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Acceptée Fédéral Environnement, climat et énergie 20 février 1994

Volksinitiative «zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr» (Alpeninitiative)

Am 20. Februar 1994 sorgt die Schweiz für eine Überraschung. Gegen den Willen von Bundesrat und Parlament nimmt das Volk knapp die «Alpeninitiative» an, die den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr in der Verfassung verankert und die Verlagerung des…

Oui — 51.91% Non — 48.1%
Participation : 40.83%
L'enjeu de l'époque

Am 20. Februar 1994 sorgt die Schweiz für eine Überraschung. Gegen den Willen von Bundesrat und Parlament nimmt das Volk knapp die «Alpeninitiative» an, die den Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr in der Verfassung verankert und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene vorschreibt.

Am Anfang steht ein 1989 von einer Handvoll Aktivisten gegründeter Verein, empört über die Lawine von Lastwagen — 1,3 Millionen pro Jahr —, die sich seit der Eröffnung der A2 durch das Gotthardtal ergiesst. Die Initiative will die Projekte einer zweiten Gotthard-Strassenröhre und eines 40-Tonnen-Korridors durch das Land begraben.

Der Bundesrat bekämpft den Text: Er hält ihn für unvereinbar mit den internationalen Verkehrsabkommen und wirft der Initiative vor, das Diskriminierungsverbot gegenüber ausländischen Transporteuren zu verletzen. Wirtschaft und die meisten bürgerlichen Parteien lehnen ab.

Das Verdikt fällt mit 51,9 % Ja und 16 von 23 Standesstimmen. Es sind die Deutschschweiz und das Tessin, direkt dem Transit ausgesetzt, die den Ausschlag geben; die Romandie, weiter von den grossen Achsen entfernt, sagt Nein. Es blieb eine vom Text gesetzte Frist von zehn Jahren für die Verlagerung.

Methodischer Hinweis: Diese Vorlage wird faktisch und überparteilich behandelt. Die Verdikte beziehen sich ausschliesslich auf die überprüfbaren Kampagnenargumente — also auf jene, die sich an den seit der Abstimmung beobachteten Fakten messen lassen — und nicht auf das Abstimmungsergebnis selbst.
▲ Annehmende Kantone
Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin (19 Kantone)
▼ Ablehnende Kantone
Aargau, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura (7 Kantone, vorwiegend romanisch)

Akteure und Persönlichkeiten

▲ Ja-Lager
Verein Alpeninitiative (Initianten)
Sozialdemokratische Partei , Grüne, EVP
Landesring der Unabhängigen , Partei der Arbeit, Schweizer Demokraten
Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Alpenkantone (Uri, Tessin)
▼ Nein-Lager
Bundesrat und Adolf Ogi (Chef EVED)
Parlament (Nationalrat 90 dagegen, Ständerat 23 dagegen)
CVP, FDP, SVP , LPS, EDU, Auto-Partei, Lega
Vorort (Wirtschaft) und Strassenverkehr (ASTAG)
Bemerkenswert : Das Wallis, obwohl direkt betroffener Alpenkanton, lehnte die Initiative ab: Adolf Ogi hatte im Abstimmungskampf gewarnt, die Vollendung der A9 zwischen Siders und Brig könnte bei einem Ja in Frage gestellt werden.

