Am 4. September 2011 lehnte das Waadtländer Stimmvolk die Volksinitiative «Vivre et voter ici» («Hier leben, hier abstimmen») mit 68,96 % Nein ab. Sie wollte Ausländerinnen und Ausländern, die seit zehn Jahren in der Schweiz und seit drei Jahren im Kanton Waadt leben, das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene gewähren. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,34 %.
Dabei galt der Kanton als Pionier: Die Verfassung von 2003 hatte das Stimm- und Wahlrecht der Ausländer auf Gemeindeebene eingeführt, wirksam seit 2004. Die Initiative wurde im Herbst 2009 von den Waadtländer Grünen um den Abgeordneten Raphaël Mahaim lanciert, nachdem der Grosse Rat die parlamentarische Einführung dieser Rechte äusserst knapp (67 zu 66 Stimmen) verworfen hatte; über 14 000 Unterschriften kamen in vier Monaten zusammen. Rund 85 000 ausländische Einwohner des Kantons waren betroffen.
Fünfzehn Jahre nach der Abstimmung konfrontiert diese Analyse die Versprechen des Ja-Lagers und die Prognosen des Nein-Lagers mit den seither beobachtbaren Fakten: effektive Beteiligung der ausländischen Stimmberechtigten, spätere Ausweitungsversuche und jüngere Volksentscheide.
Gesamtergebnis Nein 68,96 % — Ja 31,04 %. Stimmbeteiligung 40,34 %. Initiative abgelehnt: Das kantonale Stimm- und Wahlrecht bleibt Schweizer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten. | Abstimmungskarte Deutliche Ablehnung im ganzen Kanton; kein Bezirk nahm die Vorlage an. Auf die Wiedergabe der Gemeindeergebnisse wird hier verzichtet. |
Akteure und Persönlichkeiten
▲ Ja-Lager • Grüne Waadt (Raphaël Mahaim, Abgeordneter und Initiant) • SP Waadt • Gewerkschaften und Migrantenorganisationen (Träger der Unterschriftensammlung) • Komitee «Vivre et voter ici» | ▼ Nein-Lager • SVP Waadt • Liberale Partei Waadt (Staatsrat Philippe Leuba, Gegner der Vorlage) • Radikale Partei Waadt • Konservative Kreise |
Argumente und Verdikte
▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager) Abstimmen, wo man lebt und Steuern zahlt « Zehntausende leben seit Jahrzehnten hier, ohne sich zu kantonalen Fragen äussern zu können: eine demokratische Ungerechtigkeit. » — Initiativkomitee, Kampagne 2011 ✗~ Teilweise widerlegt Das Prinzipienargument bleibt umstritten, doch seine implizite Prämisse — eine starke Nachfrage nach Mitbestimmung — bestätigte sich nicht: Bei den Gemeindewahlen, an denen Ausländer seit 2004 teilnehmen können, lag deren Beteiligung 2016 bei 25,6 % und 2021 bei 24,4 %, gegenüber 62 % bzw. 56,5 % bei den Schweizer Stimmberechtigten. Quelle: Statistique Vaud; info.vd.ch Die kantonale Ausweitung als logische Folge von 2003 « Nach dem kommunalen Schritt des Verfassungsrats ist die kantonale Ebene die natürliche Fortsetzung. » — Raphaël Mahaim, Initiant (Grüne) ✗ Argument widerlegt Die «natürliche Fortsetzung» blieb aus: Das kantonale Stimmrecht ist Ausländern in der Waadt weiterhin verwehrt. Am 28. September 2025 lehnten die Waadtländer mit 56,1 % Nein sogar eine blosse Lockerung des bestehenden kommunalen Rechts ab (Wohnsitzfrist von zehn auf fünf Jahre), obwohl Staatsrat und Grosser Rat sie unterstützten. Quelle: Le Temps; RTS; Kanton Waadt, 2025 | ▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager) Die