträge auszulösen.

Die vom Nein-Lager geschürten wirtschaftlichen Befürchtungen — Sitzverlagerungen, Attraktivitätsverlust — sind nicht eingetreten. Das Hauptargument der Anti-Minder-Kampagne wird durch die Fakten widerlegt, was eine dauerhafte Lehre des Urnengangs darstellt: Die Regulierung der Managerlöhne hat sich als vereinbar mit der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Standorts erwiesen.