Argumente und Verdikte

▲ Argumente DAFÜR (Ja-Lager)
Den Güterverkehr in zehn Jahren von der Strasse auf die Schiene verlagern
« Innert zehn Jahren muss der schwere Transitverkehr durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene wechseln. »
— Komitee der Alpeninitiative, 1994
✗ Argument widerlegt
Die Zehnjahresfrist (Termin 2004) wurde nie eingehalten. Das Verlagerungsgesetz setzte später eine Obergrenze von 650 000 Lastwagen pro Jahr, zu erreichen zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (also 2018): Sie wurde nie eingehalten, der Verkehr lag 2022 bei rund 880 000 Lastwagen.
Quelle : BAV, Verlagerungsberichte
Die Alpen dauerhaft schützen und die Schiene bevorzugen
« Der Bund schützt das Alpengebiet und gibt dem Transitverkehr auf der Schiene Vorrang. »
— Initiativtext, 1994
✓ Argument bestätigt
Der Verfassungsschutz hielt: Es wurde keine neue Strassen-Transitkapazität geschaffen, und der Schienenanteil am alpenquerenden Güterverkehr stieg auf nahezu 75 %, der höchste im Alpenbogen. Die Basistunnel am Lötschberg (2007) und am Gotthard (2016) sind die wichtigsten Errungenschaften.
Quelle : BAV
▼ Argumente DAGEGEN (Nein-Lager)
Der Text verletzt internationale Abkommen und diskriminiert Ausländer
« Diese Initiative verstösst gegen unsere Verkehrsabkommen und verletzt das Diskriminierungsverbot. »
— Bundesrat, Botschaft 1992
✗~ Teilweise widerlegt
Die Befürchtung bestätigte sich nur teilweise. Die Schweiz setzte die Initiative diskriminierungsfrei um, über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA, 2001) und das Landverkehrsabkommen mit der EU (2002). Die 1999 unterzeichneten Bilateralen I wurden nicht blockiert.
Quelle : BAV; EDA
Das Verlagerungsziel in zehn Jahren ist unrealistisch
« Den gesamten Güterverkehr in einem Jahrzehnt auf die Schiene zu bringen, ist eine Illusion. »
— Gegner der Initiative, 1994
✓ Argument bestätigt
In diesem Punkt behielten die Gegner recht: Weder die Frist 2004 noch die Obergrenze von 650 000 Lastwagen 2018 wurden erreicht. Die Verlagerung erwies sich als weit langsamer und komplexer, als der Text erhoffen liess, trotz Milliardeninvestitionen in die Schiene.
Quelle : BAV

Faktische Bilanz

2
Bestätigt
0
Teilw. bestätigt
1
Teilw. widerlegt
1
Widerlegt
Ein Verfassungsschutz, der hielt
Der in der Verfassung verankerte Artikel verhinderte jede Erweiterung der Strassen-Transitkapazität. Selbst die 2016 angenommene zweite Gotthardröhre wurde auf die Sanierung beschränkt, ohne Erhöhung der dem Verkehr geöffneten Kapazität.
Quelle : BAV; Bundeskanzlei
~
Das Mengenziel nie erreicht
Die für 2018 angepeilte Obergrenze von 650 000 Lastwagen pro Jahr wurde nie verwirklicht (rund 880 000 im Jahr 2022). Die von den Initianten gesetzte Zehnjahresfrist war unrealistisch, wie die Gegner vorausgesagt hatten.
Quelle : BAV
Die Schiene gewann dennoch die Güterschlacht
Mit einem Modalanteil von rund 75 % dominiert die Schiene den Güterverkehr durch die Schweizer Alpen — ein europäischer Rekord —, getragen von den Basistunneln am Lötschberg (2007), am Gotthard (2016) und am Ceneri (2020).
Quelle : BAV
Analyse éditoriale
Conclusion

Dreissig Jahre später zieht die Alpeninitiative eine Bilanz in Hell-Dunkel. In der Sache gewann sie: Der Schutz des Alpenraums ist verfassungsmässig, die Schiene wurde im alpenquerenden Güterverkehr mehrheitsfähig, und die Schweiz baute die ehrgeizigsten Basistunnel Europas. Der Vorrang der Schiene, das zentrale Versprechen der Initianten, ist Realität.

Bei den Zahlen ist das Scheitern hingegen offensichtlich. Die Verlagerung in zehn Jahren war Wunschdenken: Weder der Termin 2004 noch die Obergrenze von 650 000 Lastwagen 2018 wurden eingehalten. Die Gegner, die ein unrealistisches Ziel anprangerten, behielten in diesem Punkt recht.

Die Furcht vor einer Unvereinbarkeit mit Europa zerstreute sich weitgehend: Mit der LSVA und dem Landverkehrsabkommen fand die Schweiz eine diskriminierungsfreie Umsetzung, die den bilateralen Weg nicht behinderte. Die Initiative gestaltete die Schweizer Verkehrspolitik dauerhaft um — ohne alle ihre Versprechen zu halten.