Einbürgerung als Weg zu den politischen Rechten « Zwischen politischen Rechten und Bürgerrecht besteht ein natürlicher Zusammenhang: Wer kantonal abstimmen will, kann sich einbürgern lassen. » — Argumentarium der Gegner, 2011 ✓ Argument bestätigt Diese Linie wurde vom Waadtländer Stimmvolk konsequent bekräftigt: Ablehnung 2011, dann 2025 erneutes Nein zu einer blossen kommunalen Lockerung. Am Abstimmungsabend stellte Staatsrat Philippe Leuba fest, zwei Drittel der Waadtländer seien nicht bereit, kantonale politische Rechte vom Erwerb des Bürgerrechts zu entkoppeln. Quelle: swissinfo.ch; Le Temps Eher ein Anliegen von Aktivisten als der Betroffenen « Die Ausländerinnen und Ausländer selbst verlangen dieses Recht nicht in grosser Zahl. » — Argumentarium der Gegner, 2011 ✓~ Teilweise bestätigt Die tiefe Beteiligung der ausländischen Stimmberechtigten an kommunalen Urnengängen — rund ein Viertel, halb so viel wie bei den Schweizern — und die seltenen ausländischen Kandidaturen stützen dieses Argument teilweise. Die über 14 000 Unterschriften in vier Monaten zeugten allerdings von einer realen Mobilisierung eines Teils der Bevölkerung. Quelle: Statistique Vaud; Le Nouvelliste |
Faktenbilanz
1 Bestätigt | 1 Teilweise bestätigt | 1 Teilweise widerlegt | 1 Widerlegt |
| ✓ | Der Riegel des Bürgerrechts hält Seit 2011 ist im Kanton Waadt keine Ausweitung der kantonalen politischen Rechte von Ausländern zustande gekommen. Das Volk bestätigte den Status quo bis hin zum Nein von September 2025 zur Lockerung des kommunalen Rechts. |
| ~ | Durchzogene Beteiligung auf Gemeindeebene Wo sie seit 2004 abstimmen können, beteiligen sich ausländische Stimmberechtigte etwa halb so oft wie Schweizer (25,6 % 2016, 24,4 % 2021 laut Statistique Vaud) — das relativiert sowohl das Integrationsversprechen des Ja- als auch die Umsturzängste des Nein-Lagers. |
| ! | Eine wiederkehrende, nie abgeschlossene Debatte Die Frage beschäftigt Grossen Rat und Stimmvolk regelmässig. Der Links-Rechts-Graben von 2011 zeigte sich 2025 praktisch unverändert — ein dauerhaft blockiertes Dossier. |
Das Verdikt von 2011 hat die Waadtländer Doktrin auf Dauer festgelegt: Die Mitbestimmung von Ausländern endet an der Gemeindegrenze. Fünfzehn Jahre später hat sich nichts bewegt — weder auf parlamentarischem Weg noch an der Urne. Das Nein von 2025 zu einer blossen Lockerung des kommunalen Rechts bestätigt, dass das Stimmvolk in der Substanz nicht umgedacht hat.
Die Fakten geben den Skeptikern teilweise recht: Wo das ausländische Elektorat abstimmen kann, mobilisiert es sich halb so stark wie das schweizerische, und Kandidaturen bleiben selten. Der versprochene demokratische Integrationsschub schlägt sich in den Beteiligungszahlen nicht nieder.
Das Kernargument des Ja-Lagers — die Kluft zwischen Steuerpflicht und politischem Ausschluss Zehntausender langjähriger Einwohner — bleibt indes bestehen, und Neuenburg wie der Jura zeigen, dass ein anderer institutioneller Weg in der Schweiz möglich ist. Das Dossier ist weniger geschlossen als eingefroren.
Unter dem Strich sehen sich die Gegner durch die beobachtbaren Fakten bestätigt: Die 2011 bekräftigte Koppelung von Bürgerrecht und kantonalen politischen Rechten hat alle späteren Anläufe überdauert.